Rechtsprechung
BGH, 10.09.1968 - 1 StR 304/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,3745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Bestrafung als Gehilfe - Begehung eines Betrugs durch Täuschung über in der Zukunft erzielbare Gewinne - Rückzahlung eines betrügerisch erlangten Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60
Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur …
Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 304/68
Ähnlich läßt die Feststellung der Zusage der Darlehensrückzahlung binnen drei Monaten es im Ungewissen, ob Schefbuch zur Erlangung des Darlehens seinen Zahlungswillen (BGHSt 15, 24, 26) [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60] oder sein Zahlungsvermögen vorgetäuscht hat, d.h. die Fähigkeit, nach seinen bei Vertragsschluß gegebenen Vermögensverhältnissen die Darlehenssumme fristgerecht zurückzahlen zu können. - BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
Auszug aus BGH, 10.09.1968 - 1 StR 304/68
Der Gehilfe muß demnach die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennen; er muß ferner das Bewußtsein und den Willen haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65, 66 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52], BGH GA 1967, 115).