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BGH, 10.09.1975 - 2 ARs 56/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende - Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit begangen worden ist - Antrag des Verteidigers auf Übertragung zur weiteren Untersuchung und Entscheidung
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- BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73
Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit - …
Auszug aus BGH, 10.09.1975 - 2 ARs 56/75
Der Senat hat bereits entschieden, daß im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG zulässig ist (BGHSt 25, 263, 266, 267).Denn eine Übertragung der Sache auf das Amtsgericht in Weiden scheidet abgesehen davon, daß eine solche Übertragung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nur ausnahmsweise erfolgen soll (vgl. BGHSt 25, 263, 267), aus.
Sie wäre nur frühestens nach Beginn einer Hauptverhandlung gegen den Betroffenen möglich (vgl. BGHSt 13, 186; 25, 263, 266).
- BGH, 29.11.1957 - 2 ARs 179/57
Auszug aus BGH, 10.09.1975 - 2 ARs 56/75
Diese Vorschrift gestattet nur die Zuweisung der zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörenden Entscheidungen sowie der in § 120 GVG genannten Strafsachen (vgl. BGHSt 11, 80, 82). - BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
Auszug aus BGH, 10.09.1975 - 2 ARs 56/75
Sie wäre nur frühestens nach Beginn einer Hauptverhandlung gegen den Betroffenen möglich (vgl. BGHSt 13, 186; 25, 263, 266).