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   BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96   

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https://dejure.org/1996,3892
BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96 (https://dejure.org/1996,3892)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1996 - 1 StR 438/96 (https://dejure.org/1996,3892)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1996 - 1 StR 438/96 (https://dejure.org/1996,3892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Beschränkung einer Strafverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 182

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 66
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
    Anlaß hierfür bot die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1996 (3 StR 309/95, NStZ 1996, 332), wonach § 182 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 176 Abs. 1 StGB zurücktritt.
  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96

    Sexueller Mißbrauch - Konkurrenzen - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
    Das führt hier zur Aufhebung des Ausspruchs über die betreffenden Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
    Gleiches hat der erkennende Senat bereits für das Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 und § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB entschieden (NStZ 1996, 229, 230), seinerzeit jedoch in einer die damalige Entscheidung nicht tragenden Nebenbemerkung der Auffassung zugeneigt, § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB könne zu § 176 Abs. 1 StGB in Tateinheit stehen.
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
    Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie von der Höhe der in den Mißbrauchsfällen verhängten Einzelstrafen beeinflußt worden ist (vgl. BGH StV 1983, 415).
  • KG, 25.06.2012 - 121 Ss 106/12

    Gesetzeskonkurrenz

    Abgesehen davon, dass das Landgericht auf die Tatmodalitäten nicht abgestellt hat, was schon für sich genommen zu beanstanden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1996 - 1 StR 438/96 - = NStZ-RR 1997, 66), liegt die genannte Ausnahme vom Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) hier nicht vor.
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