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BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Beschränkung einer Strafverfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 66
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95
Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von …
Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
Anlaß hierfür bot die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1996 (3 StR 309/95, NStZ 1996, 332), wonach § 182 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 176 Abs. 1 StGB zurücktritt. - BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96
Sexueller Mißbrauch - Konkurrenzen - Strafschärfung
Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
Das führt hier zur Aufhebung des Ausspruchs über die betreffenden Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96). - BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB
Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
Gleiches hat der erkennende Senat bereits für das Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 und § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB entschieden (NStZ 1996, 229, 230), seinerzeit jedoch in einer die damalige Entscheidung nicht tragenden Nebenbemerkung der Auffassung zugeneigt, § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB könne zu § 176 Abs. 1 StGB in Tateinheit stehen. - BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83
Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild …
Auszug aus BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie von der Höhe der in den Mißbrauchsfällen verhängten Einzelstrafen beeinflußt worden ist (vgl. BGH StV 1983, 415).
- KG, 25.06.2012 - 121 Ss 106/12
Gesetzeskonkurrenz
Abgesehen davon, dass das Landgericht auf die Tatmodalitäten nicht abgestellt hat, was schon für sich genommen zu beanstanden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1996 - 1 StR 438/96 - = NStZ-RR 1997, 66), liegt die genannte Ausnahme vom Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) hier nicht vor.