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   BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97   

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https://dejure.org/1997,6264
BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97 (https://dejure.org/1997,6264)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1997 - 3 StR 274/97 (https://dejure.org/1997,6264)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97 (https://dejure.org/1997,6264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - Verjährungsfristen bei tateinheitlich zusammentreffenden, verschiedenen Straftatbeständen - Berücksichtigungsfähigkeit verjährter Taten bei der Strafzumessung zum Nachteil des ...

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    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
    Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1990, 80, 81) [BGH 06.10.1989 - 3 StR 80/89].
  • BGH, 07.10.1993 - 4 StR 506/93

    Überschreitung der Versuchsschwelle einer Straftat bei Fehlen eines weiteren,

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 379/95

    Strafschärfung - Verjährte Taten

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96

    Richterliche Aufklärungspflicht - Bestimmtheit des Beweisantrages -

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen auch verjährte Taten - wie andere Umstände aus dem Lebensbereich des Täters - bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Straftaten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Vorleben 11 und 20; BGH, Beschluß vom 9. August 1995 - 2 StR 379/95; BGH, Beschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 506/93; Senatsentscheidung vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 352/96 -).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02

    Selbständige Prüfung der Verjährung der Einzeltaten bei Tateinheit;

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 14.03.2000 - 1 StR 65/00

    Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

    Das gilt auch in Anbetracht der maßvollen Höhe der verhängten Einzelstrafen sowie der Tatsache, daß bei der Strafzumessung ein verjährter Verstoß - wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie eine den Schuldspruch tragende Tat -zu Lasten des Täters berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97 - bei Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 24 a).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 101/99

    Sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, einer Schutzbefohlenen; Verjährung

    Dabei hätte es das tateinheitlich verwirklichte und wegen Verjährung nicht mehr verfolgbare Vergehen des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen strafschärfend berücksichtigen dürfen, wenn auch nicht mit demselben Gewicht wie ein nicht verjährtes Delikt (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97).
  • BGH, 01.12.1999 - 3 StR 465/99

    Fehlerhafte Strafzumessung

    Die Revisionsbegründung gibt dem Senat Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Strafkammer hinsichtlich der beiden im Sommer 1987 begangenen Fälle des Mißbrauchs eines Kindes durch die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung des tateinheitlichen Tatbestandes des § 174 Abs. 1 StGB nicht gehindert war, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß sich die Tat gegen seine Pflegetochter richtete (st. Rspr. vgl. BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97 - zit. bei Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 24 a).
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