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   BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02   

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BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02 (https://dejure.org/2003,2605)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2003 - IV ZR 387/02 (https://dejure.org/2003,2605)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2003 - IV ZR 387/02 (https://dejure.org/2003,2605)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Beamtin auf Herabsetzung der monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung; Krankenversorgung als Körperschaft des öffentlichen Rechts; Nichtberücksichtigung von Teilzeitbeschäftigungen bei der Beitragsbemessung ; Beitragsbemessung nach Besoldungsgruppen statt ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; AGBG § 9 BK

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1; AGBG § 9
    Nichtberücksichtigung von Teilzeitarbeit bei Beitragsgestaltung der Krankenversicherung für Bundesbahnbeamte ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, 3 S. 1; AGBG § 9
    Rechtsfolgen der Nichtberücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung bei der Beitragsgestaltung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht - Beitragsgestaltung der Krankenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1415
  • NVwZ-RR 2004, 56
  • VersR 2003, 1386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    a) Kraft seiner durch Art. 33 Abs. 5 GG begründeten Fürsorgepflicht muß der Dienstherr zwar Vorkehrungen dafür treffen, daß der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten bei besonderen finanziellen Belastungen durch Krankheits-, Geburts- und Todesfälle nicht gefährdet wird; in welcher Weise er dies tut, bleibt von Verfassungs wegen aber seiner Entscheidung überlassen (BVerfGE 83, 89, 100).

    Auch die Beihilfe ist ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die zu der zumutbaren Eigenvorsorge des Beamten in angemessenem Umfang hinzutritt; sie deckt regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten ab; dieser hat aus eigenen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge zu treffen (BVerfGE 83, 89, 100 f.).

  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 50/80

    Kosten einer Berufspflegekraft

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Die Vorinstanzen gehen zutreffend von einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Parteien aus, für das der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 50/80 - NJW 1981, 2005 unter I; BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1996, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11).
  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Weil die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, erstreckt sich diese Kontrolle auch auf die Verletzung von Grundrechten; die Satzung darf überdies nicht gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BGH, Urteil vom 30. September 1998 - IV ZR 262/97 - VersR 1999, 210 unter 3).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Die Regelungen der Satzung der Beklagten sind mithin als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzuordnen (vgl. BGHZ 142, 103, 106).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Zwar kann eine unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung nicht ausschließlich, aber überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (BVerfGE 97, 35, 43; 57, 335, 343 ff.).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Weil die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, erstreckt sich diese Kontrolle auch auf die Verletzung von Grundrechten; die Satzung darf überdies nicht gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BGH, Urteil vom 30. September 1998 - IV ZR 262/97 - VersR 1999, 210 unter 3).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG sei deshalb nicht zu beanstanden, daß Versicherte nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen herangezogen werden (BVerfGE 79, 223, 236 f.).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Zwar kann eine unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung nicht ausschließlich, aber überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (BVerfGE 97, 35, 43; 57, 335, 343 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1988 - 2 A 77/87
    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Vielmehr ist anerkannt, daß sich die Mitglieder der Beklagten im Hinblick auf die beträchtliche Höhe der Zuschüsse des Dienstherrn im allgemeinen nicht schlechter stehen als Beihilfeempfänger (BVerwG ZBR 1972, 24; OVG Rheinland-Pfalz ZBR 1989, 119).
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 4.69

    Beanspruchung von Beihilfen für Aufwendungen aus Anlaß eigener Erkrankungen -

    Auszug aus BGH, 10.09.2003 - IV ZR 387/02
    Vielmehr ist anerkannt, daß sich die Mitglieder der Beklagten im Hinblick auf die beträchtliche Höhe der Zuschüsse des Dienstherrn im allgemeinen nicht schlechter stehen als Beihilfeempfänger (BVerwG ZBR 1972, 24; OVG Rheinland-Pfalz ZBR 1989, 119).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 3 A 1795/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das "Gesetz zur Erhebung von § 4 Abs. 1

    zur Berücksichtigung von Teilzeitarbeit bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten BGH, Urteil vom 10.9.2003 - IV ZR 387/02 -, NVwZ-RR 2004, 56.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 3 A 1833/08

    Beihilfefähigkeit von Hyaluronsäure zur Behandlung von Gonarthrose und

    Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten BGH, Urteil vom 10. September 2003 - IV ZR 387/02 -, NVwZ-RR 2004, 56.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - 3 A 1776/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Erhebung von § 4 Abs. 1 Nr. 7 und Anl. 2 BVO NRW

    Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten BGH, Urteil vom 10. September 2003 - IV ZR 387/02 -, NVwZ-RR 2004, 56.
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