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BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19 |
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Gesamtvertragsnachlass
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Gesamtvertragsnachlass
Art 20 EUGrdRCh, Art 3 Abs 1 GG, § 54 Abs 1 aF UrhG, § 54b Abs 1 aF UrhG
- IWW
§§ 54 ff. UrhG, § ... 54a Abs. 4 UrhG, § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG, § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG, § 54a Abs. 1 UrhG, § 54 Abs. 1 UrhG, Art. 5 Abs. 2, 3 der Richtlinie 2001/29/EG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 9 Abs. 1 GG, Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO
- JurPC
Gesamtvertragsnachlass
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Urheberrechtliche Gerätevergütung: Indizwirkung der in einem gerichtlich festgesetzten Gesamtvertrag vereinbarten Vergütung; Nichtgewährung des im Gesamtvertrag vorgesehenen Gesamtvertragsnachlasses - Gesamtvertragsnachlass
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zukommen einer indiziellen Wirkung für die Angemessenheit einer Gerätevergütung durch gerichtlich festgesetzte Gesamtverträge; Vergütungsanspruch einer Verwertungsgesellschaft wegen des Inverkehrbringens von PCs mit und ohne eingebautem Brenner zur Vervielfältigung von ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Gesamtvertragsnachlass
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Gesamtvertragsnachlass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Angemessenheit einer urheberrechtlichen Gerätevergütung für die Herstellung von PCs mit CD-Brenner
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Angemessenheit einer urheberrechtlichen Gerätevergütung für die Herstellung von PCs mit CD-Brenner
Verfahrensgang
- OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15
- BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19
Papierfundstellen
- MDR 2021, 501
- GRUR 2021, 604
- MMR 2021, 409
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 61/21
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, unangemessene Benachteiligung, …
Auch wenn ein Gesamtvertrag nicht als Ergebnis privatautonomer Verhandlungen abgeschlossen, sondern gerichtlich festgesetzt wurde, können dessen Regelungen indizielle Wirkung zukommen (…BGH, Urt. v. 1. April 2021, Az. I ZR 45/20, GRUR 2021, 1181, 1185 Tz. 44 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten ; BGH, Urt. v. 10. September 2020, Az. I ZR 66/19, GRUR 2021, 604, 605 Tz. 22 - Gesamtvertragsnachlass ).Dies wiegt umso schwerer, als auch der gerichtlich festgesetzte Gesamtvertrag seinerseits wiederum indizielle Bedeutung für mögliche künftige Gesamtvertragslösungen entfalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 10. September 2020, Az. I ZR 66/19, GRUR 2021, 604, 605 Tz. 22 - Gesamtvertragsnachlass ).
Liegt ein hinreichend substantiiertes Bestreiten nicht vor, wird das Gericht im Rahmen der Ausübung seines Ermessens in Ermangelung anderweitiger besserer Erkenntnisse regelmäßig von der Angemessenheit der in einem Referenzvertrag enthaltenen Regelungen auszugehen haben (BGH, Beschl. v. 4. November 2021, Az. I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Tz. 29; BGH, Urt. v. 10. September 2020, Az. I ZR 66/19, GRUR 2021, 604, 605 Tz. 22 - Gesamtvertragsnachlass ).
Allerdings hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden, dass für im Rahmen eines förmlichen Verfahrens festgesetzte Gesamtverträge nichts anderes gilt (BGH, Urt. v. 10. September 2020, Az. I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 Tz. 22 - Gesamtvertragsnachlass ).
Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Gesamtvertragsnachlass vom 10. September 2020 (Az. I ZR 66/19, GRUR 2021, 604, 606).
- BGH, 04.11.2021 - I ZR 138/20
Urheberrechtliche Vergütung: Indizwirkung der gesamtvertraglichen Regelung für …
Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 58 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs; Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 Rn. 20 bis 22 = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).Damit ist geklärt, dass die indizielle Wirkung von Gesamtverträgen auch gegenüber Vergütungsschuldnern eingreifen kann, die durch den Gesamtvertrag nicht berechtigt und verpflichtet werden (BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Die Annahme der indiziellen Wirkung vereinbarter Gesamtverträge knüpft an den Umstand an, dass ein im Wege privatautonomer Verhandlungen zwischen sachkundigen Verhandlungspartnern erzieltes Vertragsergebnis ein angemessenes Abbild des den Urheberrechtsinhabern durch die in § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG aF genannten Nutzungen tatsächlich entstehenden Schadens darstellt (vgl. BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs; GRUR 2021, 604 Rn. 20 bis 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, weil das Oberlandesgericht dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle mit nachvollziehbarer Begründung eine Indizwirkung abgesprochen hat (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 bis 21 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs; GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
In einem solchen Fall trifft die Beklagtenseite die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, die für die Unangemessenheit der Vergütungshöhe sprechen (vgl. BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 24 - Gesamtvertragsnachlass).
- BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20
Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten
Die Annahme der indiziellen Wirkung vereinbarter Gesamtverträge knüpft an den Umstand an, dass ein im Wege privatautonomer Verhandlungen zwischen sachkundigen Verhandlungspartnern erzieltes Vertragsergebnis ein angemessenes Abbild des den Urheberrechtsinhabern durch die in § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG genannten Nutzungen tatsächlich entstehenden Schadens darstellt (BGH, Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 Rn. 22 = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).Eine indizielle Wirkung im vorstehenden Sinne kann nicht nur vertraglich vereinbarten, sondern auch gerichtlich festgesetzten Gesamtverträgen zukommen (BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 84/20
Urheberrechtliche Vergütung: Indizielle Wirkung gesamtvertraglicher …
Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 58 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs; Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 Rn. 20 bis 22 = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).Damit ist geklärt, dass die indizielle Wirkung von Gesamtverträgen auch gegenüber Vergütungsschuldnern eingreifen kann, die durch den Gesamtvertrag nicht berechtigt und verpflichtet werden (BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Die Annahme der indiziellen Wirkung vereinbarter Gesamtverträge knüpft an den Umstand an, dass ein im Wege privatautonomer Verhandlungen zwischen sachkundigen Verhandlungspartnern erzieltes Vertragsergebnis ein angemessenes Abbild des den Urheberrechtsinhabern durch die in § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG aF genannten Nutzungen tatsächlich entstehenden Schadens darstellt (vgl. BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs; GRUR 2021, 604 Rn. 20 bis 22 - Gesamtvertragsnachlass).
- OLG München, 03.12.2020 - 6 Sch 58/18
Geräteabgabe bei Computer
Soweit der Senat in der Vergangenheit in dem als Anlage B 2 vorgelegten BCH-Vergleich eine solche abweichende Vereinbarung (EUR 3, 14 für jeden im Zeitraum 2002 bis 2003 fakturierten PC, EUR 6, 30 für jeden im Zeitraum 2004 bis 2007 fakturierten PC) gesehen hat, ist der Bundesgerichtshof dieser Beurteilung in seiner Entscheidung vom 10. September 2020, Az. I ZR 66/19 dem Vernehmen nach (die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen dem Senat noch nicht vor) mit der Erwägung entgegengetreten, dass diese reduzierten Sätze nicht isoliert gälten, sondern nur für jene BCH-Mitglieder, die gleichzeitig dem ab 2008 geltenden Gesamtvertrag mit den dort bestimmten - höheren - Sätzen beiträten (vgl. Anlage B 2, § 2 Abs. 1).Erst seit der Entscheidung Az. I ZR 66/19 vom 10. September 2020 (s.o. II.3), deren schriftliche Gründe dem Senat noch nicht vorliegen, steht fest, dass der in der Anlage zu § 54d UrhG aF genannte Betrag, EUR 18, 42 geschuldet ist.
Eine kartellrechtswidrige Ungleichbehandlung ließe sich schließlich auch nicht daraus herleiten, dass die Klägerin im Vergleichswege von Mitgliedern des BCH und verschiedenen anderen Unternehmen für die Zeit bis 2008 lediglich niedrigere (gestaffelte) Beträge verlangt (hat): Anders als der Senat in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 10. September 2020, Az. I ZR 66/19 eine innere Rechtfertigung für diesen Umstand darin gesehen, dass diese Beträge an den Beitritt der BCH-Mitglieder zu dem mit Wirkung zum 01. Januar 2008 geschlossenen Gesamtvertrag PCs (Anlage B 2, § 2 Abs. 1) geknüpft seien.
Einen Kartellrechtsverstoß vermochte denn auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. September 2020, Az. I ZR 66/19 nicht zu erkennen.
- BGH, 04.11.2021 - I ZR 84/20
Abstellen zur Bemessung der angemessenen Vergütung auf die abgeschlossenen …
Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 58 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs; Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 Rn. 20 bis 22 = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).Damit ist geklärt, dass die indizielle Wirkung von Gesamtverträgen auch gegenüber Vergütungsschuldnern eingreifen kann, die durch den Gesamtvertrag nicht berechtigt und verpflichtet werden (BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Die Annahme der indiziellen Wirkung vereinbarter Gesamtverträge knüpft an den Umstand an, dass ein im Wege privatautonomer Verhandlungen zwischen sachkundigen Verhandlungspartnern erzieltes Vertragsergebnis ein angemessenes Abbild des den Urheberrechtsinhabern durch die in § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG aF genannten Nutzungen tatsächlich entstehenden Schadens darstellt (vgl. BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 22 - Gesamtvertragsnachlass).
Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs; GRUR 2021, 604 Rn. 20 bis 22 - Gesamtvertragsnachlass).
- OLG München, 22.12.2022 - 38 Sch 45/22
Anordnung, Ermessensentscheidung, Vollziehung, Sicherheitsleistung, …
In einem solchen Fall steht es der Beklagtenseite offen, die Angemessenheit durch substantiierten Sachvortrag zu bestreiten (vgl. BGH, GRUR 2021, 604 Rn. 24 - Gesamtvertragsnachlass).