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BGH, 10.10.1952 - 1 ARs 118/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Verwahrung nach Art. 14 Schweiz. Strafgesetzbuch - Zulässigkeit der Verhängung einer Maßregel neben der Strafe nach schweizerischem Recht - Festlegen des Begriffes der Auslieferung - Unterscheidung zwischen Strafe und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 265
- NJW 1953, 114 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
Auszug aus BGH, 10.10.1952 - 1 ARs 118/52
Der Senat hat schon in der Entscheidung BGHSt 2 S. 44, 47 darauf hingewiesen, dass das DAG den Gedanken der Rechtsstaatlichkeit auch für den Bereich des Auslieferungsverkehrs verwirklicht und gerade darin seine besondere Bedeutung hat.
- BGH, 27.07.1971 - 1 StR 183/71
Anforderungen an die "anwaltliche" Tätigkeit im Tatbestand des Parteiverrats - …
Bei der Prüfung, ob eine Verletzung der Aufklärungspflicht (BGHSt 3, 269, 275) [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52] vorliegt, kann das Revisionsgericht an Hand des Akteninhalts untersuchen, ob der Tatrichter alle vorhandenen erheblichen Beweismittel herbeigeschafft hat (RG JW 1931, 2030; BGH, Urteil vom 9. Februar 1971 - 1 StR 662/70). - BGH, 19.01.1965 - 1 StR 463/64
Verbot der Doppelbestrafung - Verjährungsfrist für Beihilfe zum Mord - …
Die in sein Wissen gestellten Tatsachen waren, wie der Tatrichter ohne Rechtsirrtum angenommen hat, jedenfalls für die Entscheidung ohne Bedeutung; denn das Schwurgericht hat in rechtlich einwandfreier Weise die Überzeugung erlangt und ist von ihr ausgegangen, daß der Beschwerdeführer (vgl. UA 294 bis 296) - ebenso wie alle anderen Angeklagten (vgl. UA 284, 291/92, 297, 303) - aus blindem, bedingungslosem Gehorsam und nicht etwa aus wirklicher oder vermeintlicher Besorgnis für sein eigenes Leben oder seine eigene Gesundheit gehandelt hat (vgl. BGHSt 2, 251 ff; 3, 271 ff [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52]). - BGH, 08.02.1972 - 1 StR 651/71
Prüfung der Verletzung der Aufklärungspflicht - Beachtung wechselnder zeitlicher …
Bei der Prüfung, ob eine Verletzung der Aufklärungspflicht (BGHSt 3, 269, 275) [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52] vorliegt, kann das Revisionsgericht an Hand des Akteninhalts untersuchen, ob der Tatrichter alle vorhandenen erheblichen Beweismittel herbeigeschafft und verwertet hat (BGH, Urteil vom 9. Februar 1971 - 1 StR 662/70; RG JW 1931, 2030).
- BGH, 21.05.1963 - 1 StR 153/63
Rechtsmittel
In dem Urteil findet sich keine Stellungnahme des Schwurgerichts dazu, ob der Angeklagte bei der erheblichen - durch organischen Hirnschaden und Alkoholgenuß verursachten - Minderung seiner Zurechnungsfähigkeit über die Voraussetzungen der Notwehr irrte, ob er etwa die Stärke des Angriffs seines Schwiegersohnes überschätzte (Tatbestandsirrtum - BGHSt 3, 194, 196) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52] oder diese zwar nicht verkannte, aber jede nach Art und Maß beliebige Verteidigung für zulässig hielt (Verbotsirrtum - BGHSt 3, 105, 107 f [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 3, 271, [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52]und 357). - BDH, 05.11.1957 - I D 26/57
Rechtsmittel
Fehlt dem Täter, infolge eines Verbotsirrtums das Unrechtsbewußtsein, hätte er es aber bei gehöriger Anspannung seines Gewissens haben können, so bleibt die mit Wissen und Willen begangene Tat ein vorsätzliches Delikt, dessen Schuldumfang sich nach dem Umfang der Vermeidbarkeit des Irrtums bestimmt (vgl. BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 3, 271 [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52]/277; OGHBrZSt 2, 129; 3, 10;… Schönke-Schröder StGB 7. Aufl. § 59 Anm. IX 2, 3;… Schwarz StGB 16. Aufl. § 59 Anm. 3 B). - BGH, 26.04.1956 - 3 StR 66/56
Rechtsmittel
In ihnen heißt es, daß der Angeklagte nicht im Zweifel darüber war, daß der von seiner Frau behauptete Angriff 15 Minuten vorher "tatsächlich beendet" war (vgl BGHSt 3, 101 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52]; 3, 271) [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52]. - BGH, 02.07.1953 - 3 StR 489/52
Erschiessung von 12 Gestapohäftlingen aus dem Zuchthaus Kassel-Wehlheiden, von 28 …
Daraus kann aber der Angeklagte, wie das Schwurgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend ausführt, keinen Rechtfertigungsgrund für seine Tötungshandlungen ableiten, weil den solchen Einzelanordnungen zugrunde liegenden allgemeinen Geheimverfügungen des RSHA vom 5. November 1942, 6. Januar und 30. Juni 1943, mit denen die Angehörigen gewisser Fremdvölker der Strafrechtspflege der Justiz entzogen und den Staatspolizeiorganen zur Ahndung ihrer Straftaten unterstellt worden sind, aus formellen und sachlichrechtlichen Gründen die Gesetzeskraft fehlt (vgl BGHSt 2, 177 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 658/51]; 3, 271 [BGH 10.10.1952 - 1 ARs 118/52]; L-M zu § 59 StGB Nr. 13).