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   BGH, 10.10.1984 - 3 StR 423/84   

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BGH, 10.10.1984 - 3 StR 423/84 (https://dejure.org/1984,15768)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1984 - 3 StR 423/84 (https://dejure.org/1984,15768)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 (https://dejure.org/1984,15768)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Anordnung einer Maßregel wegen der Gefahr einer Gewöhnung an die Einnahme von Betäubungsmitteln

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 10.10.1984 - 3 StR 423/84
    Danach ist die Unterbringung nicht wegen der Labilität des Angeklagten oder dessen Gewöhnung an Betäubungsmittel angeordnet worden, sondern deswegen, weil sein dauernder krankhafter Zustand (vgl. BGH NStZ 1983, 429), der jederzeit zu einem akuten Krankheitsbild führen kann, erhebliche rechtswidrige Straftaten erwarten läßt.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daher scheidet die Unterbringung aus, wenn der Täter nur vorübergehend schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen ist, etwa wenn er sich nur vorübergehend in einem Rausch befunden hat (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85) oder wenn er aufgrund eines hochgradigen Affektes gehandelt hat, der zwar die Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben oder vermindert hat, der aber nicht als darüber hinausgehende Störung zu bewerten ist (Hanack in LK § 63 StGB Rdn. 62; Horn in SK § 63 StGB Rdn. 17; Stree in Schönke/ Schröder, 22. Aufl. § 63 StGB Rdn. 12).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Bei einer krankhaften seelischen Störung, die nicht für sich allein, sondern nur durch das Zusammentreffen mit Alkoholkonsum die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigt, ist die Anwendung des § 63 StGB nur ausnahmsweise zu begründen (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH bei Holtz MDR 1983, 448; BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1984 - 3 StR 423/84 - und vom 28. April 1983 - 3 StR 79/83 - sowie vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83 - und vom 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83; Stree in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. § 63 Rdn 12; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 63 Rdn 2).
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