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   BGH, 10.10.1988 - II ZR 103/88   

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https://dejure.org/1988,13928
BGH, 10.10.1988 - II ZR 103/88 (https://dejure.org/1988,13928)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1988 - II ZR 103/88 (https://dejure.org/1988,13928)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1988 - II ZR 103/88 (https://dejure.org/1988,13928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beseitigung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Gesamtsicherungshypothek - Bestehen eines Bedürfnisses trotz Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft - Möglichkeit der Verwirklichung eines Anspruchs auf Eintragung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 10.10.1988 - II ZR 103/88
    Allerdings können gegen eine juristische Person, die kein Vermögen hat und deshalb registerrechtlich gelöscht ist, grundsätzlich keine vermögensrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden; dafür besteht kein anerkennenswertes Interesse der Gläubiger, weil ein Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte (BGHZ 74, 212, 213) [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78].

    Das ist aber schon anders, wenn ein Gläubiger im Liquidationsverfahren zu Unrecht übergangen worden ist und die Gesellschaft deshalb einen Ersatzanspruch gegen Liquidatoren oder Gesellschafter hat (vgl. dazu Hachenburg/Hohner, GmbHG, 7. Aufl., § 74 Rdnr. 35; Theile, JZ 1979, 567 f.); dann ist insofern noch ein Vermögensgegenstand vorhanden.

  • BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64

    Vormerkung und Verzug

    Auszug aus BGH, 10.10.1988 - II ZR 103/88
    Zur Erfüllung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs ist nur der Schuldner verpflichtet; die Vormerkung dient lediglich der Sicherung dieses Anspruchs (BGHZ 49, 263, 266).
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BGH, 10.10.1988 - II ZR 103/88
    In dieser Vorschrift, die für die GmbH entsprechend anwendbar ist (BGHZ 53, 264, 266), kommt zum Ausdruck, was oben bereits ausgeführt worden ist: Abwicklungsmaßnahmen sind immer dann durchzuführen, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht.
  • RG, 08.11.1902 - V 126/02

    Vormerkung. Zustimmung des Erwerbers.

    Auszug aus BGH, 10.10.1988 - II ZR 103/88
    daraus folgt, daß er auf der Grundlage einer solchen Einrede, sofern sie die Durchsetzung des Anspruchs dauernd hemmt, gemäß § 886 BGB die Beseitigung der Vormerkung verlangen kann (RGZ 53, 28, 33; Staudinger/Gursky, BGB, 12. Aufl. § 886 Rdnr. 5 m.w.N.).
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