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   BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99 (1)   

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https://dejure.org/2000,5026
BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99 (1) (https://dejure.org/2000,5026)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 StR 130/99 (1) (https://dejure.org/2000,5026)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 130/99 (1) (https://dejure.org/2000,5026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung - Anhörung - Rechtliches Gehör - Sicherungsverwahrung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Spezialitätsgrundsatz - Auslieferung

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StPO § 33 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuAlÜbk; IRG § 11, § 72
    Spezialitätsgrundsatz im Verhältnis zu Frankreich (Sicherungsverwahrung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 631/93

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Keine

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99
    Die Wiedereinsetzung kann daher nicht lediglich zur nachträglichen Geltendmachung bisher nicht vorgetragener Umstände gewährt werden (BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 1 StR 631/93; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99
    Die Wiedereinsetzung kann daher nicht lediglich zur nachträglichen Geltendmachung bisher nicht vorgetragener Umstände gewährt werden (BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 1 StR 631/93; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98

    Strafzumessung bei der Beihilfe zur Untreue

    Auszug aus BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99
    Insoweit kann der Senat seine Revisionsentscheidung nur aufheben oder ändern, wenn diese unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ergangen ist (vgl. BGH wistra 1999, 28).
  • BGH, 06.03.2018 - 5 StR 36/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungspflicht zum nachträglichen Vortrag von Tatsachen einer bereits erhobenen Verfahrensrüge wird als unzulässig zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 130/99; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44 Rn. 7b, jeweils mwN).
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