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   BGH, 10.10.2001 - IV ZB 9/01   

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https://dejure.org/2001,9914
BGH, 10.10.2001 - IV ZB 9/01 (https://dejure.org/2001,9914)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2001 - IV ZB 9/01 (https://dejure.org/2001,9914)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - IV ZB 9/01 (https://dejure.org/2001,9914)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wert des Beschwerdegegenstandes - Auskunft - Wertfestsetzung - Berechnung der Notargebühr - Nachlaßverzeichnis - Ermessensfehlgebrauch - Verkehrswert eines Grundstücks

  • Judicialis

    ZPO § 511a; ; ZPO § 567 Abs. 4; ; ZPO § 519b Abs. 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 3; ; KostO § 114 Nr. 1; ; KostO § 112 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 155/00

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZB 9/01
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob sich eine Überschreitung auch deshalb ergeben könnte, weil das Berufungsgericht keinen Betrag für den eigenen Zeitaufwand der Beklagten angesetzt hat, obwohl auch dieser bei der Bemessung der Beschwer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigungsfähig ist (vgl. nur BGH, Beschluß vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073 unter II 2; Urteil vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00 - BGH-Report 2001, 481).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BGH, 10.10.2001 - IV ZB 9/01
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob sich eine Überschreitung auch deshalb ergeben könnte, weil das Berufungsgericht keinen Betrag für den eigenen Zeitaufwand der Beklagten angesetzt hat, obwohl auch dieser bei der Bemessung der Beschwer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigungsfähig ist (vgl. nur BGH, Beschluß vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073 unter II 2; Urteil vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00 - BGH-Report 2001, 481).
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