Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1931
BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07 (https://dejure.org/2008,1931)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2008 - V ZR 137/07 (https://dejure.org/2008,1931)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07 (https://dejure.org/2008,1931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 838, 328, 398, 401
    Vormerkungsschutz bei Anspruch zugunsten eines Dritten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Sicherung des auf eine Leistung an einen bereits benannten bzw. noch zu bestimmenden Dritten gerichteten Anspruchs durch eine Vormerkung; Möglichkeit des Vormerkungsberechtigten zur Berufung auf die relative Unwirksamkeit eines vormerkungswidrigen Erwerbs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 398, 401, 883
    Sicherung eines künftigen Anspruchs auf Übereignung des Grundstücks an einen noch zu benennenden Dritten

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § 401; ; BGB § 883

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Sicherung eines Anspruchs aus einem "unechten" Vertrag zugunsten Dritter durch Vormerkung (§ 883 BGB); vormerkungswidriger Erwerb: Relative Unwirksamkeit nach §§ 883 II, 888 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398 § 401 § 883
    Sicherung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Leistung an einen Dritten durch Vormerkung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherung des Anspruchs auf Leistung an Dritten durch Vormerkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Löschung einer Sicherungshypothek

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Sicherung eines Anspruchs aus einem "unechten" Vertrag zugunsten Dritter durch Vormerkung (§ 883 BGB); vormerkungswidriger Erwerb: Relative Unwirksamkeit nach §§ 883 II, 888 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 356
  • MDR 2009, 76
  • DNotZ 2009, 218
  • WM 2009, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
    2. Ist danach die auf Zustimmung der Beklagten zur Löschung der Sicherungshypotheken gerichtete Klage abzuweisen, kommt es auf die weiteren materiellrechtlichen Angriffe der Revision ebenso wenig an, wie darauf, dass sich das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft an die Beweiswürdigung des Landgerichts im Zusammenhang der Frage einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung gebunden gefühlt hat (vgl. BGHZ 162, 313, 317 m.w.N., wonach sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO schon aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben können; ferner BGHZ 160, 83, 85 ff.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
    2. Ist danach die auf Zustimmung der Beklagten zur Löschung der Sicherungshypotheken gerichtete Klage abzuweisen, kommt es auf die weiteren materiellrechtlichen Angriffe der Revision ebenso wenig an, wie darauf, dass sich das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft an die Beweiswürdigung des Landgerichts im Zusammenhang der Frage einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung gebunden gefühlt hat (vgl. BGHZ 162, 313, 317 m.w.N., wonach sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO schon aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben können; ferner BGHZ 160, 83, 85 ff.).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
    Aus diesem kann der Dritte indessen nur dann etwas herleiten, wenn ihm der Anspruch mit der Folge des Übergangs auch der Vormerkung (§ 401 BGB) abgetreten worden ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 204/92, NJW 1994, 2947 f.); nur der Vormerkungsberechtigte kann sich auf die relative Unwirksamkeit nach § 883 Abs. 2 BGB berufen (vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 883 Rdn. 21).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81

    Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten

    Auszug aus BGH, 10.10.2008 - V ZR 137/07
    Vormerkbar ist in solchen Konstellationen zwar der Anspruch des Versprechensempfängers, und dies auch insoweit, als die Forderung auf Leistung an einen bereits benannten oder - wie hier - noch zu bestimmenden Dritten gerichtet ist (vgl. Senatsurt. v. 22. Dezember 1982, V ZR 8/81, NJW 1983, 1543, 1544).
  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Dieser erfordert, dass der Vormerkungsberechtigte, der wegen der Akzessorietät der Vormerkung nur der Gläubiger der gesicherten Forderung sein kann (BGH NJW 2009, 356 Rn. 7 nach juris; OLG Hamm Rpfleger 2011, 367 Rn. 12 nach juris), feststeht (RGZ 128, 246, 248 ff.; Staudinger/Mayer, BGB a. a. O.. § 1090 Rn. 44; Soergel/Stürner, BGB a. a. O.. § 1092 Rn. 3), also entweder bereits festgelegt oder nach sachlichen Kriterien eindeutig bestimmbar ist (OLG Hamm Rpfleger 2011, 367 Rn. 12 nach juris).

    Vormerkbar ist in diesem Fall immer nur der Anspruch des Versprechensempfängers (OLG Hamm Rpfleger 2011, 367 Rn. 12 f. nach juris; Erman/Grziwotz BGB a. a. O.. § 1092 Rn. 4) auf Leistung an den von ihm zu bestimmenden Dritten (BGH NJW 1983, 1543 Rdn. 21 nach juris; BGH NJW 2009, 356 Rn. 7 nach juris; OLG München MittBayNot 2011, 231 Rn. 5 nach juris; Schöner/Stöber a. a. O.

    bb) Mit der wirksamen Abtretung des Anspruchs des Versprechensempfängers auf Einräumung einer Dienstbarkeit zugunsten eines noch zu bestimmenden Dritten an die finanzierende Bank (§ 398 BGB) geht auch die Vormerkung als akzessorisches Recht außerhalb des Grundbuchs auf Letztere über (§ 401 Abs. 1 BGB; vgl. allgemein BGH NJW 2009, 356 Rn. 8 nach juris; zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit Schöner/Stöber a. a. O.. Rn. 1204; Keller DNotZ 2011, 99, 108, 112).

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14

    Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer

    Sie geht nur dann in analoger Anwendung von § 401 BGB auf den Zessionar über, wenn die Abtretung des gesicherten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums aus dem zwischen dem Bauträger und dem Zedenten geschlossenen Kaufvertrag erfolgt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947 f.; Versäumnisurteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, NJW 2007, 508 Rn. 16; Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, NJW 2009, 356 Rn. 8).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    Dieser kann sich auf die relative Unwirksamkeit gemäß §§ 888, 883 Abs. 2 BGB berufen und die Löschung der Rechte verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 21; Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, ZfIR 2009, 244 Rn. 8 zur Vormerkung).
  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 300/13

    Insolvenzanfechtung der von einem Dritten geleisteten Kaufpreiszahlungen aus

    Die vormerkungsberechtigte Beklagte könnte sich auf die relative Unwirksamkeit der zugunsten der Kläger eingetragenen Vormerkung nach § 883 Abs. 2 BGB berufen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, NJW 2009, 356 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines noch zu

    Infolge der Benennung durch Kn.    und der Annahme des Angebots der Verkäuferin auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages hat die Klägerin einen eigenen und damit sicherungsfähigen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks gegen die Verkäuferin erworben (vgl. das zu demselben Sachverhalt ergangene Urteil des Senats vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, WM 2009, 478 Rn. 9).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09

    Pflicht einer Inhaberin des durch einer Vormerkung gesicherten

    Nicht in den Blick genommen hat das Berufungsgericht jedoch, dass diese Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn ein Dritter den Anspruch als eigenes Forderungsrecht im Sinne von § 328 BGB erworben hat (vgl. nur Senat, Urt. v. 10. Oktober 2008, V ZR 137/07, NJW 2009, 356, 357 m.w.N.).
  • OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16

    Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines

    Der obligatorische Bestellungsanspruch des Versprechensempfängers (§ 335 BGB) kann durch Vormerkung (§ 883 Abs. 1 BGB) gesichert werden (BGHZ 28, 99/103; BGH NJW 1983, 1543/1544; 2009, 356/357).
  • OLG München, 05.08.2010 - 27 Wx 45/10

    Grundbuchverfahren: Sicherung eines Anspruchs auf Bestellung von Dienstbarkeiten

    5 Grundsätzlich ist der Anspruch des Versprechensempfängers, der auf Leistung an einen bereits benannten oder noch zu benennenden Dritten gerichtet ist, durch eine Vormerkung sicherbar (BGH NJW 2009, 356).
  • OLG Naumburg, 21.01.2019 - 12 Wx 66/18

    Aufteilung der titulierten Forderung bei Belastung mehrerer Grundstücke mit einer

    Nur der Vormerkungsberechtigte kann sich auf die Unwirksamkeit berufen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008, V ZR 137/07, NJW 2009, 356 ).
  • KG, 19.07.2016 - 1 W 280/16

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer zusätzlichen Vormerkung zur Absicherung

    Insbesondere kann bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter eine Vormerkung für den Versprechensempfänger zur Sicherung seines Anspruchs auf Leistung an den begünstigten Dritten, vgl. § 335 BGB, im Grundbuch eingetragen werden (BGH, NJW 2009, 356, 357; Senat, Beschluss vom 7. Januar 1932 - 1 X 872/31 - JFG 9, 207, 209; Gursky, a.a.O., Rdn. 75; Böhringer, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 47, Rdn. 322).
  • OLG Naumburg, 23.01.2019 - 12 Wx 66/18

    Belastung mehrerer Grundstücks mit einer Zwangssicherungshypothek: Fehlende

  • OLG Hamm, 05.04.2012 - 15 W 98/11

    Vormerkungsfähigkeit des Anspruchs auf wiederholte Bestellung inhaltsgleicher

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2011 - 3 Wx 90/11
  • KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14

    Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht