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   BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11   

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https://dejure.org/2013,29051
BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11 (https://dejure.org/2013,29051)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - IX ZB 169/11 (https://dejure.org/2013,29051)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11 (https://dejure.org/2013,29051)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 1 InsVV, § 3 Abs 1 InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für die Zubilligung einer Sondervergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht des Insolvenzverwalters zwischen einer erhöhten Berechnungsgrundlage und einer Sondervergütung

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für die Zubilligung einer Sondervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Wahlrecht des Insolvenzverwalters zwischen einer erhöhten Berechnungsgrundlage und einer Sondervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absonderungsrechte und die Bemessung der Insolvenzverwaltervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2013, 1067
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum Degressionsausgleich

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11
    Dessen Entscheidung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8 mwN; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11
    Dessen Entscheidung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8 mwN; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 157/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei der Verwertung mit Absonderungsrechten

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Sondervergütung nach dieser Bestimmung nur zugebilligt werden, wenn der zur Masse vereinnahmte Kostenbetrag nicht schon bei der Berechnungsgrundlage berücksichtigt wurde (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, Rn. 4; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2).
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Sondervergütung nach dieser Bestimmung nur zugebilligt werden, wenn der zur Masse vereinnahmte Kostenbetrag nicht schon bei der Berechnungsgrundlage berücksichtigt wurde (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, Rn. 4; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei

    Zu prüfen sind die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 22).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

    Dessen Entscheidung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

    Zu prüfen sind die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 22; vom 29. April 2021, aaO Rn. 9).
  • AG Memmingen, 09.10.2019 - 1 IN 175/12

    Gesamtbetrachtung

    Geklärt ist, dass dem Insolvenzverwalter die Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV nur zugebilligt werden kann, wenn der zur Masse vereinnahmte Kostenbetrag nicht schon bei der Berechnungsgrundlage berücksichtigt wurde, BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11 -, juris.

    Deshalb ist die Deckelung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV zu beachten, BGH, vom 10. Oktober 2013 aaO, Rn. 2.

  • AG Münster, 09.07.2020 - 75 IN 58/14

    Vergütungsfestsetzung, vereinnahmte Umsatzsteuern Berechnungsgrundlage, Abschlag

    Hier ist durch das Insolvenzgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 10.10.2013 und 23.10.2008 (IX ZB 169/11 und IX ZB 157/05) zu beachten.
  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

    Der abgewählte Insolvenzverwalter kann wählen, ob er die auf Basis der zur Masse geflossenen Beträge erhöhte Regelvergütung oder aber die besondere Vergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV in Anspruch nimmt (BGH 10.10.2013, IX ZB 169/11).
  • AG Münster, 21.08.2020 - 5 T 417/20
    Die Kammer schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11 -, Rn. 2, juris - mit weiteren Nachweisen).
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