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   BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11   

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https://dejure.org/2013,30083
BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11 (https://dejure.org/2013,30083)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - IX ZB 238/11 (https://dejure.org/2013,30083)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 238/11 (https://dejure.org/2013,30083)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehörsverstoß durch Übergehen eines Aussetzungsantrags; Zulässigkeitsgrund des Einheitlichkeitssicherungsbedarfs

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 34 Nr. 1 -2; EuGVVO Art. 46 Abs. 1
    Gehörsverstoß durch Übergehen eines Aussetzungsantrags; Zulässigkeitsgrund des Einheitlichkeitssicherungsbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 240/05

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Unterhaltstitels

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11
    Die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des XII. Zivilsenats unterscheidet sich vom Streitfall maßgeblich dadurch, dass es aufgrund der dortigen Umstände äußerst zweifelhaft war, dass der Antragsgegner zum Zustellungszeitpunkt noch an der Meldeanschrift - der ehemaligen Ehewohnung - wohnhaft war und somit das verfahrenseinleitende Schriftstück erhalten hatte (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 240/05, EuZW 2008, 251 Rn. 27 ff).
  • EuGH, 16.06.1981 - 166/80

    Klomps / Michel

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11
    Die Zustellung war somit nach italienischem Recht ordnungsgemäß, weshalb das Beschwerdegericht davon ausgehen durfte, dass der Antragsgegner nunmehr die erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung seiner Interessen einleiten konnte; die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Antragsgegner hatte es ohne besondere Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeit nicht zu prüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - Rs. 166/80, Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593 Rn. 19; Magnus/Mankowski/Francq, Brussels I Regulation, 2. Aufl., Art. 34 Rn. 48).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11
    Der Hinweis auf eine vereinzelt gebliebene abweichende Entscheidung eines US- Bezirksgerichts rechtfertigt nicht den Schluss, dass die aufgeworfene Rechtsfrage im Inland streitig ist und somit Klärungsbedarf besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985 Rn. 3; Hk-ZPO/Kayser/Koch, 5. Aufl., § 543 Rn. 9).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11
    Es hat somit inzident eine nicht rechtsbeschwerdefähige Ermessensentscheidung nach Art. 46 Abs. 1 EuGVVO getroffen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 1991 - Rs. C-183/90, van Dalfsen u. a. /van Loon u. a., Slg. 1991 I-4765 Rn. 26 zu Art. 38 EuGVÜ; BGH, Beschluss vom 21. April 1994 - IX ZB 8/94; NJW 1994, 2156, 2157).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-183/90

    Van Dalfsen u.a. / Van Loon u.a.

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11
    Es hat somit inzident eine nicht rechtsbeschwerdefähige Ermessensentscheidung nach Art. 46 Abs. 1 EuGVVO getroffen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 1991 - Rs. C-183/90, van Dalfsen u. a. /van Loon u. a., Slg. 1991 I-4765 Rn. 26 zu Art. 38 EuGVÜ; BGH, Beschluss vom 21. April 1994 - IX ZB 8/94; NJW 1994, 2156, 2157).
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