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   BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16   

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https://dejure.org/2016,34765
BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16 (https://dejure.org/2016,34765)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2016 - 4 StR 100/16 (https://dejure.org/2016,34765)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 4 StR 100/16 (https://dejure.org/2016,34765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 3 S 1 StPO, § 81c Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 174 StGB, § 176 StGB
    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung eines Zeugen über sein Untersuchungsverweigerungsrecht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 31 Abs. 2 JGG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Urteilsformel; Verfahrensbeanstandung betreffend einen Belehrungsmangel im Zusammenhang mit der Untersuchung im Rahmen der aussagepsychologischen Begutachtung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung eines Zeugen über sein Untersuchungsverweigerungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 55
    Berichtigung der Urteilsformel; Verfahrensbeanstandung betreffend einen Belehrungsmangel im Zusammenhang mit der Untersuchung im Rahmen der aussagepsychologischen Begutachtung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung eines Zeugen über sein Untersuchungsverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussagepsychologische Begutachtung - und die fehlende Einwilligung des Nebenklägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3673
  • NStZ-RR 2016, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 596/94

    Belehrungspflicht - Revision - Revisionsbegründung - Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16
    Denn der Senat kann nach Aktenlage sicher ausschließen, dass der Nebenkläger bei einer formell ordnungsgemäß erfolgten Belehrung entsprechend § 81c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO von seinem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339; Beschlüsse vom 18. Januar 1995 - 3 StR 596/94; vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7).
  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16
    Denn der Senat kann nach Aktenlage sicher ausschließen, dass der Nebenkläger bei einer formell ordnungsgemäß erfolgten Belehrung entsprechend § 81c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO von seinem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339; Beschlüsse vom 18. Januar 1995 - 3 StR 596/94; vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Auszug aus BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16
    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 10. März 2016 ist die Urteilsformel jedoch zu berichtigen, weil das Landgericht nicht nur - wie geboten - die im vorliegenden Verfahren abgeurteilten Taten, sondern auch die Schuldsprüche der früheren Urteile, deren Einzelstrafen zur Bildung der Gesamtstrafe herangezogen worden sind, in den Urteilstenor aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, wistra 1999, 185, 186).
  • KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10

    Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten

    Auszug aus BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16
    Eine Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers kommt nicht in Betracht, da die Anschlusserklärung des minderjährigen Nebenklägers wegen dessen Prozessunfähigkeit unwirksam ist (vgl. KG, NStZ-RR 2011, 22 ff. mwN; Senge in KKStPO, 7. Aufl., vor § 395 Rn. 2).
  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 323/03

    Unterbliebene Zeugenbelehrung (Zeugnisverweigerungsrecht; Beruhen)

    Auszug aus BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16
    Denn der Senat kann nach Aktenlage sicher ausschließen, dass der Nebenkläger bei einer formell ordnungsgemäß erfolgten Belehrung entsprechend § 81c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO von seinem Untersuchungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339; Beschlüsse vom 18. Januar 1995 - 3 StR 596/94; vom 23. September 2003 - 1 StR 323/03, BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 7).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 465/21

    Wirksame Revision der minderjährigen Nebenklägerin

    Da sie noch minderjährig war, bedurfte es hierzu zwar der Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - 3 StR 49/89, BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 3; vom 10. Oktober 2016 - 4 StR 100/16, NStZ-RR 2016, 377; KG, Beschlüsse vom 22. März 2010 - 4 Ws 6/10, NStZ-RR 2011, 22, 23 ff.; vom 12. März 2012 - 4 Ws 17/12, juris; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 2 Ws 175/12, NStZ-RR 2013, 153; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Vor § 395 Rn. 7).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202StRR 10/21

    Mindestfeststellungen für Ausschluss alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB ist - im Unterschied zu § 31 Abs. 2 JGG - nur die Strafe, nicht aber, wie es die Berufungskammer getan hat, das frühere Urteil einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2016 - 4 StR 100/16 = NStZ-RR 2016, 377).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202 StRR 10/21

    Revision; Berufung; Berufungsbeschränkung; Schuldspruch; Rechtsfolgenausspruch;

    Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB ist - im Unterschied zu § 31 Abs. 2 JGG - nur die Strafe, nicht aber, wie es die Berufungskammer getan hat, das frühere Urteil einzubeziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.2016 - 4 StR 100/16 = NStZ-RR 2016, 377 ).
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