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   BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16   

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BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16 (https://dejure.org/2017,38141)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2017 - 1 StR 496/16 (https://dejure.org/2017,38141)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16 (https://dejure.org/2017,38141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 264 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 225 StGB, § 227 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge: Anforderungen an eine mittäterschaftliche Begehungsweise durch die Kindeseltern; Garantenstellung; Zurechnung von Misshandlungen gegenüber dem untätigen Elternteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de

    Körperverletzung mit Todesfolge: Anforderungen an eine mittäterschaftliche Begehungsweise durch die Kindeseltern; Garantenstellung; Zurechnung von Misshandlungen gegenüber dem untätigen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wissen und Billigung reichen nicht für Mittäterschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesmisshandlung - und die Verantwortlichkeit des anderen Elternteils

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil nach Kindstod aufgehoben: Wer die Tathandlung billigt, ist noch kein Mittäter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgehoben

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.10.2017)

    Totgeprügelter Junge: Urteilsaufhebung im Fall Raphael

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wobei nicht aufgeklärt werden konnte, welcher Angeklagte die Gewalteinwirkungen auf das kindliche Opfer verübte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 13, 25, 27, 227 StGB
    Keine Mittäterschaft aufgrund bloßer Duldung und Verschleierung der Taten eines anderen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 462
  • StV 2018, 719
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 266/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begehung durch Unterlassen: in dubio pro reo)

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Zwar kommt in Fällen, in denen nicht geklärt werden kann, wer von beiden Elternteilen die Misshandlung zum Nachteil des gemeinsamen Kindes vorgenommen hat, in Anwendung des Zweifelssatzes eine Strafbarkeit wegen Unterlassens in Betracht (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03, NStZ 2004, 94; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15, StV 2016, 431).

    Hätte dagegen der jeweilige Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestünde für ihn keine Verpflichtung, R. vor dem anderen Angeklagten zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von diesem keine Gefahren für das Kind ausgingen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, JR 1999, 294).

  • BGH, 03.07.2003 - 4 StR 190/03

    Beweiswürdigung bei der Misshandlung einer Schutzbefohlenen durch deren Eltern

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Zwar kommt in Fällen, in denen nicht geklärt werden kann, wer von beiden Elternteilen die Misshandlung zum Nachteil des gemeinsamen Kindes vorgenommen hat, in Anwendung des Zweifelssatzes eine Strafbarkeit wegen Unterlassens in Betracht (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03, NStZ 2004, 94; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15, StV 2016, 431).

    In diesem Fall hätte der nicht aktiv handelnde Angeklagte bereits im Vorfeld der neuerlichen Gewalttat geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um weitere drohende Übergriffe von dem Kind abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03 aaO; Beschluss vom 21. November 2002 - 4 StR 444/02, FamRZ 2003, 450; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 117).

  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Die Anklage lässt aber eindeutig erkennen, dass der geschichtliche Lebensvorgang im Sinne des § 264 StPO, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die sich im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Tod des Jungen in der Wohnung der Angeklagten abgespielt haben und die geeignet sind, das Tun der Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, der gerichtlichen Kognitionspflicht unterworfen werden sollte (vgl. zum prozessualen Tatbegriff nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 mwN; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296; Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94 und vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392; Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 129/16

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94 und vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392; Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Die Anklage lässt aber eindeutig erkennen, dass der geschichtliche Lebensvorgang im Sinne des § 264 StPO, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die sich im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Tod des Jungen in der Wohnung der Angeklagten abgespielt haben und die geeignet sind, das Tun der Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, der gerichtlichen Kognitionspflicht unterworfen werden sollte (vgl. zum prozessualen Tatbegriff nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 mwN; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296; Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352).
  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Die Anklage lässt aber eindeutig erkennen, dass der geschichtliche Lebensvorgang im Sinne des § 264 StPO, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die sich im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Tod des Jungen in der Wohnung der Angeklagten abgespielt haben und die geeignet sind, das Tun der Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, der gerichtlichen Kognitionspflicht unterworfen werden sollte (vgl. zum prozessualen Tatbegriff nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 mwN; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296; Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352).
  • BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (untergeordneter Tatbeitrag);

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Beschlüsse vom 29. September 2005 - 4 StR 420/05, NStZ 2006, 94 und vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392; Urteil vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Hätte dagegen der jeweilige Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestünde für ihn keine Verpflichtung, R. vor dem anderen Angeklagten zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von diesem keine Gefahren für das Kind ausgingen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, JR 1999, 294).
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 64/02

    Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (rohe Misshandlung; Gefahr

    Auszug aus BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
    Hätte dagegen der jeweilige Angeklagte selbst die früheren Misshandlungen vorgenommen, bestünde für ihn keine Verpflichtung, R. vor dem anderen Angeklagten zu schützen, da nach seinem Kenntnisstand von diesem keine Gefahren für das Kind ausgingen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - 3 StR 64/02; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 266/15 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 465/95, JR 1999, 294).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 444/02

    Dortmunder Fall der Kindesmißhandlung durch die Eltern rechtskräftig

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Die Möglichkeit sodann auch § 227 StGB durch Unterlassen zu verwirklichen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318, 321 ff.; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410, 411; vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18

    Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten

    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmendem Einfluss besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (BGH, Urteil vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 96 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463 f.).
  • LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20
    Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (st. Rspr., BGH NJW 1983, 462f.; BGH 35, 347, 351; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).

    Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).

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