Rechtsprechung
BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 13 StGB
Täterschaft (Mittäterschaft: Maßstab, Strafbarkeit wegen Unterlassens in Anwendung des Zweifelssatzes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen
- rewis.io
Körperverletzung mit Todesfolge: Anforderungen an eine mittäterschaftliche Begehungsweise durch die Kindeseltern; Garantenstellung; Zurechnung von Misshandlungen gegenüber dem untätigen Elternteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen
- rechtsportal.de
StGB § 25 Abs. 2
Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen - datenbank.nwb.de
Körperverletzung mit Todesfolge: Anforderungen an eine mittäterschaftliche Begehungsweise durch die Kindeseltern; Garantenstellung; Zurechnung von Misshandlungen gegenüber dem untätigen Elternteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf
- lawblog.de (Kurzinformation)
Wissen und Billigung reichen nicht für Mittäterschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindesmisshandlung - und die Verantwortlichkeit des anderen Elternteils
- lto.de (Kurzinformation)
Urteil nach Kindstod aufgehoben: Wer die Tathandlung billigt, ist noch kein Mittäter
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge aufgehoben
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.10.2017)
Totgeprügelter Junge: Urteilsaufhebung im Fall Raphael
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wobei nicht aufgeklärt werden konnte, welcher Angeklagte die Gewalteinwirkungen auf das kindliche Opfer verübte
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 13, 25, 27, 227 StGB
Keine Mittäterschaft aufgrund bloßer Duldung und Verschleierung der Taten eines anderen
Verfahrensgang
- LG Ulm, 20.06.2016 - 2 Ks 25 Js 5083/11
- BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 462
- StV 2018, 719
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20
Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben
Die Möglichkeit sodann auch § 227 StGB durch Unterlassen zu verwirklichen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318, 321 ff.; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410, 411; vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463). - BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18
Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten …
Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmendem Einfluss besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (BGH…, Urteil vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 96 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463 f.). - LG Wuppertal, 29.10.2020 - 22 KLs 9/20 Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (st. Rspr., BGH NJW 1983, 462f.; BGH 35, 347, 351; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).
Als wesentliche Anhaltspunkte sind hierbei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft anerkannt (BGH, Urteil v. 15.01.1991 - 5 StR 492/90; BGHSt 37, 289, 291; BGH, Beschluss v. 29.09.2005 - 4 StR 420/05; BGH, Beschluss v. 14.07.2016 - 3 StR 129/16; BGH, Urteil v. 10.10.2017 - 1 StR 496/16, jew. m.w.N.).