Rechtsprechung
BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 54 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 StGB
Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rewis.io
Gesamtstrafenbildung bei Betrug: Begründungspflicht bei erheblicher Erhöhung der Einsatzstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesamtstrafenbildung - als eigenständiger Strafzumessungsakt
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 2 HEs 145/12
- LG Stuttgart, 23.11.2015 - 6 KLs 163 Js 28886/13
- OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15
- LG Stuttgart, 07.03.2017 - 6 KLs 163 Js 28886/13
- BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
- BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
- EGMR, 21.09.2021 - 3737/17
- LG Stuttgart - 10 KLs 163 Js 28886/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2009 - 5 StR 394/09
Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (Wertungsfehler; enger Zusammenhang; …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 40 f. …und vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10 Rn. 1;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 54 Rn. 6 mwN). - BGH, 05.08.2010 - 2 StR 340/10
Bildung und Bemessung der Gesamtstrafe (Beruhen)
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 40 f. und vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10 Rn. 1;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 54 Rn. 6 mwN). - BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11
Tenorkorrektur (offensichtlicher Zählfehler); Betrug (Vollendung; teilweise …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
Da lediglich ein Zählfehler vorliegt, der die eigentliche Schadenssumme unverändert lässt, kann der Senat eine entsprechende Berichtigung vornehmen, ohne dass es zu einer inhaltlichen Änderung der Entscheidung kommt (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11 Rn. 4 mwN).
- LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.10.2018 - 1 StR 140/18, vom 5.8.2010 - 2 StR 340/10 und vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08). - LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.10.2018 - 1 StR 140/18, vom 5.8.2010 - 2 StR 340/10 und vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08). - BGH, 12.11.2019 - 1 StR 415/19
Gesamtstrafenbildung (Zumessung der Gesamtstrafe nach gesamtstrafenspezifischen …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 140/18 Rn. 6;… vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10 Rn. 1 …und vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 Rn. 3). - OLG Hamm, 28.04.2022 - 5 RVs 37/22
Bildung der Gesamtstrafe als eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 140/18 -, Rn. 5 - 6, juris m.w.N.).