Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48249
BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18 (https://dejure.org/2018,48249)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - 4 StR 311/18 (https://dejure.org/2018,48249)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 (https://dejure.org/2018,48249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB
    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung erforderlich; Gewalt gegenüber dem Opfer: maßgeblicher Zeitpunkt, subjektiver Tatbestand, Ausnutzung andauernder Gewaltanwendungen); Geldstrafe ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Finalzusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung als Voraussetzung für die Erfüllung des Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB

  • rewis.io

    Gewaltanwendung gegenüber dem Opfer bei sexueller Nötigung: Erforderlichkeit eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und sexueller Handlung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 177 Abs. 5 Nr. 1
    Kein Finalzusammenhang bei § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Finalzusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung als Voraussetzung für die Erfüllung des Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme der Qualifikation nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - Anwendung von Gewalt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Annahme der Qualifikation nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - Anwendung von Gewalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexuelle Nötigung mit Gewaltanwendung bei sexuellen Handlungen während verschlossener Wohnungstür - Einsperren im Raum stellt Gewaltanwendung im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB setzt keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung voraus

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 220
  • NJW 2019, 1010
  • NStZ 2019, 516
  • NStZ 2019, 672
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Daraus folgt, dass die Gewaltqualifikation ab dem Zeitpunkt des Versuchsbeginns des sexuellen Übergriffs eingreifen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, NStZ 2007, 468, 469 (zu § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF); Beschluss vom 11. Oktober 2017 ? 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148 (zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)), wobei der Versuchsbeginn auch mit der Gewaltanwendung zeitlich zusammenfallen kann, etwa wenn diese zur unmittelbaren Erzwingung einer sexuellen Handlung erfolgt.

    Des Weiteren sind Gewaltanwendungen bis zum Zeitpunkt der Beendigung des sexuellen Übergriffs tatbestandsrelevant für § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, aaO).

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Unterbleibt eine solche Festsetzung, so zwingt dieser sachlich-rechtliche Fehler das Revisionsgericht in der Regel zur Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht zur Festsetzung der Tagessatzhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, aaO).

  • BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14

    Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Da vorliegend der Strafausspruch auch im Übrigen teilweise der Aufhebung unterliegt, macht der Senat nicht von der Möglichkeit Gebrauch, in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO die Tagessatzhöhe selbst festzusetzen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209 mwN).

  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Unterbleibt eine solche Festsetzung, so zwingt dieser sachlich-rechtliche Fehler das Revisionsgericht in der Regel zur Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht zur Festsetzung der Tagessatzhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, aaO).

  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Dass der Angeklagte sich nachträglich das Ergebnis der von ihm durch die Herbeiführung der Bewusstlosigkeit ausgeübten Gewalt zunutze machte, stellt keine Gewaltanwendung im Sinne des Tatbestandes dar, sondern lediglich ein Ausnutzen der Auswirkungen der bereits vollständig abgeschlossenen Gewaltausübung (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632; Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 177 Rn. 6a; SSW-StGB/Wolters, 3. Aufl., § 177 Rn. 29; Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, Rn. 179; anderer Ansicht LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 69; dies., FS Puppe, 2011, 1143, 1159 ff.; Kratzer-Ceylan, Finalität, Widerstand, "Bescholtenheit', 2015, S. 356; vgl. zur bloßen Ausnutzung der nicht zurechenbar von einem Dritten ausgeübten Gewalt BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76, GA 1977, 144; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Allerdings stellt das Aufrechterhalten einer solchermaßen geschaffenen Lage - im Gegensatz zur bloßen Ausnutzung einer aus anderen Gründen erfolgten und abgeschlossenen Gewaltwirkung - jedenfalls dann eine tatbestandsmäßige Gewaltanwendung dar, wenn ein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Einsperren und der sexuellen Handlung besteht (vgl. zum Raubtatbestand bei einem ohne Wegnahmevorsatz gefesselten Opfer BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 283/03, BGHSt 48, 365 ff.; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 249 Rn. 6b mwN).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Das Einsperren in einem Raum stellt eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar (vgl. BeckOK-StGB/Ziegler, aaO, § 177 Rn. 94; Lackner/Kühl/Heger, aaO, § 177 Rn. 13; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 nF Rn. 106; vgl. zu § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311 f.; einschränkend zur neuen Rechtslage Fischer, aaO, § 177 Rn. 74a).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Allerdings hat der Senat mit Blick auf den im Fall II. 1. b) bb) der Urteilsgründe ausgeurteilten Verstoß gegen das Waffengesetz den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich neugefasst, da es zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat bedarf (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz genügt daher regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), die neben der Bemessung der Tagessatzzahl einen selbständigen Strafzumessungsvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76, BGHSt 27, 70, 72; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92), ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 5; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
    Dass der Angeklagte sich nachträglich das Ergebnis der von ihm durch die Herbeiführung der Bewusstlosigkeit ausgeübten Gewalt zunutze machte, stellt keine Gewaltanwendung im Sinne des Tatbestandes dar, sondern lediglich ein Ausnutzen der Auswirkungen der bereits vollständig abgeschlossenen Gewaltausübung (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632; Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 177 Rn. 6a; SSW-StGB/Wolters, 3. Aufl., § 177 Rn. 29; Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, Rn. 179; anderer Ansicht LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 69; dies., FS Puppe, 2011, 1143, 1159 ff.; Kratzer-Ceylan, Finalität, Widerstand, "Bescholtenheit', 2015, S. 356; vgl. zur bloßen Ausnutzung der nicht zurechenbar von einem Dritten ausgeübten Gewalt BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76, GA 1977, 144; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70).
  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang;

  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18

    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB - dem gesetzlichen Schutzkonzept entsprechend, jede Missachtung des entgegenstehenden erkennbaren Willens des Tatopfers zu pönalisieren - der nötigende Einsatz von Gewalt nicht erforderlich ist; es genügt, dass der Täter zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs Gewalt gegen das Tatopfer anwendet Eines Finalzusammenhangs zwischen Gewaltanwendung und Vornahme bzw. Duldung der sexuellen Handlung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220, 225).

    Diese Feststellungen hätten zur Prüfung der Frage drängen müssen, ob hierin (auch) eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220).

    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.

  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Dass ein Finalzusammenhang zwischen diesen Handlungen und dem sexuellen Übergriff nicht ausdrücklich festgestellt ist, steht der Annahme des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB nicht entgegen, weil die Gewalt jedenfalls nach Versuchsbeginn und vor Beendigung des jedenfalls teilweise nicht vom Einverständnis der Nebenklägerin gedeckten sexuellen Übergriffs verübt wurde (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220, 223).
  • LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20

    Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"

    Denn der Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB setzt keinen Finalzusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und der Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung voraus; tatbestandsmäßig sind vielmehr Gewaltanwendungen gegen das Opfer zwischen Versuchsbeginn und Beendigung des sexuellen Übergriffs (BGH, Urteil vom 02. Juli 2020 - 4 StR 678/19 -, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18 -, BGHSt 63, 220-228, juris Rn. 20, 28).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Das neu verhandelnde Tatgericht wird über die im angefochtenen Urteil allein angenommene erste Tatvariante des § 177 Abs. 5 StGB die gleichrangig danebenstehenden beiden weiteren Tatvarianten der Vorschrift zu prüfen haben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455, 456; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHS 44, 228, 230 f.).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Ein Finalzusammenhang zwischen sexueller Handlung und Gewalt nicht (mehr) erforderlich (vgl. ausführlich: BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - 4 StR 311/18 - Rn. 20 ff.; NJW 2019, 1010 Rn. 26, beck-online).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung:

    Die Gewalt muss nach der Neufassung des § 177 StGB nicht mehr das Mittel zur Erzwingung der sexuellen Handlung sein (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, BGHSt 63, 220; vom 3. April 2019 - 3 StR 572/18, juris Rn. 6; Schönke/Schröder/Eisele aaO § 177 Rn. 75).
  • KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23

    Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr

    (b) Der BGH hat zu der neuen Rechtslage bereits konstatiert, dass der Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB keine Nötigung mehr voraussetzt, wobei er jedoch eine Differenzierung nach den Tatbestandalternativen nicht vorgenommen hat (vgl. i. E. BGHSt 63, 220, 224).
  • OLG Hamm, 08.10.2020 - 4 RVs 109/20

    Sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff mit Gewalt

    Es reicht, dass der Täter Gewalt ab Versuchsbeginn bis zum Zeitpunkt der Beendigung des sexuellen Übergriffs anwendet; ein Finalzusammenhang ist nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 10.10.2018 - 4 StR 311/18 - juris).
  • BGH, 03.04.2019 - 3 StR 572/18

    Sexuelle Nötigung (Anwendung von Gewalt im Zeitpunkt des sexuellen Übergriffs;

    Die Gewaltqualifikation kann mithin ab dem Zeitpunkt des Versuchsbeginns des sexuellen Übergriffs eingreifen, wobei der Versuchsbeginn auch mit der Gewaltanwendung zeitlich zusammenfallen kann, etwa wenn diese zur unmittelbaren Erzwingung einer sexuellen Handlung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NJW 2019, 1010 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 12 ME 98/23

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; GmbH; juristische Person;

    Die Übersendung eines Anhörungsbogens ist aber noch keine Zeugenvernehmung, sodass jedenfalls bei vollständiger Ungewissheit über die tatsächliche Beziehung einer Anzuhörenden zur Tat (alternativ als Tatverdächtige oder Zeugin) schon deshalb die Anhörung als Betroffene mit einer quasi hilfsweisen Anhörung als Zeugin kombiniert werden darf (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, NJW 2019, 1013 ff. [BGH 10.10.2018 - 4 StR 311/18] , hier zitiert nach juris, Rn. 20, m. w. N.).
  • LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19
  • LG Essen, 18.08.2022 - 64 KLs 34/20

    Vergewaltigung

  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 318/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht