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   BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18   

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BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18 (https://dejure.org/2018,37558)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - 5 StR 202/18 (https://dejure.org/2018,37558)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18 (https://dejure.org/2018,37558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeit des Angeklagten; Prognose; Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten; erhebliche Störung des Rechtsfriedens; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; schwerwiegende psychische ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 177 Abs. 6 StGB, § 177 StGB, § 66 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Hangs des Täters zur Begehung von erheblichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen (hier: Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern); Gefährlichkeit eines Täters für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Hangs des Täters zur Begehung von erheblichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen (hier: Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern); Gefährlichkeit eines Täters für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefährlichkeit eines Angeklagten bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 563/13

    Voraussetzungen der Anordnung von Sicherungsverwahrung gegen einen

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist mit Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Hinblick auf die für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen unabhängig von körperlicher Gewaltanwendung typischerweise die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden verbunden (vgl. betreffend den hiesigen Angeklagten das Urteil des Senats vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316; ferner Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 7; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 103).

    Auch der Umstand, dass die durch die Vortaten geschädigten Jungen an den sexuellen Handlungen - teilweise gegen Entgelt - freiwillig mitgewirkt haben, steht der Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden nicht entgegen, zumal diese sich auch in einem Abgleiten der Geschädigten in die Prostitution äußern können (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316).

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    aa) Die in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB als materielle Anordnungsvoraussetzung genannte Gefährlichkeit eines Angeklagten für die Allgemeinheit liegt vor, wenn infolge eines bei ihm bestehenden Hanges ernsthaft zu besorgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 198), dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 416/02, NStZ-RR 2003, 108).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    aa) Die in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB als materielle Anordnungsvoraussetzung genannte Gefährlichkeit eines Angeklagten für die Allgemeinheit liegt vor, wenn infolge eines bei ihm bestehenden Hanges ernsthaft zu besorgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 198), dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 416/02, NStZ-RR 2003, 108).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 340/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Einsatzstrafe von

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB im Urteil die für Vortaten verhängten Einzelstrafen im Einzelnen dargestellt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - 5 StR 340/09; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 65 f.).
  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist mit Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Hinblick auf die für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen unabhängig von körperlicher Gewaltanwendung typischerweise die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden verbunden (vgl. betreffend den hiesigen Angeklagten das Urteil des Senats vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316; ferner Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 7; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 103).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Vergewaltigungen zählen grundsätzlich zu den erheblichen Taten (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, BGHSt 58, 62, 68; Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 jeweils mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Vergewaltigungen zählen grundsätzlich zu den erheblichen Taten (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, BGHSt 58, 62, 68; Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 jeweils mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist mit Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Hinblick auf die für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen unabhängig von körperlicher Gewaltanwendung typischerweise die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden verbunden (vgl. betreffend den hiesigen Angeklagten das Urteil des Senats vom 11. März 2014 - 5 StR 563/13, NJW 2014, 1316; ferner Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 7; MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 103).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Weder aus den Erwägungen zur Strafzumessung noch aus denjenigen zur unterbliebenen Anordnung der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 mwN).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 471/16

    Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18
    Diese wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass solche bei bisherigen Taten nicht eingetreten sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2017 - 5 StR 471/16; vom 29. November 2017 - 5 StR 446/17).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 446/17

    Rechtsfehlerhafte Gefährlichkeitsprognose beim Unterlassen der Anordnung der

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Die Staatsanwaltschaft hat das zunächst gegen den Teilfreispruch und die Rechtsfolgen insgesamt gerichtete Rechtsmittel mit ihrer Revisionsbegründungsschrift wirksam auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 ‒ 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 ‒ 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 ‒ 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305).

    Die Staatsanwaltschaft hat das zunächst gegen den Teilfreispruch und die Rechtsfolgen insgesamt gerichtete Rechtsmittel mit ihrer Revisionsbegründungsschrift wirksam auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 ‒ 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 ‒ 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 ‒ 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305).

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Vergewaltigungen zählen grundsätzlich zu den erheblichen Taten (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18 - Rn. 13/14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 461/18 - Rn. 10, juris).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Maßregelanordnung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Entscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen - ausnahmsweise - ausschlösse (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306 mwN; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Weder aus den Strafzumessungserwägungen noch aus den Erwägungen zur unterbliebenen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zwischen beiden Rechtsfolgenentscheidungen einen Zusammenhang hergestellt hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15, NStZ 2017, 650; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 461/18

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeit des Angeklagten für die

    Die materielle Anordnungsvoraussetzung der Gefährlichkeit eines Angeklagten für die Allgemeinheit liegt dabei vor, wenn infolge eines bei ihm bestehenden Hanges ernsthaft zu besorgen ist, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18, Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 571/19

    Verstoß gegen den Grundsatz der innerprozessualen Bindungswirkung nach Aufhebung

    Der Senat hatte dieses Urteil lediglich aufgehoben, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden war, angesichts des ausschließlich vorliegenden Wertungsfehlers - Anlegen eines falschen rechtlichen Maßstabs bei Verneinung der Gefährlichkeit der zu erwartenden Straftaten - die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen jedoch aufrechterhalten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 202/18 Rn. 17).
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