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   BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18   

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BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18 (https://dejure.org/2018,36363)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - XII ZB 230/18 (https://dejure.org/2018,36363)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 (https://dejure.org/2018,36363)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1 BGB, § 1896 Abs 2 BGB, § 1896 Abs 3 BGB, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 69 Abs 1 S 1 FamFG
    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen; Bestimmung eines Betreuers im Wege der Einheitsentscheidung bei Anordnung einer Betreuung durch das Beschwerdegericht

  • IWW

    § 1896 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 1896 Abs. 3 BGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung einer Berufsbetreuung wegen Demenzerkrankung trotz Bestehens einer Vor- u. Fürsorgevollmacht für einen nahen Angehörigen des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeverfahren, Anhörung des Betroffenen, Anordnung der Betreuung, Betreuerauswahl

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen; Bestimmung eines Betreuers im Wege der Einheitsentscheidung bei Anordnung einer Betreuung durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung einer Berufsbetreuung wegen Demenzerkrankung trotz Bestehens einer Vor- u. Fürsorgevollmacht für einen nahen Angehörigen des Betroffenen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht -und der weit entfernt wohnende Bevollmächtigte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsanordnung durch das Beschwerdegericht - und die Betreuerbestellung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungssache - bei neuer Tatsachengrundlage ist eine erneute Anhörung erforderlich!

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erneute persönliche Anhörung bei neuer Tatsachengrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 67
  • MDR 2018, 1456
  • FGPrax 2019, 80
  • FamRZ 2019, 140
  • Rpfleger 2019, 142
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018, XII ZB 10/18, juris).

    Diese war bereits deshalb geboten, weil sich das Landgericht bei seiner Entscheidung mit dem Sachverständigengutachten vom 18. Januar 2018 sowie den gerichtlich eingeholten Stellungnahmen des Verfahrenspflegers vom 6. September 2017, 3. Januar 2018 und 7. Februar 2018 maßgeblich auf Tatsachen gestützt hat, die nicht Gegenstand der - zudem vor Bestellung des Verfahrenspflegers durchgeführten (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.) - Anhörung der Betroffenen durch die beauftragte Richterin am 10. März 2015 gewesen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Ordnet das Landgericht im Beschwerdeverfahren eine Betreuung an, hat es im Wege der Einheitsentscheidung zugleich auch den Betreuer zu bestimmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, FamRZ 2017, 1866).

    Für den Fall der Einrichtung entweder einer Kontrollbetreuung oder einer Vollbetreuung wäre das Landgericht zudem gehalten, im Wege der dann zu treffenden Einheitsentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 39/18 - FamRZ 2018, 1533 Rn. 8 mwN) nicht nur die Betreuung als solche anzuordnen, sondern auch den Betreuer selbst zu bestimmen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 39/18

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Für den Fall der Einrichtung entweder einer Kontrollbetreuung oder einer Vollbetreuung wäre das Landgericht zudem gehalten, im Wege der dann zu treffenden Einheitsentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 39/18 - FamRZ 2018, 1533 Rn. 8 mwN) nicht nur die Betreuung als solche anzuordnen, sondern auch den Betreuer selbst zu bestimmen (§ 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 15).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Sollte sich nach genügender Aufklärung des aktuellen Sachverhalts ein durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerter Verdacht ergeben, dass durch die Ausübung der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird, so wäre als milderes Mittel gegenüber einer Vollbetreuung zunächst zu erwägen, im Wege der sogenannten Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) den selbstbestimmten Willen des Vollmachtgebers zur Geltung zu bringen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 ff. mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 198/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Diese war bereits deshalb geboten, weil sich das Landgericht bei seiner Entscheidung mit dem Sachverständigengutachten vom 18. Januar 2018 sowie den gerichtlich eingeholten Stellungnahmen des Verfahrenspflegers vom 6. September 2017, 3. Januar 2018 und 7. Februar 2018 maßgeblich auf Tatsachen gestützt hat, die nicht Gegenstand der - zudem vor Bestellung des Verfahrenspflegers durchgeführten (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.) - Anhörung der Betroffenen durch die beauftragte Richterin am 10. März 2015 gewesen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 141/16

    Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung;

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 22, zum Betreuungsvorschlag).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16

    Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 36/17

    Betreuungssache: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Untersuchung oder

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch den Senat (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 36/17 - FamRZ 2017, 1611) und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht hat dieses nach Bestellung eines Verfahrenspflegers und Einholung eines auf persönlicher Untersuchung der Betroffenen beruhenden Gutachtens eine Entscheidung gleichen Inhalts getroffen.
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
    Die Aktualisierung der Tatsachengrundlage erfordert auch eine erneute persönliche Anhörung der Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9), solange nicht ausgeschlossen ist, dass aus deren Antworten und Verhalten Rückschlüsse auf ihren aktuellen natürlichen Willen gezogen werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 12).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder

    Im Übrigen führt ein Geschwisterstreit für sich genommen noch nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16 - FamRZ 2017, 1712 Rn. 23).
  • BGH, 02.11.2022 - XII ZB 339/22

    Betreuungssache: Aufklärungspflicht des Gerichts hinsichtlich der Frage der

    Ebenso führt ein Geschwisterstreit für sich genommen nicht zur Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn er sich zum Nachteil des Wohls der Betroffenen auswirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 11 mwN), wozu ebenfalls keine Feststellungen getroffen sind.
  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 212/22

    Betreuungssache: Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur persönlichen

    Deshalb kann ein Bevollmächtigter, der nicht in der Nähe des Vollmachtgebers wohnhaft ist, nur dann als ungeeignet angesehen werden und deshalb die Bestellung eines Betreuers gerechtfertigt sein, wenn tragfähige Gründe dafür festgestellt werden können, dass er aufgrund der räumlichen Entfernung zum Betroffenen die Vollmacht nicht zu dessen Wohl ausüben kann oder will (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 10).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Ein Absehen von der Anhörung im Beschwerdeverfahren scheidet zudem dann aus, wenn das Beschwerdegericht eine neue, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierende Tatsachengrundlage heranzieht (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20

    Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren unter

    aa) Zwar hat das Beschwerdegericht zu Recht die erneute Anhörung der Betroffenen für erforderlich gehalten, nachdem die letzte Anhörung durch das Amtsgericht über drei Jahre zurücklag und das Amtsgericht seine Entscheidung zudem auch auf das ärztliche Zeugnis des Hausarztes der Betroffenen vom 27. Juli 2017 gestützt hat, auf das sich die letzte Anhörung vor dem Amtsgericht am 17. November 2016 naturgemäß nicht beziehen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6).
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Damit war aber auch aus diesem Grund eine erneute Anhörung geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6).
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