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   BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69   

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BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69 (https://dejure.org/1969,1382)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69 (https://dejure.org/1969,1382)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 (https://dejure.org/1969,1382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enthaltung von der Mitwirkung eines Beschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit eines Oberlandesgerichtsrats - Fassen eines Beschlusses mit einer erforderlichen Zweidrittelmehrheit - Verschaffung einer gesicherten Rechtsposition auf Grund der Zulassung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 199
  • MDR 1970, 139
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69
    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob in einem gerichtlichen Verfahren, das auf der Grundlage des § 223 BRAO in Gang gebracht worden ist, die sofortige Beschwerde dann zulässig ist, wenn es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; AnwZ (B) 5/67 vom 16. Oktober 1967).

    Das Verfahren nach § 223 BRAO kennt keinen verwaltungsgerichtlichen Feststellungsantrag (BGHZ 34, 244, 247) [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60].

  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

    Auszug aus BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69
    § 7 Nr. 10 BRAO bezieht sich nach Wortlaut und Sinn, im Gegensatz zur Annahme des Antragstellers, nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern für alle Beamte; § 47 BRAO gilt nur für Personen, die bereits Rechtsanwälte sind (vgl. BGHZ 36, 71; BGH Ehrenger.
  • BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64

    Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots

    Auszug aus BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69
    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob in einem gerichtlichen Verfahren, das auf der Grundlage des § 223 BRAO in Gang gebracht worden ist, die sofortige Beschwerde dann zulässig ist, wenn es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; AnwZ (B) 5/67 vom 16. Oktober 1967).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69
    Der Antragsteller hat im Verfahren vor dem Ehrengerichtshof Oberlandesgerichtsrat O. nicht als befangen abgelehnt, obwohl er dazu (in entsprechender Anwendung der §§ 42 ff ZPO) die rechtliche Möglichkeit gehabt hätte (vgl. BGHZ 46, 195).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 31/78

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem Verfahren, das - wie hier - auf der Grundlage des § 223 BRAO in Gang gebracht worden ist, die sofortige Beschwerde dann zulässig, wenn es sich um eine Angelegenheit gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; BGH NJW 1970, 199 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat die sofortige Beschwerde eines Anwaltsbewerbers zugelassen, der von der Justizverwaltung die Feststellung begehrte, daß er von einem bestimmten Zeitpunkt an auch ohne ausdrückliche Zulassung, allein aufgrund seines Zulassungs antrags , befugt sei, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben (BGH NJW 1970, 199).

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat, kennt das Verfahren nach § 223 BRAO keinen verwaltungsgerichtlichen Feststellungsantrag (BGHZ 34, 244, 247 f [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; Senatsbeschluß vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1970, 199 und EGE XI 4).

  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 10/79

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat (vgl. BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1970, 199 Nr. 10; zuletzt Beschluß vom 13. November 1978 - AnwZ (B) 31/89 -), sind Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe nach § 223 BRAO nur dann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn sie eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen behandeln wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen, d.h. wenn endgültig und unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 3/72 = EGE XII 37).

    Solche besonderen Voraussetzungen hat der Senat bisher erst in zwei Fällen anerkannt: Einmal ging es um die Feststellung, ob ein Antragsteller auch ohne ausdrückliche Zulassung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs befugt sei (BGH NJW 1970, 199).

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 20/80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe, die - wie hier - nach § 223 Abs. 3 BRAO ergangen sind, nur statthaft, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen, d.h. wenn endgültig und unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder Anwaltsbewerber berührt wird (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198 m.w.N.; BGH NJW 1970, 199 Nr. 10; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 3/72 = EGE XII 37; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72 = EGE XII 42; vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 16/75 = EGE XIII 77; zuletzt vom 30. Juli 1980 - AnwZ (B) 5/80 zur Veröffentlichung in LM bestimmt).

    Es sind durchaus Fälle denkbar, in denen ein allein nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbarer Verwaltungsakt dieselbe Tragweite hat wie ein Bescheid der in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Art. Das ist auch schon vorgekommen: So hat der Senat die sofortige Beschwerde in einem Fall für statthaft gehalten, in dem es um die Feststellung ging, ob ein Antragsteller auch ohne ausdrückliche Zulassung zur Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt befugt sei (BGH NJW 1970, 199 Nr. 10).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88

    Lokalisationsgebot nach § 18 BRAO und Rücknahme der Zweitzulassung

    Demgemäß hat der Senat einen Feststellungsantrag im Verfahren vor den Standesgerichten der Rechtsanwaltschaft dann für zulässig gehalten, wenn auf andere Weise eine Rechtsbeeinträchtigung durch die öffentliche Gewalt einer gerichtlichen Kontrolle nicht zugeführt werden könnte (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

    § 7 Nr. 10 BRAO bezieht sich aber nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern grundsätzlich auf alle Beamten (Senatsbeschlüsse vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII 50, 53; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1970, 199 und EGE XI 4).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 50/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Demgemäß hat der Senat einen Feststellungsantrag im Verfahren vor den Standesgerichten der Rechtsanwaltschaft dann für zulässig gehalten, wenn auf andere Weise eine Rechtsbeeinträchtigung durch die öffentliche Gewalt einer gerichtlichen Kontrolle nicht zugeführt werden könnte (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 37/88

    Rechtsmittel

    Der Senat hat allerdings die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Erkenntnisse der Ehrengerichtshöfe auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 42 BRAO bejaht, und zwar dann, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher und ähnlicher Tragweite für den Rechtsanwalt handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fällen, wenn also die Entscheidung unmittelbar an seine berufliche Existenzgrundlage rührt (Senatsentscheidungen vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = NJW 1970, 199 - und vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 37/82).
  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 53/88

    Rechtsmittel

    Entscheidungen nach § 223 BRAO sind mit der sofortigen Beschwerde nur anfechtbar, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198 [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67]; BGH NJW 1970, 199 Nr. 10; Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 1985 - AnwZ (B) 42/85 und vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86), das heißt, wenn endgültig oder unmittelbar die Existenzgrundlage des Antragstellers in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder als Anwaltsbewerber berührt wird.
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 48/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

    Demgemäß hat der Senat einen Feststellungsantrag im Verfahren vor den Standesgerichten der Rechtsanwaltschaft dann für zulässig gehalten, wenn auf andere Weise eine Rechtsbeeinträchtigung durch die öffentliche Gewalt einer gerichtlichen Kontrolle nicht zugeführt werden könnte (vgl. Senatsbeschluß vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 13/74

    Zulassung als Rechtsanwalt - Aussetzung des Zulassungsverfahrens für die Dauer

    Die Verweisung in § 223 Abs. 3 BRAO auf § 42 BRAO besagt, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, daß die sofortige Beschwerde auch im Verfahren nach § 223 BRAO nur bei Entscheidungen von gleicher Schwere und Tragweite wie die in § 42 Abs. 1 BRAO genannten zulässig ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 4/73

    Verstoß eines Rechtsanwaltes gegen die Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 49/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 5/80

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschluss des Ehrengerichtshofs -

  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 42/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 7/91

    Umfang der Zulassung einer sofortigen Beschwerde - Zulässigkeit einer

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 51/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 27/85

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Widerruf einer Erlaubnis

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 7/72

    Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 223 Abs. 3

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 14/81

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 6/77

    Aussetzung eines Verfahren auf anderweitige Rechtsanwaltszulassung bei einem

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 37/82

    Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH -

  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 57/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 25/81

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Ehrengerichtshofs (EGH) mit der Beschwerde zum

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 22/80

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • BGH, 15.03.1976 - AnwZ (B) 21/75

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 26/83

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf amtliche Bestellung eines Vertreters -

  • BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 21/80

    Erlaubnis zur Abhaltung von auswärtigen Sprechtagen - Statthaftigkeit einer

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 16/72

    Kosten des Verfahrens bei Rücknahme der Klage - Zulässigkeit der Beschwerde bei

  • BGH, 03.07.1972 - PatAnwZ 1/72

    Sofortige Beschwerde in Zulassungssachen (Patentanwalt)

  • BGH, 10.11.1986 - AnwZ (B) 45/86

    Mitteilung zugelassener Rechtsanwälte einer Kanzlei - Unzulässigkeit eines

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 11/84

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 8/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 33/76

    Zulassungsrücknahme zur Rechtsanwaltschaft durch Rechtsstreitverfahren eines

  • BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 17/82

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 7/77

    Sofortige Beschwerde i.R.e. Ehrengerichtsverfahrens bei gleicher oder ähnlicher

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/75

    Rechtsmittel

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