Rechtsprechung
BGH, 10.11.1981 - VI ZR 92/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehrlerhaften Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt - Hinreichende Aufklärung über einen vorgenommenen Eingriff - Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflich - Dokumentationspflicht eines niedergelassenen Arztes - Eingreifen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 168
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1981 - VI ZR 63/81
Feststellung über den Willen zur Durchführung einer Behandlung nach angemessener …
Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VI ZR 92/80
Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine solche in die Beweislast des Arztes fallende Feststellung strengste Maßstäbe anlegt und sie nur anerkennt, wenn kein Motiv für eine selbst unvernünftige Verweigerung der Einwilligung zu erkennen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 - zur Veröffentl. bestimmt), findet die Meinung des Berufungsgerichts, der Klägerin hätte die Dringlichkeit einer Entfernung der "Wucherung" (BU S. 20) ggf. eröffnet werden müssen, im bisherigen Beweisergebnis keine Stütze.
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Die Partei darf sich auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1981 - VI ZR 220/79 - VersR 1981, 752; vom 10. November 1981 - VI ZR 92/80 - VersR 1982, 168, 169 und vom 15. Juli 2003 - VI ZR 203/02 - VersR 2003, 1541, 1542;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., E Rdn. 2).Sie ist durchaus berechtigt, ihre Einwendungen zunächst ohne solche Hilfe vorzubringen (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1981 - VI ZR 220/79 - VersR 1981, 752 und vom 10. November 1981 - VI ZR 92/80 - VersR 1982, 168; BGH, Urteil vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02 - VersR 2004, 83, 84).
- OLG Hamm, 30.01.2015 - 26 U 5/14
Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Maße im Arzthaftungsprozess
Andernfalls wäre sie in den meisten Fällen nicht in der Lage, dem Sachverständigen etwaige abweichende medizinische Lehrmeinungen vorzuhalten, auf mögliche Lücken der Begutachtung hinzuweisen und etwaige Widersprüche im Gutachten aufzuzeigen (Grundsätze seit: BVerfG VersR 1979, 907, 911, BGH VersR 1982, 168; VersR 1984, 661f; VersR 1988, 914). - OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10
Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens
Denn das Gericht hat im Arzthaftungsprozess von Amts wegen auf eine umfassende und genaue Aufklärung des medizinischen Sachverhalts hinzuwirken (BGH VersR 1982, 168).
- BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87
Deliktsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines - zur Beweislastumkehr …
Das Berufungsgericht hätte den Versuch machen müssen, den Widerspruch zwischen den vorgetragenen Privatgutachten und den Äußerungen des Sachverständigen Dr. H. aufzuklären (vgl. u.a. Senatsurteile vom 10. November 1981 - VI ZR 92/80 - VersR 1982, 168 - und vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 192/84 - VersR 1986, 467 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 1 U 4/01
Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten im …
Hiermit korrespondiert eine verstärkte Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts im Wege der Amtsermittlung (…s. BGH VersR 1980, S. 940 f.;… VersR 1980, S. 533; VersR 1982, S. 168 f.;… Steffen/ Dressler, aaO., Rdn. 578, 585;… Geiß/Greiner, aaO., S. 243, 247, 248 m.w.Nw.). - OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 45/17
Höhe des Schmerzensgeldes bei nicht erkannter Dislokation im rechten …
Allerdings hat das Gericht zur Gewährleistung der prozessualen Waffengleichheit der Parteien im Arzthaftungsprozess eine verstärkte Pflicht zur Amtsermittlung, so hat es von Amts wegen auf eine umfassende und genaue Aufklärung des medizinischen Sachverhalts hinzuwirken, sowie durch Prozessleitung und rechtzeitige Hinweise die beweiserheblichen medizinischen Fragestellungen klarzustellen (…BGH VersR 1991, S. 467; VersR 1982, S. 168;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Teil E, Rn. 6). - LG Osnabrück, 23.10.2002 - 2 O 898/01
Feststellung von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen wegen …
Denn es ist die Pflicht eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, das nicht sachkundige Gericht darauf hinzuweisen, wenn es sich ihm aufdrängt, dass die inkriminierte ärztliche Handlung schon an sich verfehlt oder bedenklich war (vgl. BGH VersR 1982, S. 168).