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BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 8/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstorbener - Verfahrensunterbrechung - Anwaltsliste - Löschung - Amtlicher Vertreter - Interessenwahrnehmung
Papierfundstellen
- VersR 1982, 365
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 220/72
Tod des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 8/81
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 1973 (BGHZ 61, 84) entschieden hat, wird das Verfahren nicht gemäß § 244 ZPO durch den Tod des Rechtsanwalts unterbrochen, wenn für diesen ein Vertreter nach § 53 BRAO bestellt ist.Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser - soweit ersichtlich - im Schrifttum nunmehr allgemein gebilligten Entscheidung abzugehen (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl. § 244 Anm. 2 d aa;… Zöller/Stephan, ZPO, 12. Aufl. § 244 Anm. 2 b;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 39. Aufl. § 244 Anm. 1 A a;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. § 244 Rdn. B 1;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl. § 127 IV 1 = S. 756; a.A. Pohle bei Stein/Jonas, ZPO, in der vor BGHZ 61, 84 erschienen Auflage § 244 Anm. 11).
- OLG Köln, 03.06.1993 - 12 W 19/93
Rechtsschutz gegen den Widerruf der Anwaltszulassung
Die Frage, ob eine Unterbrechung des Verfahrens nach § 244 ZPO auch dann eintritt, wenn für den Anwalt im Zeitpunkt der sonst eintretenden Unterbrechung ein Vertreter nach war, wird im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 61, 84; NJW 1982, 2324 = VersR 1982, 190; VersR 1982, 365) einhellig dahingehend beantwortet, daß im Hinblick auf die Vorschrift des § 54 BRAO eine Unterbrechung erst mit der Löschung des verstorbenen Anwalts in der Liste der Rechtsanwälte antritt.