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   BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97   

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https://dejure.org/1998,4107
BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97 (https://dejure.org/1998,4107)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1998 - KZR 6/97 (https://dejure.org/1998,4107)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1998 - KZR 6/97 (https://dejure.org/1998,4107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Direktbelieferungsverpflichtung von Verkaufsstätten an U-Bahnhöfen - Zur Preisbindung berechtigtes Unternehmen

  • Judicialis

    BbG § 41; ; GWB § 26 Abs. 2; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 35 Abs. 1; ; GWB § 16; ; LSchlG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2
    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu Bahnhofsbuchhandelsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bahnhofsbuchhandel II -, Pressevertrieb, Presseerzeugnisse, Vorzugskonditionen, Anspruch auf Weiterbelieferung, zu Bahnhofsbuchhandelskonditionen, Einzelhändler, Weiterbelieferungsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beklagte sei gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1 GWB verpflichtet, die Klägerin für die von ihr auf S- und U-Bahnhöfen betriebenen Verkaufsstätten, wie bisher, direkt zu beliefern, hält - wie der Senat bereits in dem Parallelverfahren KZR 30/96 für einen gleichgelagerten Sachverhalt entschieden hat - revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand.

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senats im vorgenannten Urteil vom 17. März 1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 - Bahnhofsbuchhandel - verwiesen.

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Der Bestimmung des § 26 Abs. 2 GWB kommt aber nicht die Funktion eines einseitigen Sozialschutzes zu (BGH, Urt. v. 23.2.1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2495 - Opel-Blitz).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Vielmehr kann die Beklagte für sich in Anspruch nehmen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen durch § 26 Abs. 2 GWB nicht grundsätzlich gehindert ist, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält.
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Diese ist nach einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 81, 322, 331 - Original-VW-Ersatzteile II; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 196 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Die Beendigung einer langjährigen Geschäftsbeziehung, wie sie hier zwischen den Parteien bestanden hat, erfordert aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich keine besondere Rechtfertigung (BGH, Urt. v. 21.2.1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983 - Kfz-Vertragshändler).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Denn der Umstand allein, daß das abhängige Unternehmen für seine Fortexistenz auf den Normadressaten des § 26 Abs. 2 GWB angewiesen ist, kann nicht dessen Verpflichtung begründen, die bisherige Vertriebspraxis fortzusetzen, wenn ihm dadurch der Übergang auf ein für ihn betriebswirtschaftlich sinnvolles Vertriebskonzept erschwert oder unmöglich gemacht wird (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360, 2367 f. - Freundschaftswerbung).
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Auszug aus BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97
    Vielmehr kann die Beklagte für sich in Anspruch nehmen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen durch § 26 Abs. 2 GWB nicht grundsätzlich gehindert ist, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält.
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Demgemäß hat der Senat für die Kündigung von Verträgen über die Direktbelieferung mit Presseerzeugnissen auch bereits entschieden, daß zwar die Beendigung einer langjährigen Geschäftsbeziehung, wie sie hier zwischen den Parteien bestanden hat, aus kartellrechtlicher Sicht grundsätzlich keine besondere Rechtfertigung erfordert, die damit verbundene Änderung einer bislang geübten Geschäftspraktik eines Normadressaten des § 20 Abs. 1 GWB indessen unter dem Gesichtspunkt, daß mit ihr eine unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen verbunden ist, der sachlichen Rechtfertigung bedarf (BGH WuW/E DE-R 134, 135 f. - Bahnhofsbuchhandel I; Urt. v. 10.11.1998 - KZR 6/97, WuW/E DE-R 220 f. - Bahnhofsbuchhandel II).
  • LG Hannover, 13.05.2009 - 21 O 6/09

    Anspruch auf ausschließliche Belieferung mit Presseerzeugnissen in einem

    46 Zwar ist auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen wie die Beklagte durch § 20 GWB nicht grundsätzlich gehindert, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2002 - KZR 38/99 - Vorleistungspflicht; Urteil vom 10.11.1998 - KZR 6/97 - Bahnhofsbuchhandel II; Urteil vom 10.10.1978 - KZR 10/77 - Zeitschriften-Grossisten).

    Eine Benachteiligung einzelner Grosso-Unternehmen ist dann nur bei Vorliegen besonderer rechtfertigender Umstände möglich (BGH, Urteil vom 24.06.2003 - KZR 32/01 - Schülertransporte; Urteil vom 24.09.2002 - KZR 38/99 - Vorleistungspflicht; Urteil vom 10.11.1998 - KZR 6/97 - Bahnhofsbuchhandel II; Markert in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 20 Rdnr. 153).

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher

    Die Änderung einer bislang geübten Geschäftspraktik eines Normadressaten des § 20 Abs. 1 GWB bedarf nur unter dem Gesichtspunkt, dass mit ihr eine unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen verbunden ist, der sachlichen Rechtfertigung (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - KZR 6/97, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97

    Rechtfertigung der Bevorzugung von Bahnhofsbuchhandlungen bei der Belieferung mit

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beklagte sei gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1 GWB a.F. (entspr. § 20 Abs. 1, § 33 Satz 1 GWB n.F.) verpflichtet, die Klägerin für die von ihr auf S- und U-Bahnhöfen betriebenen Verkaufsstätten, wie bisher, direkt zu beliefern, hält - wie der Senat bereits in den Parallelverfahren KZR 30/96 (Urt. v. 17.3.1998, WuW/E DE-R 134 - Bahnhofsbuchhandel) und KZR 6/97 (Urt. v. 10.11.1998, WuW/E DE-R 220 - U-Bahn-Buchhandlungen) für gleichgelagerte Sachverhalte entschieden hat - revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand.
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