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   BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08   

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https://dejure.org/2009,1720
BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08 (https://dejure.org/2009,1720)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - VI ZR 325/08 (https://dejure.org/2009,1720)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08 (https://dejure.org/2009,1720)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines von einer Partei sich zu Eigen gemachten Beweisergebnisses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines von einer Partei als für sich günstig angenommenen Beweisergebnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisaufnahme; berücksichtigungsfähiger Parteivortrag; fehlerhafte Tatsachenfeststellung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 286
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines von einer Partei als für sich günstig angenommenen Beweisergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ergebnis der Beweisaufnahme und rechtliches Gehör

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesspartei macht sich ihr günstiges Beweisergebnis stillschweigend zu eigen! (IBR 2010, 1011)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 495
  • MDR 2010, 227
  • VersR 2010, 497
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08
    Das Berufungsgericht hat verkannt, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467, 468 mit Anm. Jaeger).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Im Ansatz zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, dass sich die Beklagte im Zweifel die ihr günstige erstinstanzliche Zeugenaussage des Einsatzleiters, er habe bei der Auswahl des Löschmittels sein Ermessen ausgeübt, auch bereits erstinstanzlich zu Eigen gemacht hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. April 2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178; Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497 Rn. 5).
  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

    Dies gilt gleichermaßen, wenn sich die Partei ein ihr (vermeintlich) günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme hilfsweise zu eigen macht (zu letzterem etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, NJW-RR 2010, 495 Rn. 5).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    c) Diese ihm günstigen Ausführungen des Sachverständigen hatte sich der Kläger zumindest konkludent zu Eigen gemacht (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 mit Anm. Jaeger; Senatsbeschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497 Rn. 5; vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 320/11, juris Rn. 4; vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632 Rn. 11; vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 17).
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