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   BGH, 10.11.2010 - 5 StR 428/10   

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https://dejure.org/2010,20426
BGH, 10.11.2010 - 5 StR 428/10 (https://dejure.org/2010,20426)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - 5 StR 428/10 (https://dejure.org/2010,20426)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - 5 StR 428/10 (https://dejure.org/2010,20426)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 132 GVG; § 66 StGB; § 67d StGB; § 67e StGB; § 121 GVG; Art. 5 EMRK; Art. 7 EMRK; § 463 Abs. 3 StPO
    Sicherungsverwahrung (einstweilige Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung; Vorbereitung der Entlassung für den Fall der Unzulässigkeit); Vorlageverfahren; Divergenzvorlage; Ruhen des Verfahrens; Rückgabe der Akten an das vorlegende Gericht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung während des Ruhens des Verfahrens wegen Klärung der Frage nach der Vereinbarkeit der Unterbringung mit aktueller europäischer Rechtssprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung während des Ruhens des Verfahrens wegen Klärung der Frage nach der Vereinbarkeit der Unterbringung mit aktueller europäischer Rechtssprechung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 5 StR 428/10
    Nach Rechtskraft des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25), das die rückwirkende Anwendung des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 ohne Beachtung der nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. bei Tatzeit geltenden Höchstfrist von zehn Jahren für die Dauer der ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wertet, hat der Verurteilte die Anordnung der Erledigung der Maßregel beantragt.
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