Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 300/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3286
BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 300/09 (https://dejure.org/2010,3286)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - VIII ZR 300/09 (https://dejure.org/2010,3286)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09 (https://dejure.org/2010,3286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 BGB, § 127 BGB, § 558a BGB
    Wohnraummietvertrag: Geltung einer Schriftformabrede für Vertragsänderungen auch für ein Mieterhöhungsverlangen

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die Schriftformabrede für Änderungen eines Wohnraummietvertrages gilt nicht für ein Mieterhöhungsverlangen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis einer Schriftformabrede für ein Mieterhöhungsverlangen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterhöhungsverlangen und Schriftformabrede im Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksames Mieterhöhungsverlangen ohne Unterschrift

  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Geltung einer Schriftformabrede für Vertragsänderungen auch für ein Mieterhöhungsverlangen

  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Geltung einer Schriftformabrede für Vertragsänderungen auch für ein Mieterhöhungsverlangen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieterhöhungsverlangen: Bei Schriftformabrede ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 126; BGB § 127; BGB § 558a
    Bedürfnis einer Schriftformabrede für ein Mieterhöhungsverlangen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gilt Schriftformabrede auch bei Mieterhöhung nach § 558a BGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftformerfordernis und Mieterhöhungsverlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen - Schriftformabrede gilt nicht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhungsbegehren ohne Unterschrift

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mieterhöhungsverlangen auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mietverträgliche Schriftformklausel gilt nicht für Mieterhöhungsverlangen gem. § 558a BGB

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mieterhöhung nach § 558a BGB unabhängig von Schriftformabrede

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Mieterhöhungsverlangen, Schriftform

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung ohne eigenhändige Unterschrift möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung ohne eigenhändige Unterschrift möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Unterschrift des Vermieters bei Mieterhöhungsverlangen nötig

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Schriftformabrede in einem Wohnraummietvertrag gilt nicht für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt eine Schriftformabrede auch für Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB? (IMR 2011, 6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 295
  • MDR 2011, 20
  • NZM 2011, 117
  • ZMR 2011, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

    Der vorliegende Fall ist mit jener Konstellation schon deshalb nicht vergleichbar, weil es dort um eine im Anwendungsbereich des § 557 Abs. 1 BGB angesiedelte einvernehmliche Mieterhöhung nach § 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB und damit um eine vertragliche Änderung der Miethöhe gegangen ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 182/04, WuM 2005, 518 unter II; vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, NJW 2011, 295 Rn. 14; BayObLGZ 1989, 277, 281; Staudinger/Weitemeyer, aaO, § 557 Rn. 31 mwN; Staudinger/Emmerich, aaO, § 558a Rn. 3, § 558b Rn. 3 mwN), die ohne Weiteres im Anwendungsbereich des § 313 BGB liegen kann.
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17

    Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer

    b) Auch sind im Streitfall zum Abschluss der Mieterhöhungsvereinbarung, bei der das Angebot des Vermieters nach Maßgabe des § 558a Abs. 1 BGB abgegeben und die Annahme - als Ausdruck des Prinzips der Vertragsfreiheit - durch den Mieter nach § 558b Abs. 1 BGB erklärt wird (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, NJW-RR 2018, 524 Rn. 11; siehe auch Senatsurteile vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 208, 18 Rn. 28; vom 10. November 2011 - VIII ZR 300/09, NJW 2011, 295 Rn. 14; vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NZM 2007, 283 Rn. 16), ausschließlich Fernkommunikationsmittel eingesetzt worden, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig anwesend waren.

    (aa) Die in § 558a Abs. 1 BGB vorgesehene Textform, bei der die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden muss (vgl. Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, NZM 2011, 295 Rn. 13), verpflichtet den Vermieter zur Verwendung eines Fernkommunikationsmittels.

  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Konkludente Zustimmung zur

    Mit der Zustimmung des Mieters, die als Annahme eines solchen Änderungsantrags zu werten ist (MünchKommBGB/Artz, aaO; Staudinger/V. Emmerich, aaO; jeweils mwN), kommt eine den bisherigen Mietvertrag abändernde Mieterhöhungsvereinbarung zustande (Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, NJW 2011, 295 Rn. 14).

    Zwar kommt im Falle der Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsbegehren des Vermieters ein Änderungsvertrag zustande (Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, aaO).

    Ob eine nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 558 ff. BGB erfolgende Mieterhöhungsvereinbarung aber von einer vertraglichen Schriftformklausel erfasst ist, kann dahin stehen (ablehnend mit beachtlichen Gründen LG München I, ZMR 2014, 460 Rn. 11; im Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, aaO wurde ein Schriftformerfordernis allerdings nur für das Mieterhöhungsverlangen als solches verneint, die Formbedürftigkeit der Zustimmungserklärung war nicht Streitgegenstand).

    Der Vermieter könnte daher allenfalls - falls die Schriftform nicht abbedungen wäre, was offen bleiben kann - nachträglich eine dem § 126 BGB entsprechende Form, also die gemeinsame Unterzeichnung der bereits erfolgten Änderungsvereinbarung, verlangen (vgl. Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, aaO).

  • AG München, 14.08.2013 - 452 C 11426/13

    Die stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung

    Auch aufgrund der vereinbarten Schriftformklausel besteht keine Verpflichtung zur Erteilung einer schriftlichen Zustimmung, da eine solche Schriftformklausel nicht für die einseitige Zustimmungserklärung gilt (Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage, § 558b BGB, Rn. 19, für das Mieterhöhungsverlangen: BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 300/09).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 1 U 46/19

    Widerspruchsrecht von Mobilfunkkunden unabhängig von Höhe angekündigter

    Sie ist nicht auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. auch BGH, U. v. 10.11.2010 - VIII ZR 300/09 - Rn. 14, juris).
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 219/20

    Recht zur Ermäßigung des Vermieters innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens

    Denn bei dem Erhöhungsverlangen handelt es sich um einen Antrag (§ 145 BGB) auf Abschluss eines Änderungsvertrags (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, NJW-RR 2018, 524 Rn. 12 mwN; vgl. auch Senatsurteile vom 10. November 2010 - VIII ZR 300/09, NJW 2011, 295 Rn. 14; vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 15) und mit der Zustimmung des Mieters kommt nach allgemeiner Meinung eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Erhöhung der Miete zustande (vgl. nur Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, aaO; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2018 - VIII ZB 74/16, aaO; jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 2 U 179/12

    Wirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel in AGB

    Denn bei dem Änderungsverlangen, welches sich auf § 5 Ziff. 1. des Mietvertrages stützte, handelte es sich noch nicht um eine Vereinbarung der Mietvertragsparteien und nicht um eine Vertragsänderung oder -ergänzung, sondern um eine einseitige Erklärung der Klägerin als Vermieterin (§ 315 Abs. 2 BGB; vgl. hierzu BGH, NJW 2011, 295 f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 18.07.2012 - 6 C 152/12

    Die Zustimmung zur Mieterhöhung bedarf nicht der Schriftform!

    Zu einer solchen kann es erst durch die Zustimmung des Mieters zu einer bestimmten Mieterhöhung kommen (BGH GE 2011, 121).

    Den Parteien bleibt es unbenommen, gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 BGB nachträglich eine dem § 126 BGB entsprechende Beurkundung zu verlangen (BGH GE 2011, 121).

  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZR 275/10

    Wohnraummietvertrag: Geltung einer Schriftformabrede für ein

    Diese Rechtsfrage ist - nach Erlass des Berufungsurteils - durch das Senatsurteil vom 10. November 2010 (VIII ZR 300/09, NJW 2011, 295 Rn. 14) in dem auch vom Berufungsgericht entschiedenen Sinne geklärt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht