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BGH, 10.11.2011 - 3 StR 323/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 3 StGB
Betrug (Urteilsformel; Gewerbsmäßigkeit; eigennütziges Handeln) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Feststellung eines Zuflusses von Schadensersatzleistungen einer getäuschten Haftpflichtversicherung an den Täter i.R.d. Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis der Feststellung eines Zuflusses von Schadensersatzleistungen einer getäuschten Haftpflichtversicherung an den Täter i.R.d. Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 3 StR 323/11
Gewerbsmäßigkeit setzt stets eigennütziges Handeln voraus (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 1;… Fischer, StGB, 58. Aufl., Vor § 52 Rn. 62) und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst.
- BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit); …
Gewerbsmäßigkeit setzt stets eigennütziges Handeln voraus und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst; es genügt daher nicht, wenn eine Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 3 StR 323/11 (juris Rn. 10)).