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   BGH, 10.11.2011 - 3 StR 323/11   

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https://dejure.org/2011,4650
BGH, 10.11.2011 - 3 StR 323/11 (https://dejure.org/2011,4650)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - 3 StR 323/11 (https://dejure.org/2011,4650)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - 3 StR 323/11 (https://dejure.org/2011,4650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Feststellung eines Zuflusses von Schadensersatzleistungen einer getäuschten Haftpflichtversicherung an den Täter i.R.d. Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Feststellung eines Zuflusses von Schadensersatzleistungen einer getäuschten Haftpflichtversicherung an den Täter i.R.d. Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 3 StR 323/11
    Gewerbsmäßigkeit setzt stets eigennütziges Handeln voraus (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 1; Fischer, StGB, 58. Aufl., Vor § 52 Rn. 62) und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst.
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit);

    Gewerbsmäßigkeit setzt stets eigennütziges Handeln voraus und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst; es genügt daher nicht, wenn eine Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 3 StR 323/11 (juris Rn. 10)).
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