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   BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11   

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https://dejure.org/2011,4332
BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11 (https://dejure.org/2011,4332)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - 4 StR 417/11 (https://dejure.org/2011,4332)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - 4 StR 417/11 (https://dejure.org/2011,4332)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB a.F.; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 316e Abs. 1 und 2 EGStGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; Art. 5 EMRK; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des BVerfG vom 4.5.2011 (verfassungskonforme Rechtsanwendung; Gesamtwürdigung zur Voraussetzung des Hangs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 3 StGB vom 27.12.2003, § 267 Abs 6 S 1 StPO
    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Begründung bei Feststellung eines Hangs

  • Wolters Kluwer

    Fehlen näherer Darlegungen zu verübten Taten, zu ihren Begleitumständen und zu Art und Folgen der jeweils verübten Gewalt im Rahmen der Annahme eines Hangs des Angeklagten zu schweren Gewalttaten

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Begründung bei Feststellung eines Hangs

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Begründung bei Feststellung eines Hangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen näherer Darlegungen zu verübten Taten, zu ihren Begleitumständen und zu Art und Folgen der jeweils verübten Gewalt im Rahmen der Annahme eines Hangs des Angeklagten zu schweren Gewalttaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 110 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11
    Das Landgericht hat die formellen Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB a.F., die bei der vor dem 31. Dezember 2010 begangenen Anlasstat nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des Art. 316e Abs. 1 und 2 EGStGB sowie der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 (NJW 2011, 1931, Tz. 172) getroffenen Fortgeltungsanordnung weiterhin anzuwenden ist, rechtsfehlerfrei bejaht.
  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11
    Wird, was regelmäßig der Fall sein wird, die Feststellung eines Hangs auch mit den Vorverurteilungen des Täters begründet, dürfen sich die Urteilsgründe nicht mit der bloßen Mitteilung dieser Verurteilungen nach Schuldspruch und Strafmaß begnügen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478, Tz. 5).
  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11
    Vielmehr müssen die Urteilsgründe im Zusammenhang mit der Darstellung des Werdegangs des Täters eine eingehende Mitteilung der Einzelheiten seiner Vortaten und ihrer Genese enthalten (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6 Tz. 5, 6).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Einer Schilderung der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden Taten oder gar Strafzumessungserwägungen bedarf es nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, so zum Beispiel bei Bildung einer nachträglichen Gesamt- oder einer jugendrechtlichen Einheitsstrafe (BGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463 Rn. 14; vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3), bei Berücksichtigung verfahrensfremder Vortaten im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 31 Rn. 7 f.; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, juris Rn. 16) oder unter Umständen bei der Anordnung einer Maßregel (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 4 StR 417/11, juris Rn. 7 mwN).
  • BayObLG, 16.07.2020 - 207 StRR 236/20

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in Fällen der Bagatellkriminalität

    Einer Schilderung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Taten oder gar Strafzumessungserwägungen bedarf es nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, so zum Beispiel bei Bildung einer nachträglichen Gesamt- oder jugendrechtlichen Einheitsstrafe (BGH, Urteile vom 30. Juni 2011 - StR 3 39/11, NJW 2011, 3463 Rn. 14; vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris Rn. 3), bei Berücksichtigung verfahrensfremder Vortaten im Rahmen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, BGHR StGB 46 Vorleben, 31 Rn. 7 f.; vom 27. Oktober 2015 3 StR 363/15, juris Rn. 16) oder unter Umständen bei der Anordnung einer Maßregel (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2011 4 StR 417/11, juris Rn. 7 mwN)" (BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 3, StR 433/19, juris Rn. 25).
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