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   BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11   

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https://dejure.org/2011,2026
BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,2026)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - IX ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,2026)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - IX ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,2026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit eines anwaltlich abgerechneten Stundenaufwands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Angemessenheit eines anwaltlich abgerechneten Stundenaufwands

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
    Die auf das Parteivorbringen bezogene rechtliche Würdigung entspricht den Vorgaben des Senats (Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 85).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
    Soweit das Berufungsgericht die Angemessenheitsprüfung an den Sachvortrag der Parteien knüpft, hat es die von der Beschwerde vermisste Amtsprüfung durchgeführt, die keine Amtsermittlung, sondern eine Rechtsprüfung auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts bedeutet (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 99 f; Hk-ZPO/Bendtsen, 4. Aufl., § 56 Rn. 2).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
    bb) Zwar kann, wenn - wie in dem hier gegen die Beklagten angestrengten Strafverfahren - entsprechende Rechtsmittelbefugnisse bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 21), im Regressprozess davon ausgegangen werden, dass bei zugunsten der Beklagten zu unterstellender Straflosigkeit des ihnen vorgeworfenen Verhaltens jedenfalls aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht im Ergebnis ein Freispruch ergangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 16).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
    Zwar ist es unschädlich, wenn der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung schlüssig dargelegt, aber irrig eine grundsätzliche Bedeutung der Sache reklamiert wird (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02, NJW 2003, 754 f).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
    bb) Zwar kann, wenn - wie in dem hier gegen die Beklagten angestrengten Strafverfahren - entsprechende Rechtsmittelbefugnisse bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 21), im Regressprozess davon ausgegangen werden, dass bei zugunsten der Beklagten zu unterstellender Straflosigkeit des ihnen vorgeworfenen Verhaltens jedenfalls aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht im Ergebnis ein Freispruch ergangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 16).
  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 318/18

    Honorarforderung eines Rechtsanwalts

    Im Rahmen dieser Angemessenheitsprüfung, die eine auf das Parteivorbringen bezogene rechtliche Würdigung darstellt, hat das Gericht eine überschlägige Schätzung anzustellen, welcher Zeitaufwand für die einzelne Tätigkeit verhältnismäßig erscheint (vgl. BGH aaO; Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 22/11).
  • OLG München, 05.06.2019 - 15 U 319/18

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung- AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer

    Im Rahmen dieser Angemessenheitsprüfung, die eine auf das Parteivorbringen bezogene rechtliche Würdigung darstellt, hat das Gericht eine überschlägige Schätzung anzustellen, welcher Zeitaufwand für die einzelne Tätigkeit verhältnismäßig erscheint (vgl. BGH aaO; Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 22/11).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Anders verhält es sich hingegen, wenn - wie hier - nebeneinander mehrere Zulassungsgründe alternativ in den Raum gestellt werden und keiner von ihnen näher ausgeführt wird (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZR 22/11, Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2017 - 4a O 178/15

    Zahlungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Tätigkeit

    (c) Schließlich begründet auch die von der Klägerin nachgewiesene Stundenanzahl, von der die Beklagten zu 1) nicht bestreitet, dass sie tatsächlich erbracht worden ist, keinen Anhaltspunkt für eine Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung (zu diesem Maßstab: BGH, Beschl. v. 10.11.2011, Az.: IX ZR 22 /11, Rn. 3, zitiert nach BeckRS 2011, 27102).
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