Rechtsprechung
BGH, 10.11.2015 - 3 StR 400/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 83h IRG; § 55 StGB
Rechtsfehlerhafte Einbeziehung einer der Auslieferung nicht zu Grunde liegenden Tat bei der Gesamtstrafenbildung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 83h Abs. 1 IRG, § 83h Abs. 2 Nr. 5 Alt. 2 IRG, § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Teileinstellung des Verfahrens und damit einhergehende Schuldspruchänderung; Einbeziehung einer Einzelstrafe in die Gesamtstrafenbildung i. R. der Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teileinstellung des Verfahrens und damit einhergehende Schuldspruchänderung; Einbeziehung einer Einzelstrafe in die Gesamtstrafenbildung i. R. der Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.08.2012 - 1 StR 314/12
Europäischer Haftbefehl (Verstoß gegen Spezialitätsgrundsatz: …
Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 400/15
Ein Abwarten zur Stellung eines Nachtragsersuchens erscheint daher - auch aus Gründen der gebotenen Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen - nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2012 - 1 StR 314/12, juris).'. - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12
Spezialitätsgrundsatz (Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl; andere …
Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 400/15
Diese Tat ist nicht im Europäischen Haftbefehl vom 4. November 2014 (...) aufgeführt und lag daher nicht der Auslieferung des Angeklagten aus Rumänien zugrunde (§ 83h Abs. 1 IRG; vgl. EuGH, NJW 2009, 1057; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, juris; BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, juris). - BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15
Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Einbeziehung …
Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 400/15
Diese Tat ist nicht im Europäischen Haftbefehl vom 4. November 2014 (...) aufgeführt und lag daher nicht der Auslieferung des Angeklagten aus Rumänien zugrunde (§ 83h Abs. 1 IRG; vgl. EuGH, NJW 2009, 1057; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, juris; BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, juris).
- BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18
Staufener Missbrauchsfall
Zwar hat der Bundesgerichtshof, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 PPU - folgend, für Fallkonstellationen nachträglicher Einbeziehung einer nicht von der Auslieferungsbewilligung umfassten Vorverurteilung entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität allein der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, nicht bereits der Verfolgung der Tat entgegensteht (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 IRG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 10. November 2015 - 3 StR 400/15; vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563; und vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178).