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   BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16   

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https://dejure.org/2016,45281
BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16 (https://dejure.org/2016,45281)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2016 - 4 StR 86/16 (https://dejure.org/2016,45281)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 (https://dejure.org/2016,45281)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; 283 Abs. 1 Nr. 5 und 7a StGB; § 78b StGB; § 78c StGB
    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende Untersuchungshandlungen); Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung (Wirksamkeitsvoraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78c Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 283 Abs 6 StGB, § 264 StPO
    Strafsache: Verjährungsbeginn bei Bankrotttaten; Verjährungsunterbrechung bei Untersuchungshandlungen; Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • IWW

    § 260 Abs. 3 StPO, § ... 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 7a StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78a StGB, § 283 Abs. 6 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 13 Abs. 2 GG, § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 103 StPO, § 264 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB, § 78c Abs. 3 Satz 3 StGB, § 78b StGB, § 283a StGB, § 263 Abs. 3 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 33a StPO, § 78b Abs. 3 StGB, § 78b Abs. 4, 3 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 74c Abs. 3 GVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafverfolgungsverjährung der Vorwürfe des Bankrotts und der Beihilfe zum Bankrott

  • rewis.io

    Strafsache: Verjährungsbeginn bei Bankrotttaten; Verjährungsunterbrechung bei Untersuchungshandlungen; Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Strafverfolgungsverjährung der Vorwürfe des Bankrotts und der Beihilfe zum Bankrott

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 3
    Anforderungen an die Strafverfolgungsverjährung der Vorwürfe des Bankrotts und der Beihilfe zum Bankrott

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB/StPO: Verjährung und Durchsuchung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bankrott, Betrug - und die Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsunterbrechung per Durchsuchungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 45
  • StV 2018, 35
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20

    Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Erforderlich und ausreichend ist insoweit, dass der Richter die aufzuklärende Tat in dem Durchsuchungsbeschluss, wenn auch kurz, doch so genau umschreibt, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (BGH, Urteil vom 10.11.2016 - 4 StR 86/16, juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12, juris Rn. 20).

    Hierfür sind jedenfalls knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben erforderlich, welche die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestands berücksichtigen, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen (BGH, Urteil vom 10.11.2016 - 4 StR 86/16, juris Rn. 14).

    Mängel in der Beschreibung der aufzuklärenden Tat können durch die Bezeichnung der zu suchenden Beweismittel ausgeglichen werden, sofern diese Rückschlüsse auf den konkreten Tatvorwurf zulassen (BGH, Urteil vom 10.11.2016 - 4 StR 86/16, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2022 - 2 RBs 221/21

    Keine verjährungsunterbrechende Wirkung bei nicht schwerwiegenden Mängeln von

    Da das Rechtsbeschwerdegericht das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung auf die zulässige Rechtsbeschwerde von Amts wegen zu prüfen hat, kann es für die Beurteilung auf den gesamten Akteninhalt zurückgreifen (vgl. BGH NStZ 2018, 45; OLG Brandenburg BeckRS 2011, 16790), Das Messfoto zeigte als Fahrer eine männliche Person mittleren Alters.
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Maßgeblich ist hierbei die Erlangung des (letzten) vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils (BGH, Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 46; Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher

    (2) Dem übrigen Akteninhalt ist nicht zu entnehmen, dass der Verfolgungswille der Steuerfahndung bei Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses weiter ging und auch den Besteuerungszeitraum 2011 - anders als beim Angeklagten B. (vgl. den Durchsuchungsbeschluss vom 16. Juli 2016 aus Band II Blatt 278 der Hauptakte: Besteuerungszeiträume ab 2010) - umfasste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20 Rn. 8; vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7; vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20 und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1; je mwN).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 71/18

    Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder

    Diese Wirkung entfällt nur dann, wenn - was hier nicht der Fall ist - die richterlichen Anordnungsentscheidungen Mindestanforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht genügen und deshalb ihrerseits unwirksam sind (siehe nur BGH, Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 46 mwN).

    Wird, wie vorliegend, wegen mehrerer Taten im prozessualen Sinne des § 264 StPO ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, sofern nicht der Verfolgungswille der tätig werdenden Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN; siehe auch Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, wistra 2018, 78, 79).

    Für dessen Bestimmung ist der Zweck der jeweiligen Untersuchungshandlung maßgeblich, der anhand des Wortlauts der Maßnahme und des sich aus dem sonstigen Akteninhalt ergebenden Sach- und Verfahrenszusammenhangs zu ermitteln ist (ebenfalls st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. November 2001 - 1 StR 375/01, wistra 2002, 57 und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 47 mwN).

  • BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20

    Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines

    (aa) Grundsätzlich bezieht sich die Unterbrechungswirkung auf alle verfahrensgegenständlichen Taten (§ 264 Abs. 1 StPO), sofern nicht der Verfolgungswille der Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7 und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20; je mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    Denn sogar eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebots - die hier nicht im Raum steht - hätte lediglich die verfahrensrechtliche Fehlerhaftigkeit des Beschlusses, nicht jedoch die für ein Entfallen der Unterbrechungswirkung nötige Unwirksamkeit nach sich gezogen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Durchsuchung 1, Rn. 13, mwN).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter

    Die endgültige Erlangung des erstrebten Vermögensvorteils führt zur Beendigung eines Betrugs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 4 StR 357/21, NJW 2022, 1399 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16, NStZ 2018, 45, 46; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, NStZ-RR 2016, 42 f.; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263 Rn. 201; MükoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 1192; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263 Rn. 178).
  • OLG Jena, 07.09.2020 - 1 Ws 263/20

    Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung durch Ruhen der mit

    Beim Betrug ist die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils für die Beendigung maßgeblich (vgl. BGH, 18. November 2015, 4 StR 76/15, BGH, Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 -, nach juris).
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