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BGH, 10.12.1953 - 4 StR 543/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 4 StR 543/53
Die Annahme, dass er die Schülerinnen zur Unzucht missbraucht habe, begegnet keinem rechtlichen Bedenken (vgl BGHSt 1, 71). - BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 4 StR 543/53
Traute sich die Strafkammer nach pflichtmässigem Ermessen gleichwohl eine sachgemässe Auswertung der Kinderaussagen zu, so brauchte sie die Zuziehung eines Sachverständigen nicht für unentbehrlich zu halten (vgl BGHSt 2, 164 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]). - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 10.12.1953 - 4 StR 543/53
Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen bedarf der Tatrichter in der Regel des Fachwissens eines Sachverständigen auch dann nicht, wenn der Zeuge im Kindes- oder Jugendalter steht und das Opfer eines an ihm begangenen Sittlichkeitsverbrechens ist; nur wenn ein kindlicher oder jugendlicher Zeuge besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten aufweist, kann für das Gericht Veranlassung bestehen, einen Sachverständigen zu hören (BGHSt 3, 52). - RG, 04.06.1916 - II 208/18
Keine Freisprechung, wenn im Eröffnungsbeschluß Verletzung zweier Strafgesetze …