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   BGH, 10.12.1953 - IV ZR 227/52   

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https://dejure.org/1953,2612
BGH, 10.12.1953 - IV ZR 227/52 (https://dejure.org/1953,2612)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1953 - IV ZR 227/52 (https://dejure.org/1953,2612)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1953 - IV ZR 227/52 (https://dejure.org/1953,2612)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.11.1922 - IV 750/21

    Passivlegitimation des Nachlaßpflegers

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - IV ZR 227/52
    In dem vorbezeichneten Rahmen handelte der Oberfinanzpräsident also als gesetzlicher Vertreter dessen, den es "anging" (vgl. RGZ 106, 46 [47] für den Nachlaßpfleger).
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - IV ZR 227/52
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 20. Dezember 1951 (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [277] = NJW 1952, 466 [468]; vgl. auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 23. Oktober 1953 - I ZR 106/52 - und die in ihr angeführten Urteile des BGH und das dort angegebene Schrifttum) ausgeführt, die Haftung des Bundes und der Länder für Reichsverbindlichkeiten werde durch die Absicht des Gesetzgebers, diese Frage durch das nach Art. 134 Abs. 4 GrundG zu erlassende Bundesgesetz zu regeln (§ 5 des Gesetzes vom 21. Juli 1951 - BGBl. I, 467), nicht schlechthin ausgeschlossen; eine Entscheidung werde vielmehr schon jetzt möglich sein, wenn der Sachverhalt aus sich heraus genügend Anhaltspunkte dafür biete.
  • BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - IV ZR 227/52
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 20. Dezember 1951 (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [277] = NJW 1952, 466 [468]; vgl. auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 23. Oktober 1953 - I ZR 106/52 - und die in ihr angeführten Urteile des BGH und das dort angegebene Schrifttum) ausgeführt, die Haftung des Bundes und der Länder für Reichsverbindlichkeiten werde durch die Absicht des Gesetzgebers, diese Frage durch das nach Art. 134 Abs. 4 GrundG zu erlassende Bundesgesetz zu regeln (§ 5 des Gesetzes vom 21. Juli 1951 - BGBl. I, 467), nicht schlechthin ausgeschlossen; eine Entscheidung werde vielmehr schon jetzt möglich sein, wenn der Sachverhalt aus sich heraus genügend Anhaltspunkte dafür biete.
  • BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50

    Reichsvermögen und Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 10.12.1953 - IV ZR 227/52
    Die Beklagte wendet sich hiernach nicht dagegen, daß mit dem Übergang des Eigentums an den vom Kläger verkauften Grundstücken vom Reich auf den Bund gemäß Artikel 134 (BGHZ 3, 308 [310 ff]) auch die in dem Vertrage begründeten Nebenverpflichtungen grundsätzlich auf die Bundesrepublik übergegangen sind.
  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53

    Rechtsmittel

    Zwar kann unter Umständen auch ein präjudizielles Rechtsverhältnis - sofern es sich dabei in Wirklichkeit nur um die juristische Einkleidung einer Tatsachenbehauptung handelt - Gegenstand eines Geständnisses sein und den Richter von der rechtlichen Würdigung befreien, wenn zwischen den Parteien über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Geständnisses kein Streit besteht (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Dezember 1953 - IV ZR 227/52 - und Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. § 282 ZPO Bem. II 2 a, § 288 ZPO II 1 a, Rosenberg a.a.O. § 113 S. 519).
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