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   BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57   

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https://dejure.org/1957,5269
BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57 (https://dejure.org/1957,5269)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1957 - 5 StR 519/57 (https://dejure.org/1957,5269)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - 5 StR 519/57 (https://dejure.org/1957,5269)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der Rechtsbeugung - Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem - Strafbarkeit eines Richters letzter Instanz wegen Rechtsbeugung - Rechtsbeugung bei einer richterlichen Entscheidung

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  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57
    Eine Strafe ist Unrecht, wenn sie den Unrechtsgehalt der Tat offensichtlich übersteigt (BGH 2 StR 45/50 vom 29.5.1952 in LM StGB § 359 Nr. 5).
  • RG, 19.04.1894 - 896/94

    1. Sind unter den Rechtssachen im Sinne des § 336 St.G.B.'s auch Strafsachen zu

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57
    Ob durch Gesetzesverletzungen bei der Leitung der Verhandlungen die Rechtsstellung der damaligen Angeklagten verschlechtert worden ist (vgl. RGSt 25, 276; 57, 31, 33),kann das Revisionsgericht nur prüfen, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen die oben unter II A 1 aufgeführten Feststellungen trifft.
  • RG, 05.10.1882 - C 2/82

    Was ist unter Verbreitung von Schriften im Sinne der §§. 85. 110 und 111

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57
    Daß die Schrift "nur intern" verwendet werden soll, schließt dies nicht ohne weiteres aus (vgl. RGSt 7, 113; ebenso BGH 5 StR 421/54 vom 2.11.1954).
  • RG, 23.03.1922 - I 22/22

    Zum Begriff der Beugung des Rechtes nach § 336 StGB.

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - 5 StR 519/57
    Ob durch Gesetzesverletzungen bei der Leitung der Verhandlungen die Rechtsstellung der damaligen Angeklagten verschlechtert worden ist (vgl. RGSt 25, 276; 57, 31, 33),kann das Revisionsgericht nur prüfen, wenn der Tatrichter in den Urteilsgründen die oben unter II A 1 aufgeführten Feststellungen trifft.
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