Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7663
BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56 (https://dejure.org/1957,7663)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1957 - VIII ZR 317/56 (https://dejure.org/1957,7663)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - VIII ZR 317/56 (https://dejure.org/1957,7663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,7663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 26.10.1912 - IV 219/12

    Häusliche Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56
    Das ist die im Anschluß an RGZ 80, 285 in Rechtsprechung und Schrifttum völlig überwiegende Auffassung (u.a. KG in Warn 1922 Nr. 75 und LZ 1923 453, 0LG Braunschweig in OLG 42, 133; ferner Planck BGB 4. Aufl. § 2028 Anm. 2 und Soergel BGB 8, Aufl. § 2028 Anm, 2).

    - Es ist also daran festzuhalten, daß auskunftspflichtig derjenige ist, bei dem nach den räumlichen und persönlichen Beziehungen, die zwischen ihm und dem Erblasser bestanden hatten, eine Kenntnis im Sinne des § 2028 BGB zu vermuten ist, daß ferner nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden kann, wann das der Fall ist, und deshalb dem Tatrichter ein nicht zu eng bemessener Spielraum gelassen werden muß (RGZ 80, 285).

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56
    Das kann durch bloße Stellung eines entsprechenden Antrags auch stillschweigend geschehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1953 - VI ZR 217/52, NJW 1954, 266, 267).
  • BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56
    Dabei verkennt die Revision zwar nicht, daß nach der Auffassung, die in den vom Berufungsgericht angeführten Erläuterungsbüchern vertreten wird und die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 - (LM Nr. 2 zu § 826 (Ge) BGB) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts gebilligt hat, die Anschlußberufung dann keiner schriftlichen Begründung bedarf, wenn dieses Rechtsmittel durch Einreichung der Anschließungsschrift in der mündlichen Verhandlung eingelegt wird und sich - wie im vorliegenden Falle - auf einen den Parteien nach Umfang und Bedeutung bereits bekannten und erörterten Punkt bezieht.
  • BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 317/56
    Die im angefochtenen Urteil getroffene Kostenentscheidung steht mit dem Grundsatz nicht in Einklang, daß diese Entscheidung für die Kosten des ganzen Rechtsstreits einheitlich zu ergehen hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 -, NJW 1957, 543), soweit nicht das Gesetz z.B. in § 97 Abs. 1 ZPO eine Sonderregelung vorsieht.
  • KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17

    Vertragliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Verjährung des

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach den räumlichen und persönlichen Beziehungen zwischen dem Erblasser und dem anderen Teil eine Kenntnis im Sinne des § 2028 BGB zu vermuten ist (BGH, Urteil vom 10.12.1957 - VIII ZR 317/56 - BeckRS 1957, 31195249; Palandt/Weidlich, BGB, 77. Aufl., § 2028 Rn. 1).
  • BAG, 04.07.1985 - 2 AZR 672/84

    Streitigkeit über den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses -

    Im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats hält der Bundesgerichtshof die schriftliche Begründung einer unselbständigen Anschlußberufung jedenfalls dann für entbehrlich, wenn sie in einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht durch Einreichung einer die Anträge enthaltenden Anschlußschrift eingelegt wird und sich auf einen den Parteien nach Umfang und Bedeutung bereits bekannten und erörterten Punkt bezieht (BGH Urteil vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 - LM § 826 (Ge) BGB Nr. 2; BGH Urteil vom 10. Dezember 1957 - VIII ZR 317/56 - ZZP Band 71, 376; ebenso BGH Urteil vom 26. Mai 1965 - IV ZR 170/64 - FamRZ 1965, 555, zu II der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht