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   BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70   

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https://dejure.org/1971,7314
BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70 (https://dejure.org/1971,7314)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1971 - I ZR 34/70 (https://dejure.org/1971,7314)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - I ZR 34/70 (https://dejure.org/1971,7314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsstreitigkeit zwischen den Vertreibern von Salz wegen der Bezeichnung "Bad Reichenhaller Spezialsalz" - Meinungsumfrage zum allgemeinen Verständnis des Wortes "Spezialsalz" - Bezeichnung als "Spezialsalz" als irreführende Werbung - Interessenabwägung bei der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Soweit die Revision sich gegen die Art der Durchführung der Meinungsumfrage unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Revisionsurteil Salzwerk Heilbronn ./. Beklagte (Ib ZR 125/64 = GRUR 1967, 362 ff, jetzt I ZR 65/70) wendet, so ist dem entgegenzuhalten, daß die Parteien in dem Termin zur Formulierung der Fragen ausdrücklich zu Protokoll folgende Erklärung abgegeben haben: Beide Parteien erklärten nach weiterer Erörterung der Sache, daß sie sich einig sind, daß die Beweisaufnahme speziell darauf erstreckt werden soll, was der Verkehr unter Spezialsalz versteht, und daß sie deshalb die Meinungsfrage in Ziffer 2 wie folgt gefaßt haben wollen, auch wenn insoweit das Revisionsgericht in dem Verfahren Ib ZR 125/64 eine andere Auffassung über die Zweckmäßigkeit der Beweisaufnahme vertreten hat:.

    Die Revision könnte insoweit schon deshalb keine Rügen erheben, weil die in dem Formulierungstermin ausdrücklich (gegen eine etwaige andere Auffassung in dem Revisionsurteil Ib ZR 125/64) als allein maßgeblich bezeichnete Frage der Umfrage zugrundegelegt worden ist und zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat.

    Zur Veröffentlichungsbefugnis in den Fällen des § 3 UWG hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1966 (GRUR 1967, 362, 366 - Spezialsalz) ausgeführt, es komme hierbei nicht entscheidend auf den Umfang der gerade der klagenden Partei entstandenen Beeinträchtigung an, vielmehr müsse auch das Interesse der Allgemeinheit an der Richtigstellung der Werbeingaben berücksichtigt werden; es sei daher in den Fällen der irreführenden Werbung nicht entscheidend auf den Absatz und das Absatzgebiet abzustellen.

  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Ein Verschulden ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3 UWG regelmäßig schon dann anzunehmen, wenn der Beklagte alle Tatumstände gekannt hat, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] ; BGH GRUR 1956, 118, 123; GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; GRUR 1969, 418, 422 - Standesbeamte).

    Dagegen schließt der Umstand, daß zwei Kollegialgerichte oder auch das Berufungsgericht die beanstandete Handlungsweise für nicht rechtswidrig gehalten haben, für sich allein ein Verschulden nicht aus (vgl. BGH GRUR 1956, 118, 123; 1965, 198, 202).

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Ein Verschulden ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3 UWG regelmäßig schon dann anzunehmen, wenn der Beklagte alle Tatumstände gekannt hat, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] ; BGH GRUR 1956, 118, 123; GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; GRUR 1969, 418, 422 - Standesbeamte).

    Dagegen schließt der Umstand, daß zwei Kollegialgerichte oder auch das Berufungsgericht die beanstandete Handlungsweise für nicht rechtswidrig gehalten haben, für sich allein ein Verschulden nicht aus (vgl. BGH GRUR 1956, 118, 123; 1965, 198, 202).

  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß die Zuerkennung der Veröffentlichungsbefugnis eine Interessenabwägung voraussetzt, d.h. daß die durch die Veröffentlichung des Urteils entstehenden Vorteile und Nachteile gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGHZ 13, 244, 259 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; GRUR 1957, 561, 564 - Rei-Chemie).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß die Zuerkennung der Veröffentlichungsbefugnis eine Interessenabwägung voraussetzt, d.h. daß die durch die Veröffentlichung des Urteils entstehenden Vorteile und Nachteile gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGHZ 13, 244, 259 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; GRUR 1957, 561, 564 - Rei-Chemie).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Die Allgemeinheit hat daher auch dann, wenn die Beklagte den Vertrieb eingestellt hat, ein Interesse an einer Klarstellung und damit Beseitigung der irrigen Vorstellungen, zumal in dem der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienenden Bereich der Lebensmittel, wo ohnehin Wahrheit und Eindeutigkeit der Werbung in besonderem Maße zu fordern sind (vgl. BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Soweit die Revision sich gegen die Art der Durchführung der Meinungsumfrage unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Revisionsurteil Salzwerk Heilbronn ./. Beklagte (Ib ZR 125/64 = GRUR 1967, 362 ff, jetzt I ZR 65/70) wendet, so ist dem entgegenzuhalten, daß die Parteien in dem Termin zur Formulierung der Fragen ausdrücklich zu Protokoll folgende Erklärung abgegeben haben: Beide Parteien erklärten nach weiterer Erörterung der Sache, daß sie sich einig sind, daß die Beweisaufnahme speziell darauf erstreckt werden soll, was der Verkehr unter Spezialsalz versteht, und daß sie deshalb die Meinungsfrage in Ziffer 2 wie folgt gefaßt haben wollen, auch wenn insoweit das Revisionsgericht in dem Verfahren Ib ZR 125/64 eine andere Auffassung über die Zweckmäßigkeit der Beweisaufnahme vertreten hat:.
  • BGH, 06.02.1959 - I ZR 50/57

    Carl-Zeiss-Stiftung

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß die Wiederholungsgefahr selbst dann nicht als weggefallen angesehen werden muß, wenn ein Geschäftsmann seinen Betrieb eingestellt hat und die Firma hat löschen lassen, oder wenn ein Unternehmen sich in Liquidation befindet (vgl. BGHZ 14, 163, 168 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - m.w.N.; BGH GRUR 1959, 367, 374 - Ernst Abbe).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Ein Verschulden ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1, 3 UWG regelmäßig schon dann anzunehmen, wenn der Beklagte alle Tatumstände gekannt hat, die sein Verhalten als unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 27, 264, 273 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] ; BGH GRUR 1956, 118, 123; GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; GRUR 1969, 418, 422 - Standesbeamte).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß die Wiederholungsgefahr selbst dann nicht als weggefallen angesehen werden muß, wenn ein Geschäftsmann seinen Betrieb eingestellt hat und die Firma hat löschen lassen, oder wenn ein Unternehmen sich in Liquidation befindet (vgl. BGHZ 14, 163, 168 [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] - Constanze II - m.w.N.; BGH GRUR 1959, 367, 374 - Ernst Abbe).
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 106/69

    Irreführende Aussagen im Wettbewerbsrecht bei der Vertreibung von Steinsalz -

    Davon abgesehen würde auch die Einstellung des Vertriebes im gegebenen Fall nicht die Wiederholungsgefahr beseitigen, wie in dem zwischen denselben Parteien anhängigen Parallelprozeß vom Oberlandesgericht festgestellt und vom erkennenden Senat gebilligt worden ist (vgl. Urteil v. 10. Dezember 1971 - I ZR 34/70).

    In der Parallelsache (I ZR 34/70) zwischen denselben Parteien hat der Senat die Feststellung des Berufungsgerichts gebilligt, daß bei der gegebenen Sachlage auch bei einer Einstellung des Vertriebs ein Interesse der Kläger an der Veröffentlichung zu bejahen sei.

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