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   BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74   

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https://dejure.org/1974,6016
BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74 (https://dejure.org/1974,6016)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1974 - 1 StR 219/74 (https://dejure.org/1974,6016)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1974 - 1 StR 219/74 (https://dejure.org/1974,6016)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Teilung des Zeugnisverweigerungsrechts bei selbstständigen Straftaten in untrennbarem Zusammenhang - Täuschung in betrügerischer Absicht im Hinblick auf bereits zurückgenommene Patentanmeldung - Wissentliches Stimmen für einen objektiv falschen Schiedsspruch - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74
    Zwar besteht das Zeugnisverweigerungsrecht dann und insoweit nicht, als die Verhandlung außer der Straftat, die dem Angehörigen zur Last liegt, noch eine weitere selbständige Straftat betrifft, bei welcher er nicht Beschuldigter ist (RGSt 16, 154; vgl. auch BGHSt 7, 194).
  • BGH, 30.09.1969 - 1 StR 33/69

    Rechtsbeugung und versuchter Betrug - Täuschung eines Schiedsgerichts über die

    Auszug aus BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74
    Dieses Urteil hatte der erkennende Senat auf die Revision des Nebenklägers mit Urteil vom 30. September 1969 (1. Rev. Urt.) - 1 StR 33/69 - aufgehoben.
  • BGH, 09.09.1971 - 1 StR 93/71

    Rechtsbeugung durch Täuschung des Gerichts über die Rücknahme einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74
    Das Landgericht München I hatte sodann mit Urteil vom 16. April 1970 die drei Angeklagten wiederum freigesprochen; der Senat hatte diese Entscheidung auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers mit Urteil vom 9. September 1971 (2. Rev. Urt.) - 1 StR 93/71 - aufgehoben und die Sache an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen.
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 779/51
    Auszug aus BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74
    Ist demnach schon nicht dargetan, daß der Tatrichter den Hilfsbeweisantrag übergangen hat, so kommt es nicht mehr darauf an, ob der Angeklagte, der sich diesem zu seiner Belastung dienenden Antrag nicht angeschlossen hatte, einen Revisionsgrund aus der Übergehung des Antrags herleiten könnte (vgl. BGH NJW 1952, 273 für die rechtsirrige Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft).
  • RG, 24.06.1887 - 817/87

    Besteht das Recht der Zeugnisverweigerung, wenn die Hauptverhandlung nicht bloß

    Auszug aus BGH, 10.12.1974 - 1 StR 219/74
    Zwar besteht das Zeugnisverweigerungsrecht dann und insoweit nicht, als die Verhandlung außer der Straftat, die dem Angehörigen zur Last liegt, noch eine weitere selbständige Straftat betrifft, bei welcher er nicht Beschuldigter ist (RGSt 16, 154; vgl. auch BGHSt 7, 194).
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