Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1117
BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80 (https://dejure.org/1980,1117)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1980 - 3 StR 423/80 (https://dejure.org/1980,1117)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 423/80 (https://dejure.org/1980,1117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 140
  • StV 1981, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers aus Feindseligkeit bewußt zur Tat ausnutzt (BGHSt 9, 385; 11, 139, 143).

    Daran kann ihn eine starke Erregung hindern (BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793).

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Vielmehr kann der Täter die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat oft auch "mit einem Blick" erfassen, so etwa dann, wenn er einer raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 2, 60, 61; 6, 120, 121 f; BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Die Revision kann nicht auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe ein bestimmtes Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Vielmehr kann der Täter die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat oft auch "mit einem Blick" erfassen, so etwa dann, wenn er einer raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 2, 60, 61; 6, 120, 121 f; BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers aus Feindseligkeit bewußt zur Tat ausnutzt (BGHSt 9, 385; 11, 139, 143).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Hält der Tatrichter wegen der verminderten Schuldfähigkeit eine Strafmilderung für angezeigt, so muß das Urteil erkennen lassen, ob er sich der Möglichkeit bewußt war, zwischen einer Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 StGB und der Annahme eines minderschweren Falles nach § 213 StGB zu wählen (vgl. BGHSt 16, 360; BGH, Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77, 7. April 1978 - 3 StR 89/78 - und 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht auf die Erwägung gestützt werden, daß sowohl die Einsichtsfähigkeit des Täters als auch sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert gewesen seien (vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 256/77

    Tötung in einem minder schweren Fall bei Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Hält der Tatrichter wegen der verminderten Schuldfähigkeit eine Strafmilderung für angezeigt, so muß das Urteil erkennen lassen, ob er sich der Möglichkeit bewußt war, zwischen einer Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 StGB und der Annahme eines minderschweren Falles nach § 213 StGB zu wählen (vgl. BGHSt 16, 360; BGH, Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77, 7. April 1978 - 3 StR 89/78 - und 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Vielmehr kann der Täter die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat oft auch "mit einem Blick" erfassen, so etwa dann, wenn er einer raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 2, 60, 61; 6, 120, 121 f; BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 07.04.1978 - 3 StR 89/78

    Aufhebung eines Strafausspruchs - Verminderte Schuldfähigkeit beim Totschlag im

    Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80
    Hält der Tatrichter wegen der verminderten Schuldfähigkeit eine Strafmilderung für angezeigt, so muß das Urteil erkennen lassen, ob er sich der Möglichkeit bewußt war, zwischen einer Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 StGB und der Annahme eines minderschweren Falles nach § 213 StGB zu wählen (vgl. BGHSt 16, 360; BGH, Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77, 7. April 1978 - 3 StR 89/78 - und 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

  • BGH, 11.01.1980 - 3 StR 484/79

    Minder schwerer Fall des Totschlages bei verminderte Schuldfähigkeit infolge

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Dabei genügt nicht, daß er sie nur in einer äußerlichen Weise wahrnimmt; er muß sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfassen (BGH NJW 1978, 710; 1980, 793; BGH NStZ 1981, 140; BGH StV 1981, 277).

    Dies setzt nicht unbedingt längeres Überlegen oder planvolles Vorgehen voraus; vielmehr kann der Täter auch einer raschen Eingebung folgend die für ihn günstige Situation mit einem Blick erfaßt haben (BGHSt 20, 60, 61 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 6, 120, 121; BGH NStZ 1981, 140).

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Dies setzt voraus, daß er deren Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfaßt hat (BGH NJW 1978, 709, 710; 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - m. zahlr. w. Nachw.).

    Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Dies bedeutet, daß er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen sein muß, er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 22, 77, 80; BGH NJW 1978, 709, 710; NStZ 1981, 140; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

    Er muß den Sachverhalt auch in seiner Bedeutung für die hilflose Lage des Opfers erfaßt und bewußt ausgenutzt haben (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709, 710 und 1980, 792, 793; BGH NStZ 1981, 140; BGH Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 -, vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 426/78).

    Diese Spontaneität des Tatentschlusses und seiner Ausführung (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 3 StR 423/80 -) konnte im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand der Angeklagten als Beweisanzeichen dafür gewertet werden, daß die Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers nicht bewußt ausgenutzt hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht