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   BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92   

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BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92 (https://dejure.org/1993,761)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1993 - V ZR 158/92 (https://dejure.org/1993,761)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - V ZR 158/92 (https://dejure.org/1993,761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    DDR: ZGB §§ 63, 66, 68, 297, 305; BGB § 242
    Aufrechterhaltung in der ehemaligen DDR abgeschlossener formnichtiger Grundstückskaufverträge nach Treu und Glauben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reglementierung des Bodenverkehrs - Scheingeschäft - Grundstücksschenkung - Wirksamkeit des formnichtigen Kaufvertrages - Treu und Glauben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksschenkungsvertrag; Scheinvertrag; Wirksamkeit des verdeckt abgeschlossenen formnichtigen Kaufvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; DDR: ZGB §§ 63, 66, 68, 297, 305
    Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR: ZGB §§ 63, 66, 68, 297, 305; BGB § 242
    Neue Bundesländer: Beurkundung eines Grundstücksschenkungsvertrags zum Schein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 321
  • NJW 1994, 655
  • ZIP 1994, 232
  • MDR 1994, 374
  • DNotZ 1994, 300
  • NJ 1994, 175
  • WM 1994, 212
  • DB 1994, 677
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Die Genehmigung eines Grundstücksverkaufs erstreckte sich auch auf die preisrechtliche Unbedenklichkeit des Geschäfts, wodurch die Durchsetzung der Preisanordnung Nr. 415 vom 6. Mai 1955 (GBl I S. 330) gesichert werden sollte, die bei eigengenutzten Grundstücken auf Einheitswerte aus dem Jahr 1936 zurückgriff (Senatsurt. v. 16. April 1993, V ZR 87/92, NJW 1993, 2050).

    Diesen Beschränkungen versuchten die Beteiligten vielfach dadurch auszuweichen, daß sie bei Kaufverträgen eine vom beurkundeten Preis abweichende Geldzahlung, in manchen Fällen auch in Devisen, vereinbarten oder statt des gewollten entgeltlichen Geschäfts eine Schenkung beurkunden ließen (Senatsurt. v. 16. April 1993, aaO.).

    Hinzu kam, daß eine protokollierte Schenkung dem äußeren Erscheinungsbild nach eine Gewinnerzielungsabsicht ausschloß und deshalb, jedenfalls bei Hinzutreten eines persönlichen Nutzungsbedürfnisses des Erwerbers, eine Versagung der Genehmigung oder die Ausübung des Vorkaufsrechtes weniger wahrscheinlich machte (Senatsurt. v. 16. April 1993, aaO).

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage setzt aber weiterhin voraus, daß das streitige Rechtsverhältnis über den gegenwärtigen Prozeß hinaus zwischen den Parteien Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 69, 37, 42; 83, 251, 255 [BGH 23.03.1982 - K ZR 5/81]; Senatsurt. v. 21. Februar 1992, V ZR 273/90, WM 1992, 923).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein an sich formnichtiger Grundstückskaufvertrag in besonderen Ausnahmefällen als wirksam zu behandeln, wenn die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGHZ 85, 315, 318 m.w.N.; Senatsurt. v. 21. Februar 1992, V ZR 273/90, WM 1992, 923, 924; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 5. Aufl., Rdn. 83 ff).

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein an sich formnichtiger Grundstückskaufvertrag in besonderen Ausnahmefällen als wirksam zu behandeln, wenn die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGHZ 85, 315, 318 m.w.N.; Senatsurt. v. 21. Februar 1992, V ZR 273/90, WM 1992, 923, 924; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 5. Aufl., Rdn. 83 ff).

    Zu den in diesem Zusammenhang anerkannten Fallgruppen (vgl. BGHZ 85, 315, 319; Hagen/Brambring aaO.) kommen nach der Herstellung der Einheit Deutschlands die Fallgestaltungen hinzu, in denen die Parteien im Hinblick auf die staatliche Reglementierung des Grundstücksverkehrs in der ehemaligen DDR anstelle eines verdeckt abgeschlossenen Kaufvertrages zur Erlangung der behördlichen Genehmigung einen Schenkungsvertrag haben beurkunden lassen und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewirkt haben.

  • BGH, 07.05.1993 - V ZR 99/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteile v. 7. Mai 1993, V ZR 99/92, WM 1993, 1291; v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530), kann ein zum Schein als Schenkung bezeichnetes - tatsächlich aber als Kauf gewolltes - Grundstücksgeschäft nicht entsprechend § 305 Abs. 3 ZGB aufrecht erhalten werden.

    Dies brauchte der Senat bisher noch nicht zu entscheiden (Senatsurt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998 und v. 7. Mai 1993, V ZR 99/92, WM 1993, 1291), ist nunmehr jedoch im Grundsatz zu bejahen.

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Dies hat - ungeachtet aller unterschiedlichen dogmatischen Begründungsversuche (vgl. Münchkomm-BGB/Förschler, 3. Aufl., § 125 Rdn. 53) - zur Folge, daß der Verkäufer Erfüllung verlangen kann (BGHZ 23, 249, 258) und dem Käufer die ihm nach dem gemäß Art. 232 EGBGB maßgeblichen Recht der ehemaligen DDR eingeräumten Gegenrechte aus dem Grundstückskaufvertrag (§ 302 ZGB) zustehen.
  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 262/91

    Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes bei Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteile v. 7. Mai 1993, V ZR 99/92, WM 1993, 1291; v. 9. Juli 1993, V ZR 262/91, NJW 1993, 2530), kann ein zum Schein als Schenkung bezeichnetes - tatsächlich aber als Kauf gewolltes - Grundstücksgeschäft nicht entsprechend § 305 Abs. 3 ZGB aufrecht erhalten werden.
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage setzt aber weiterhin voraus, daß das streitige Rechtsverhältnis über den gegenwärtigen Prozeß hinaus zwischen den Parteien Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 69, 37, 42; 83, 251, 255 [BGH 23.03.1982 - K ZR 5/81]; Senatsurt. v. 21. Februar 1992, V ZR 273/90, WM 1992, 923).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 247/91

    Rechtswegprüfung durch Revisionsgericht - Ansprüche aus

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Dies brauchte der Senat bisher noch nicht zu entscheiden (Senatsurt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998 und v. 7. Mai 1993, V ZR 99/92, WM 1993, 1291), ist nunmehr jedoch im Grundsatz zu bejahen.
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Die durch Erfüllung der schuldrechtlichen Verpflichtung eingetretenen "sachenrechtlich abgeschlossenen Verhältnisse" (Senatsurt. v. 17. März 1978, V ZR 217/75, NJW 1978, 1577; BGHZ 73, 391, 397; 82, 398, 405) bzw. die hierdurch verfestigte "sachenrechtliche Konsequenz" (BGHZ 82, 398) sollen aufrecht erhalten werden.
  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92
    Die durch Erfüllung der schuldrechtlichen Verpflichtung eingetretenen "sachenrechtlich abgeschlossenen Verhältnisse" (Senatsurt. v. 17. März 1978, V ZR 217/75, NJW 1978, 1577; BGHZ 73, 391, 397; 82, 398, 405) bzw. die hierdurch verfestigte "sachenrechtliche Konsequenz" (BGHZ 82, 398) sollen aufrecht erhalten werden.
  • BGH, 09.03.1979 - V ZR 85/77

    Heilung des Formmangels beim Verkauf eines ausländischen Grundstücks

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Aus diesem Zweck ergibt sich, dass die Zwischenfeststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn bereits durch die Entscheidung über die anderen Klageanträge die Rechtsbeziehungen aus dem streitigen Rechtsverhältnis erschöpfend klargestellt werden und deshalb die besondere Feststellung des Rechtsverhältnisses für den Feststellungskläger gegenüber dem Beklagten keine Bedeutung mehr haben kann (RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 42; 124, 321, 322; BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - MDR 1961, 751).
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Die Partei, die sich auf die Formnichtigkeit berief, hatte nicht nur über einen längeren Zeitraum, nämlich zwanzig Jahre, hinweg erhebliche Vorteile aus einem nichtigen Vertrag gezogen, sondern der formnichtige Vertragsschluß war aus Sicht beider Parteien auch zur Verwirklichung ihrer Ziele - der Umgehung der fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Geschäfts nach der Rechtspraxis der DDR - erforderlich (vgl. auch Senat, BGHZ 124, 321, 324 f.).
  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 353/99

    Grundbuchberichtigung nach Parzellenverwechslung; Erlaß eines Teilurteils bei

    Dies schließt jedoch trotz der am 1. Januar 1976 erfolgten Ablösung des BGB durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches nicht aus, die Rechte der Parteien nunmehr (wieder) an dem allen Rechtsordnungen immanenten Maßstab des § 242 BGB zu prüfen (Senat, BGHZ 124, 321, 324 f; BGHZ 135, 158, 169 f; 121, 378, 391; Senat, Urt. v. 7. Mai 1999, V ZR 205/98, WM 1999, 1720 f m.w.N.).

    Hierdurch sollte die Durchsetzung der Preisanordnung Nr. 415 vom 6. Mai 1955 (GBl. DDR I 330) gesichert werden, die bei eigengenutzten Grundstücken auf Einheitswerte aus dem Jahr 1939 zurückgriff (Senat, BGHZ 122, 204, 208; BGHZ 124, 321, 325 m.w.N.; Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., S. 377 Rdn. 75).

    Hat aber eine Vertragspartei - wie hier - längere Zeit aus einem nichtigen Vertrag erhebliche Vorteile gezogen und wollen sich nunmehr ihre Rechtsnachfolger unter Berufung auf den - aus Sicht der Vertragsschließenden zur Verwirklichung ihrer Ziele notwendigen - Formmangel ihren Verpflichtungen aus dem zumindest zugunsten der Verkäuferseite vollständig abgewickelten Kaufvertrag entziehen, so handeln sie in hohem Maße widersprüchlich und treuwidrig, zumal sie bislang auch nicht die Bereitschaft gezeigt haben, die der Erblasserin zuteil gewordenen Vorteile den Käufern zurückzugewähren (vgl. Senat, BGHZ 124, 321, 324 f; Senat, Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 85/95, NJW 1996, 2503, 2504).

    Denn in der Rechtswirklichkeit der ehemaligen DDR genoß ein unter Umgehung der preisrechtlichen Unbedenklichkeitsprüfung geschlossener Vertrag durch die in der Regel von den Parteien vermiedene Offenlegung der tatsächlich vereinbarten Vergütung (vgl. § 69 Abs. 2 ZGB) Bestandsschutz, dessen durch den Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse bedingter Wegfall keine Rückabwicklung rechtfertigt (vgl. Senat BGHZ 124, 321, 326).

  • BGH, 07.05.1999 - V ZR 205/98

    Unrichtige Beurkundung des Kaufpreises im Hinblick auf die Reglementierung des

    Die Entscheidung BGHZ 124, 321 ff beziehe sich nur auf eine Scheinschenkung, nicht aber auf einen Kaufvertrag mit vorgetäuschtem Preis.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lassen sich die Grundgedanken aus dem Senatsurteil BGHZ 124, 321 ff (= NJW 1994, 655 ff) auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Dies schließt jedoch nicht aus, das Verhalten des Beklagten nunmehr am Maßstab von § 242 BGB zu prüfen (vgl. auch BGHZ 124, 321; 121, 378, 391; 120, 10, 22; Palandt/Putzo, BGB 58. Aufl. Art. …

    Beide hatten zu DDR-Zeiten ein Interesse daran, den wahren Sachverhalt nicht offen zu legen, was ihnen einen gewissen Bestandsschutz für das einmal vollzogene Geschäft gewährte, der erst mit dem Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse entfiel (Senat BGHZ 124, 321, 325).

    Aus ihm folgt der Anspruch auf vollständige Kaufpreiszahlung (vgl. auch BGHZ 124, 321, 326).

  • BGH, 23.01.2019 - XII ZR 71/18

    Auskunftsanspruch eines mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten

    Denn der in § 242 BGB niedergelegte Grundsatz von Treu und Glauben ist als übergesetzlicher Rechtssatz allen Rechtsordnungen immanent, so dass die aus ihm abgeleiteten Rechtsinstitute auch auf vor dem Beitritt geschlossene Verträge anzuwenden sind (BGHZ 120, 10 = NJW 1993, 259, 261 f.; vgl. auch BGHZ 124, 321 = NJW 1994, 655, 656 f.; Palandt/Ellenberger Palandt-Archiv Teil II Art. 232 § 1 EGBGB Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

    Diese Vorschrift ist jedenfalls seit dem 3. Oktober 1990 auch auf vor dem Beitritt vollzogene Grundstücksgeschäfte anzuwenden (Senatsurt. v. 10. Dezember 1993, V ZR 158/92, BGHZ 124, 321, 324).

    Unter diesen Umständen stellt es ein dem Gebot von Treu und Glauben entgegenstehendes widersprüchliches Verhalten dar, wenn sich der Kläger nach dem Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse in der ehemaligen DDR auf die Unwirksamkeit der Übereignung des nunmehr werthaltigen Grundstücks beruft (vgl. auch Senatsurt. v. 10. Dezember 1993, aaO., S. 324 ff).

  • BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00

    Bezugsrecht des Versicherungsnehmers

    Voraussetzung dafür ist, daß das streitige Rechtsverhältnis über den gegenwärtigen Prozeß hinaus zwischen den Parteien Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 124, 321 f. m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 118/02

    Rückforderung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vollzogenen Schenkung

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 242 BGB ebenso wie die aus dieser Vorschrift abgeleiteten Rechtsinstitute einschließlich der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch auf Altverträge aus der Zeit vor dem 3. Oktober 1990 anzuwenden, weil der Grundsatz von Treu und Glauben ein übergesetzliches Prinzip darstellt, das allen Rechtsordnungen immanent ist (vgl. BGHZ 120, 10, 22; 124, 321 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07

    Mietvertrag: Nichtigkeit wegen fehlender Beurkundung eines Ankaufsrechts

    Ein in hohem Maße widersprüchliches und treuwidriges Verhalten hat der BGH (BGHZ 124, 321) darin erblickt, dass die Partei, die zur Verdeckung des wahren Sachverhaltes in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner ein nichtiges Umgehungsgeschäft konstruiert hatte, sich auf die Formnichtigkeit berief, nachdem sie über einen längeren Zeitraum von 20 Jahren hinweg erhebliche Vorteile aus einem nichtigen Vertrag gezogen hatte, der aus der Sicht beider Vertragsparteien zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich war.
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Der Senatsentscheidung, auf die das Berufungsgericht seine gegenteilige Auffassung gestützt hat (Urt. v. 10. Dezember 1993, V ZR 158/92, NJW 1994, 655), liegt ein Fall zugrunde, der sich in wesentlichen Punkten von den hier vorliegenden Umständen unterscheidet.
  • LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16

    Anspruch auf Rückgängigmachung der Verlustteilnahme für das Geschäftsjahr,

  • BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 83/95

    Rückabwicklung eines Treuhandvertrages zur Umgehung der Devisenbestimmungen der

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 176/94

    Verletzung eines anläßlich der Ausreise aus der ehemaligen DDR geschlossenen

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 64/96

    Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum

  • OLG Stuttgart, 02.03.2021 - 10 U 57/14

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Vergütung für Geothermiearbeiten;

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 26/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OLG Dresden, 05.04.2002 - 21 U 2285/01

    Zur Anwendbarkeit des § 528 Abs. 1 BGB auf vor dem 3.10. 1990 nach §§ 282 f. ZGB

  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 185/96

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen Fehlens des Tatbestandes

  • OLG Brandenburg, 06.04.1995 - 5 U 108/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage; Zwischenfeststellungsklage

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - 2 O 6595/20

    Kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gem. § 5a Abs. 1 VVG in der

  • OLG Naumburg, 15.08.2000 - 11 U 222/99

    Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Einräumung eines Wohnrechtes;

  • OLG Naumburg, 19.05.1998 - 11 U 13/98

    Unterverbriefter Kaufpreis in DDR-Vertrag

  • LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20

    Verwirkung des Rückabwicklungsanspruchs aus fondsgebundener Lebensversicherung

  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 5 U 89/94

    Volkseigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken

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