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   BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02   

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https://dejure.org/2002,5821
BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02 (https://dejure.org/2002,5821)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2002 - 5 StR 454/02 (https://dejure.org/2002,5821)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 5 StR 454/02 (https://dejure.org/2002,5821)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Öffentlichkeit - Erteilung eines rechtlichen Hinweises über die Möglichkeit der Unterbringung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

  • Judicialis

    GVG § 169; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 6
    Denkgesetzlicher Ausschluss des Beruhens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Zutreffend legt sie dar, daß der gemäß § 265 Abs. 2 StPO erteilte rechtliche Hinweis auf die Möglichkeit einer Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit erteilt werden durfte (vgl. BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7; BGH NStZ 1996, 49).

    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 14/87

    Rechtswidriger Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Verfahrensablauf - Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Zutreffend legt sie dar, daß der gemäß § 265 Abs. 2 StPO erteilte rechtliche Hinweis auf die Möglichkeit einer Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit erteilt werden durfte (vgl. BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 7; BGH NStZ 1996, 49).
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
  • BGH, 03.11.1999 - 3 StR 333/99

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00

    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund und

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
  • BGH, 08.12.1999 - 1 StR 601/99

    Gefährliche Körperverletzung; Öffentlichkeit des Verfahrens; Öffentliche

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen ist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49; BGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 - 3 StR 333/99 -, vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 601/99 - und vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00 -).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02
    Um einen bloßen durch das Gutachten des Sachverständigen veranlaßten Hinweis auf eine mögliche Veränderung tatsächlicher Umstände (vgl. BGH NStZ 1999, 371) ging es hier nicht.
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