Rechtsprechung
BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 315c Abs. 1 Nr. 2 f StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung; konkrete Gefahr: Beinaheunfall) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Gefährdung des Straßenverkehrs durch Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung - konkrete Gefährdung des Gegenverkehrs?
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs; Versuchsstrafbarkeit in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
- blutalkohol
, S. 333
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs; Versuchsstrafbarkeit in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Alptraum auf der Autobahn. Nicht jede Geisterfahrt ist kriminell
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 443
- NStZ-RR 2010, 120
- NZV 2010, 261
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz; …
Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN). - BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den …
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09). - BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher …
Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.;… vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).