Rechtsprechung
BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- MIR - Medien Internet und Recht
E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden - Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG a.F. kann E-Mail-Werbung nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Telemedicus
Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung
- Telemedicus
Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung
- webshoprecht.de
Im Business-to-Business-Verkehr stellt die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Homepage keine Einwilligung in den Empfang von Spammails dar
- JurPC
Kein mutmaßliches Einverständnis in E-Mail-Werbung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme unerlaubter Werbung bei Zusendung eines aktuellen Kfz-Händlerangebots per elektronische Post ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt; Erforderlichkeit der Prüfung eines Bagatellverstoßes nach Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S.d. Gesetzes gegen den ...
- info-it-recht.de
Zur Frage des mutmaßlichen Einverständnis in E-Mail-Werbung
- ra.de
- kanzlei.biz
Kontaktinformationen auf Webseite keine Einwilligung in Email-Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 91a Abs. 1
Annahme unerlaubter Werbung bei Zusendung eines aktuellen Kfz-Händlerangebots per elektronischer Post ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt; Erforderlichkeit der Prüfung eines Bagatellverstoßes nach Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S.d. Gesetzes gegen den ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverlangte Werbung per E-mail im Geschäftsverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (a.F.)
E-Mail-Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig - internet-law.de (Leitsatz)
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Email-Adresse auf einer Homepage ist keine Zustimmung zur Zusendung von E-Mail-Werbung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zu unerlaubter E-Mail-Werbung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Beteiligung an einem Viertel der Kosten bei erfolgreichem aber unbestimmten Antrag
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Kontaktangaben auf Homepage keine konkludente Einwilligung für Werbemails (Spam)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kontaktangaben auf Homepage kein Einverständnis für E-Mail-Werbung
- rechtmedial.de (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Keine Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Angabe der E-Mail-Adresse bei den Kontaktdaten auf einer Internetseite
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein mutmaßliches Einverständnis in E-Mail-Werbung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Anforderung an Einwilligung in E-Mail-Werbung im B2B-Geschäft
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Stellt die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Internetseite eine Einwilligung zur E-Mail-Werbung dar?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spam-Mails - Unerwünschte E-Mail Werbung keine Bagatelle
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Anforderung an Einwilligung in E-Mail-Werbung im B2B-Geschäft
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 30.04.2007 - 8 O 173/06
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
Papierfundstellen
- MMR 2010, 183
- MIR 2010, Dok. 006
- K&R 2010, 115
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14
Facebook-Funktion "Freunde finden"
Die Übersendung von E-Mails mit werblichem Inhalt an Empfänger, die hierin nicht zuvor ausdrücklich eingewilligt haben, führt gemäß § 7 Abs. 2 UWG stets zu einer unzumutbaren Belästigung, ohne dass es einer Interessenabwägung im Einzelfall bedarf (vgl. [zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004] BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I ZR 201/07, CR 2010, 525 Rn. 10;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 7 Rn. 200;… MünchKomm.UWG/Leible aaO § 7 Rn. 95;… Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 7 Rn. 34). - BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Nach der Rechtsprechung des Senats schloss eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 einen Bagatellverstoß von vornherein aus (…vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge";… Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, juris Tz. 11). - BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09
Verbotsantrag bei Telefonwerbung
c) Der Senat hat allerdings entschieden, dass ein Unterlassungsantrag, der den Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 wiedergibt, nicht die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ein gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag ausnahmsweise als hinreichend bestimmt anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - I ZR 201/07, MMR 2010, 183 Rn. 12).
- BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es jedenfalls nicht generell ausgeschlossen, im Rahmen von § 91a ZPO naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Tz. 31 zur Herbeiführung einer Eintragung als Eigentümer; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, K&R 2010, 115 zur Stellung hinreichend bestimmter Anträge nach Zurückverweisung, Zöller/Vollkommer aaO). - OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 69/10
Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Werbenachrichten ohne ausdrückliche …
Der auf §§ 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG gestützte Unterlassungsantrag der Klägerin orientiert sich, um den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, an den Umständen der beiden am 26.03.2009 und 21.04.2009 an Herrn G per E-Mail versandten Werbenachrichten als konkreter Verletzungsform (vgl. BGH, MMR 2010, 183 [Rn. 12]), was der Senat in Bezug auf alle vier Beklagten durch Einblendung der betreffenden Werbenachrichten (Anlagen K 18 und 22) redaktionell klargestellt hat; eine Teilabweisung des Petitums der Klägerin ist damit nicht verbunden. - BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09
Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung …
Die Erledigung der Hauptsache kann auch noch in der Rechtsmittelinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 30.9.2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126; zur übereinstimmenden Erledigungserklärung im Revisionsverfahren vgl. BGH, Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07 Tz. 9 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor …
Danach sind die von der Beklagten herangezogenen BGH-Entscheidungen zur Klärung des vorliegenden Bestimmtheitsproblems allerdings wenig behilflich, da sie den früheren Rechtszustand (auch konkludente Einwilligung möglich) betroffen haben (vgl. BGH GRUR 2007, 607 [Tz. 17] - Telefonwerbung für "Individualverträge" ) oder eine andere Rechtsnorm (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004), für welche das ausdrückliche wie auch das konkludente Einverständnis genügte (BGH CR 2010, 525 [Tz. 1, 8 und 12]).Danach muss die Tenor-Wendung "ohne vorherige Einwilligung" nicht auch zugleich den Fall der konkludenten Einwilligung aufnehmen, der in hohem Maße als uneindeutig galt (vgl. BGH CR 2010, 525 [Tz. 12]).