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   BGH, 10.12.2009 - IX ZB 38/07   

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https://dejure.org/2009,17910
BGH, 10.12.2009 - IX ZB 38/07 (https://dejure.org/2009,17910)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - IX ZB 38/07 (https://dejure.org/2009,17910)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - IX ZB 38/07 (https://dejure.org/2009,17910)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung der Verurteilung eines Geschäftsführers einer Warenhandels GmbH zur Zahlung von Geldbeträgen an einen Antragsteller durch ein Antwerpener Gericht

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verstoß gegen den ordre-public - Verfahren der Berücksichtigung des ordre public-Vorbehalts - Präklusion von bereits im Urteilsverfahren möglichem Vorbringen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung der Verurteilung eines Geschäftsführers einer Warenhandels GmbH zur Zahlung von Geldbeträgen an einen Antragsteller durch ein Antwerpener Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - IX ZB 38/07
    Voraussetzung ist aber, dass sich der Antragsgegner in dem ausländischen Verfahren nicht eingelassen hat und eine Prüfung des Sachverhalts, auf dem der vermeintliche Prozessbetrug beruhen soll, nicht erfolgt ist (BGHZ 141, 286, 306 f; BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, WM 2004, 1391, 1393 f).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - IX ZB 38/07
    Voraussetzung ist aber, dass sich der Antragsgegner in dem ausländischen Verfahren nicht eingelassen hat und eine Prüfung des Sachverhalts, auf dem der vermeintliche Prozessbetrug beruhen soll, nicht erfolgt ist (BGHZ 141, 286, 306 f; BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, WM 2004, 1391, 1393 f).
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