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   BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19   

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https://dejure.org/2019,48604
BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19 (https://dejure.org/2019,48604)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2019 - 3 StR 529/19 (https://dejure.org/2019,48604)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19 (https://dejure.org/2019,48604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 4 StGB, § 244a StGB, § 244a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Konkurrenz der Taten der an einer Deliktserie als Mittäter beteiligten mehreren Personen; Umfang des erbrachten Tatbeitrags im Rahmen eines mittäterschaftlichen Fahrdienstes; Idealkonkurrenz

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei schwerem Einbruchsdiebstahl und Bandendiebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1 ; StGB § 244 Abs. 4
    Bestimmung der Konkurrenz der Taten der an einer Deliktserie als Mittäter beteiligten mehreren Personen; Umfang des erbrachten Tatbeitrags im Rahmen eines mittäterschaftlichen Fahrdienstes; Idealkonkurrenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 80
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Die insofern vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung hindert eine Verwerfung des Rechtsmittels nach § 349 Abs. 2 StPO angesichts des im Übrigen gestellten Verwerfungsantrags nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 13.03.2019 - 4 StR 491/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Bei der nunmehr für die einheitliche Tat am 16. September 2018 (Fallakten 1 und 2) zu bildenden neuen Einzelstrafe ist das Tatgericht durch das Verschlechterungsgebot (§ 358 Abs. 2 StPO) gehindert, eine die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen übersteigende Strafe festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2019 - 4 StR 491/18, NZWiSt 2019, 442, 443 mwN).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    a) Hinsichtlich des Geschehens am 16. September 2018 stehen der schwere Wohnungseinbruchdiebstahl (zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, NStZ 2019, 674; BeckOK StGB/Wittig, 44. Edition, § 244 Rn. 35) in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl einerseits sowie der versuchte schwere Wohnungseinbruchdiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Bandendiebstahl andererseits konkurrenzrechtlich in Bezug auf den Angeklagten I. C. im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB), nicht der Tatmehrheit zueinander.
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15

    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ebenso wenig ist festgestellt, dass an der Tat außer dem namentlich benannten Mittäter noch andere Personen beteiligt und diese Bandenmitglieder waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, juris Rn. 42).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 4; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    cc) Mit Blick auf die Führungsrolle des Angeklagten I. C. in der Bande und die weiteren Umstände hat die Strafkammer ferner rechtsfehlerfrei seinen Tatbeitrag als den eines Mittäters eingeordnet (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 4; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 466/18

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet; Bestehen einer Idealkonkurrenz

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    bb) Im Übrigen ist die rechtliche Wertung der Strafkammer, dass der (versuchte) schwere Wohnungseinbruchdiebstahl sowie der (versuchte) schwere Bandendiebstahl jeweils tateinheitlich verwirklicht sind und nicht dieser durch jenen verdrängt wird, zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 466/18, juris mwN; aA MüKoStGB/Schmitz, 3. Aufl., § 244a Rn. 14).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 10.12.2019 - 3 StR 529/19
    Ebenso wenig ist festgestellt, dass an der Tat außer dem namentlich benannten Mittäter noch andere Personen beteiligt und diese Bandenmitglieder waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 332 ff.; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, juris Rn. 42).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die anderen Mittäter die Delikte tatmehrheitlich verwirklicht haben (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    Die Staatsanwaltschaft beanstandet zu Recht, dass die Strafkammer entgegen ihrer Kognitionspflicht (§ 264 StPO) nicht geprüft hat, ob die Tat des Angeklagten - wie angeklagt - tateinheitlich auch als schwerer Bandendiebstahl nach § 244a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. zum Konkurrenzverhältnis zu § 244 Abs. 4 StGB BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 f.).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

    Es ist aber für jeden Mittäter, der an einer Deliktserie mehrerer Personen beteiligt ist, gesondert zu prüfen und zu entscheiden, ob einzelne Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 f. mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 308/21

    Idealkonkurrenz zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl

    Zwischen § 244 Abs. 4 StGB und § 244a Abs. 1 StGB besteht Idealkonkurrenz (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661, 662 mwN).
  • BGH, 03.11.2021 - 3 StR 231/21

    Konkurrenzen zwischen Brandstiftung und anschließendem versuchtem Betrug bei

    Ob andere Beteiligte die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 7. März 2017 - 3 StR 505/16, juris Rn. 12 mwN; 11 12 vom 10. Dezember 2019 - 3 StR 529/19, StV 2020, 661 Rn. 9; MüKoStGB/ Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 274 mwN).
  • LG Dortmund, 06.11.2020 - 36 KLs 24/20
    Die jeweils von den Angeklagten T1 , T3 und T2 verwirklichten Tatbestände des schweren Bandendiebstahls und des schweren Wohnungseinbruchdiebstahls stehen zueinander in Idealkonkurrenz (vgl. BT-Drs. 18/12729, 10; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 244, Rn. 64; BGH, NStZ-RR 2020, 80 ff.), Soweit die Einbrüche lediglich versucht wurden, liegt in keinem Fall ein strafbefreiender Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1, 2 StGB vor.
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