Rechtsprechung
BGH, 10.12.2020 - I ZR 153/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
YouTube-Drittauskunft II - Der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG schließt die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern nicht ein und umfasst keine IP-Adressen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
YouTube-Drittauskunft II
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 8 Abs 2 Buchst a EGRL 48/2004, § 19a UrhG, § 101 Abs 2 Nr 3 UrhG, § 101 Abs 3 Nr 1 UrhG, § 242 BGB
Urheberrechtsverletzung im Internet: Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft gegen den Betreiber einer Internet-Videoplattform im Zusammenhang mit Filesharing an Filmwerken - YouTube-Drittauskunft II - IWW
- JurPC
YouTube-Drittauskunft II
- rewis.io
Urheberrechtsverletzung im Internet: Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft gegen den Betreiber einer Internet-Videoplattform im Zusammenhang mit Filesharing an Filmwerken - YouTube-Drittauskunft II
- Betriebs-Berater
Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" i.S.d. § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG - YouTube-Drittauskunft II
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
YouTube-Drittauskunft II
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 19a, 101 Abs. 2 Nr. 3, 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Umfang des Auskunftsanspruchs aus § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Auskunft über die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen und über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftserteilung über Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Nutzer der Dienstleistungen als Drittauskunft i.R.e. Auskunftsanspruchs über "Namen und Anschrift"; Auskunftserteilung über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: YouTube-Drittauskunft II
- datenbank.nwb.de
YouTube-Drittauskunft II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zum Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskunft über Benutzer
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Nur Name und Anschrift - Zum Umfang und zu den Grenzen der von Plattformbetreibern (hier YouTube) geschuldeten Auskunft über Benutzerdaten
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Umfang der von "YouTube” geschuldeten Auskunft über Benutzer
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Filmindustrie "klingelt″ am E-Mail-Postfach von YouTube-Nutzern
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Kontaktdaten bleiben bei Youtube auch bei Urheberrechtsverstoß geschützt
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Youtube muss nur Auskunft über die Postadresse des illegal handelnden Nutzer geben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
YouTube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer wegen urheberrechtswidrig hochgeladener Inhalten an Rechteinhaber herausgeben
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Auskunftspflicht von YouTube über Benutzerdaten
- stroemer.de (Kurzinformation)
Auskunft zu Nutzerdaten durch Videoplattform (YouTube)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Entscheidung zu urheberrechtlichem Auskunftsanspruch
- lto.de (Kurzinformation)
Verfolgung von Raubkopien: Die Mail-Adresse zählt nicht zur "Anschrift"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zum Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskunft über Benutzer
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zum Umfang der von YouTube geschuldeten Auskunft über Benutzer
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Zum Umfang der von YouTube geschuldeten Auskunft über Benutzer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Illegale "Uploads" auf Youtube - Der Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit um die Auskunftspflicht der Videoplattform
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs hinsichtlich Namen und Anschrift
- anwalt.de (Kurzinformation)
Umfang des Auskunftsanspruchs von Verwertungsfirmen gegen Benutzer von YouTube
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Umfang der Auskunftspflicht von YouTube über Nutzerdaten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch eines Portals (YouTube, google) bei Urheberrechtsverletzungen § 101 UrhG
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskunft über Benutzer
- verweyen.legal (Pressemitteilung)
YouTube muss Email-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen von Nutzern nicht herausgeben
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskünfte über Benutzer
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Umfang der von "YouTube" geschuldeten Auskünfte über Benutzer
- wbs-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Muss YouTube seine Nutzer verpfeifen?
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.10.2020)
Verfolgung von Raubkopierern: Sieg für Youtube zeichnet sich ab
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2021, 779
- MDR 2019, 622
- MDR 2021, 178
- GRUR 2019, 504
- WM 2019, 1452
- WM 2022, 792
- MMR 2019, 368
- MMR 2021, 322
- MIR 2021, Dok. 002
- K&R 2019, 328
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 3 UrhG schließt die Auskunft über die Bankdaten der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, GRUR 2021, 470 = WRP 2021, 201 - YouTube-Drittauskunft II).Diese der Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG dienende Vorschrift ist dahin auszulegen, dass der darin genannte Begriff "Adressen" sich, was einen Nutzer anbelangt, der ein Recht des geistigen Eigentums verletzende Dateien hochgeladen hat, nicht auf die E-Mail-Adresse und Telefonnummer dieses Nutzers sowie die für das Hochladen dieser Dateien genutzte IP-Adresse oder die bei seinem letzten Zugriff auf das Benutzerkonto verwendete IP-Adresse bezieht (EuGH…, Urteil vom 9. Juli 2020 - C-264/19, GRUR 2020, 840 [juris Rn. 40] = WRP 2020, 1174 - Constantin Film Verleih; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, GRUR 2021, 470 [juris Rn. 16] = WRP 2021, 201 - YouTube-Drittauskunft II).
- BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19
Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über …
Der Bundesgesetzgeber hat sich bei der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG auf die mit der Richtlinie verfolgte Mindestharmonisierung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 19 f. - YouTube-Drittauskunft II).Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt mit Blick auf die Absicht des Gesetzgebers, insoweit allein die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen, mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 29 - YouTube-Drittauskunft II).
- BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21
DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung …
Der in dieser Vorschrift genannte Begriff der Anschrift schließt allerdings nicht die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen der Beklagten oder die für das Hochladen der rechtsverletzenden Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto verwendeten IP-Adressen ein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, GRUR 2021, 470 [juris Rn. 16] = WRP 2021, 201 - YouTube-Drittauskunft II).
- OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21
Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …
Soweit der Auskunftsanspruch aus § 103 Nr. 1 UrhG jedenfalls Email-Adressen nicht erfasst (BGH v. 10.12.2020 - I ZR 153/17, MDR 2021, 178) ist das dem dortigen enger gefassten Wortlaut und Art. 8 der Richtlinie 2004/48/EG geschuldet und daher auch nicht nach hier zu übertragen.Für diesen "Hilfsanspruch" genügt zwar allein die Tatsache nicht, dass jemand über Sachverhalte informiert ist oder informiert sein könnte, die für den Berechtigten möglicherweise von Bedeutung sind, denn Voraussetzung ist zumindest, dass eine besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Berechtigten und dem Dritten besteht (st. Rspr., vgl. etwa nur BGH v. 10.12.2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 33 - YouTube-Drittauskunft II m.w.N.).
Um einen solchen Fall geht es hier aber ersichtlich nicht: Denn es kann richtigerweise an die unstreitig zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten bestehende recht enge vertragliche Verbindung als Grundlage angeknüpft werden, die etwa im Fall BGH v. 10.12.2020 - I ZR 153/17, juris - wie häufig bei Internetdelikten - fehlte.
- BGH, 17.02.2021 - I ZR 228/19
Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne …
Der Bundesgesetzgeber hat sich bei der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG auf die mit der Richtlinie verfolgte Mindestharmonisierung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 19 f. - YouTube-Drittauskunft II).Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt mit Blick auf die Absicht des Gesetzgebers, insoweit allein die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen, mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 29 - YouTube-Drittauskunft II).
- BGH, 29.09.2022 - I ZR 180/21
Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands
Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch, wenn eine Klage oder ein Antrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger oder Antragsteller unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 85/19, GRUR 2020, 886 [juris Rn. 20] = WRP 2020, 1017 - Preisänderungsregelung;… Beschluss vom 19. November 2020 - I ZR 27/19, GRUR 2021, 478 [juris Rn. 18] = WRP 2021, 331 - Nichtangriffsabrede; Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, GRUR 2021, 470 [juris Rn. 11] = WRP 2021, 201 - YouTube-Drittauskunft II;… zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Rechtsschutzgarantie vgl. BVerfG, NJW 2022, 2677 [juris Rn. 38] mwN). - BGH, 14.07.2022 - I ZR 121/21
Google-Drittauskunft - Markenrechtsverletzung im Internet: Umfang der …
Damit ist der Umfang der Auskunft der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union überlassen (zu § 101 UrhG vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, GRUR 2021, 470 [juris Rn. 20] = WRP 2021, 201 - YouTube-Drittauskunft II). - KG, 13.07.2021 - 5 U 87/19
ALBA - Markenverletzung: Auskunftsanspruch des Markeninhabers über Werbeanzeigen …
(aa) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums der Bundesregierung vom 20.04.2007 (BT-Drs. 16/5048) ist die RL 2004/48/EG in deutsches Recht umgesetzt worden (BGH, Urt. v. 10.12.2020 - I ZR 153/17, NJW 2021, 779 Rn. 19 - YouTube Drittauskunft II).aa) Nach dem allgemeinen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis bestehen, in dem die Berechtigten in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang ihres Rechts im Ungewissen und die Verpflichteten unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage sind (BGH, Urt. v. 10.12.2020 - I ZR 153/17, NJW 2021, 779 Rn. 32 - YouTube Drittauskunft II).
Voraussetzung ist vielmehr, dass zwischen den Berechtigten und den Verpflichteten eine besondere rechtliche Beziehung besteht, wobei ein gesetzliches Schuldverhältnis, beispielsweise aus unerlaubter Handlung, genügt (BGH, Urt. v. 10.12.2020 - I ZR 153/17, NJW 2021, 779 Rn. 32 - YouTube Drittauskunft II).
- OLG Köln, 02.06.2022 - 12 U 31/21
Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen Immobilienfinanzierung durch …
Die Rechtsprechung ist nach Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG an eine nach Wortlaut und Sinn eindeutige nationale Regelung und die darin zum Ausdruck gebrachte Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers gebunden (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2019 - XI ZR 759/17, juris Rn. 20 ff.;… Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris Rn. 11 ff.;… Urteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 22 - YouTube-Drittauskunft II ;… BGH, EuGH-Vorlage vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20, juris Rn. 36 - Flaschenpfand III ;… Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20, juris Rn. 20 - jeweils mwN).Der Wille des Gesetzgebers war bei der Statuierung des Nutzungsherausgabeanspruchs des Verbrauchers allein auf die Herbeiführung der Übereinstimmung von nationalem Recht und Richtlinieninhalt gerichtet und wurde nicht durch andere erkennbare Ziele überlagert (vgl. EuGH…, Urteil vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 u.a., juris Rn. 112 f. - Pfeiffer ; BGH…, Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99, juris Rn. 26;… Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15, juris Rn. 44 f.; Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17, juris Rn. 24 - YouTube-Drittauskunft II ).