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   BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20   

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https://dejure.org/2020,45903
BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20 (https://dejure.org/2020,45903)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2020 - IX ZR 80/20 (https://dejure.org/2020,45903)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 80/20 (https://dejure.org/2020,45903)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 725 ZPO, Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 526 Abs. 3 ZPO, § 526 Abs. 1 ZPO, § 526 Abs. 2 ZPO, § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 526 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 143 Abs. 1 InsO, § 102 SGB III, § 354 Satz 1 SGB III, § 356 Abs. 1 Satz 1 SGB III, § 356 Abs. 1 Satz 4 SGB III, § 356 Abs. 2 Satz 1 SGB III, § 356 Abs. 2 Satz 2 SGB III, 2018, §§ 130, 131 InsO, § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 143 Abs. 1 Satz 3 InsO, Art. 103j Abs. 2 Satz 2 EGInsO, § 291 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage über die gemeinsame Einrichtung seines Wirtschaftszweigs oder über eine Ausgleichskasse; Anfechtbarkeit der Zahlung der Umlage als inkongruente Deckung i.R.d. Insolvenz des Arbeitgebers; ...

  • rewis.io

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Pflicht der Lohnausgleichskasse zur Rückgewähr der von dem insolventen Arbeitgeber/Dachdeckerbetrieb abgeführten Winterbeschäftigungsumlage

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rückgewähr einer anfechtbar erlangten Zahlung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage über die gemeinsame Einrichtung seines Wirtschaftszweigs oder über eine Ausgleichskasse; Anfechtbarkeit der Zahlung der Umlage als inkongruente Deckung i.R.d. Insolvenz des Arbeitgebers; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer ist zur Rückgewähr der Winterbeschäftigungsumlage verpflichtet?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzanfechtung von abgeführter Winterbeschäftigungsumlage gegenüber Lohnausgleichskasse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Zahlung der Winterbeschäftigungsumlage: Lohnausgleichskasse als Anfechtungsgegnerin

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verpflichtung der gemeinsamen Einrichtung oder Ausgleichskasse, die in anfechtbarer Weise erlangte Zahlung der Umlage in der Insolvenz des Arbeitgebers zurückzugewähren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung von abgeführter Winterbeschäftigungsumlage gegenüber Lohnausgleichskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 264
  • MDR 2021, 517
  • NZI 2021, 327
  • WM 2021, 257
  • DB 2021, 618
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18

    Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
    Eine Anfechtung gegenüber dem Inkassounternehmen soll nicht möglich sein; jedenfalls nach Weiterleitung der Zahlung an den ursprünglichen Forderungsinhaber kann sie nur diesem gegenüber angefochten werden (BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 264/18, ZInsO 2019, 2159 Rn. 9 mwN).

    In gleicher Weise ist die Zwischenperson verpflichtet, wenn sie selbst Vollrechtsinhaber ist und - sofern dies nicht lediglich auf einer Abtretung beruht - schuldbefreiend nur an sie geleistet werden kann, was bei einer Einzugsstelle für Gesamtsozialversicherungsbeiträge ebenso wie bei den Umsatzsteuerforderungen einziehenden Bundesland und der Betreiberin eines Systems zur Erhebung der Lkw-Maut im Guthabenabrechnungsverfahren zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 12. September 2019, aaO Rn. 10 mwN).

    Nicht entscheidend sind die dingliche Zuordnung des eingezogenen Erlöses und die Frage, ob die Zahlungen des Schuldners über ein Treuhandkonto eingezogen wurden (BGH, Urteil vom 12. September 2019, aaO Rn. 11).

    Da in dieser Konstellation der ursprüngliche Forderungsinhaber aus freiem Entschluss einen Dritten mit dem treuhänderischen Forderungseinzug betraut hat, muss er sich weiterhin als Leistungsempfänger behandeln lassen (BGH, Urteil vom 12. September 2019, aaO Rn. 12).

  • BGH, 11.10.2018 - VII ZR 288/17

    Zur Pfändung einer .de-Domain mit der DENIC eG als Drittschuldnerin und zur

    Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt bei verfassungskonformer Auslegung von § 526 Abs. 3 ZPO nur unter den engen Voraussetzungen der Willkür in Betracht, da in einem solchen Fall eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter und damit ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, BGHZ 170, 180 Rn. 5; vom 11. Oktober 2018 - VII ZR 288/17, BGHZ 220, 68 Rn. 13).

    Der Einzelrichter ist zur Vorlage an das Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme nicht berechtigt, wenn er sie anders als das Kollegium von vornherein als grundsätzlich ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018, aaO Rn. 14 mwN).

  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11

    Insolvenzrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung widersprüchlicher Regelungen im

    Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
    Eine inkongruente Deckung liegt auch dann vor, wenn der Schuldner in der Krise zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung geleistet hat (BGH, Urteil vom 9. Januar 2014 - IX ZR 209/11, WM 2014, 324 Rn. 37, insoweit in BGHZ 199, 344 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

    Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt bei verfassungskonformer Auslegung von § 526 Abs. 3 ZPO nur unter den engen Voraussetzungen der Willkür in Betracht, da in einem solchen Fall eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter und damit ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, BGHZ 170, 180 Rn. 5; vom 11. Oktober 2018 - VII ZR 288/17, BGHZ 220, 68 Rn. 13).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2833/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit von

    Auszug aus BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
    Schlechterdings unhaltbar ist eine Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, FamRZ 2019, 1461 Rn. 25; st. Rspr.).
  • BFH, 18.04.2023 - VII R 35/19

    Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

    Dies gilt auch für den Zinsanspruch, der sich ebenfalls nach § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO beurteilt (vgl. BGH-Urteile vom 24.09.2015 - IX ZR 55/15, Rz 21; vom 12.04.2018 - IX ZR 88/17, Rz 31 ff. und vom 10.12.2020 - IX ZR 80/20, Rz 24).
  • BGH, 06.07.2021 - XI ZB 27/19

    Musterverfahren über die Unrichtigkeit eines Verkaufsprospekts

    (3) Die Ersetzung des Vorlagebeschlusses durch den Beschluss vom 12. Juli 2018 entgegen der ausdrücklich angeordneten Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses nach § 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG und entgegen dem eindeutigen Wortlaut, der Systematik, dem Sinn und Zweck sowie der Gesetzgebungsgeschichte des § 15 KapMuG war objektiv willkürlich (vgl. nur BVerfGE 87, 273, 278 f.; 89, 1, 13 f.; 96, 189, 203; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 80/20, WM 2021, 257 Rn. 12).
  • BGH, 17.11.2022 - VII ZR 297/21

    Berufungsverfahren: Pflicht des Einzelrichters zur Vorlage des Rechtsstreits an

    Der so ermächtigte Einzelrichter ist zur Entscheidung über die Berufung auch dann befugt, wenn er abweichend von der Mehrheit des Kollegiums (vgl. § 526 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) von vornherein die grundsätzliche Bedeutung der Sache angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 80/20 Rn. 11, WM 2021, 257; Urteil vom 11. Oktober 2018 - VII ZR 288/17 Rn. 14 m.w.N., BGHZ 220, 68).

    § 526 Abs. 3 ZPO steht - in verfassungskonformer Auslegung - der Beachtlichkeit der Rechtsverletzung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 80/20 Rn. 9, WM 2021, 257; Urteil vom 11. Oktober 2018 - VII ZR 288/17 Rn. 13, BGHZ 220, 68; Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 221/15 Rn. 7, NJW-RR 2017, 260; Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14 Rn. 19, WM 2015, 1622; Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06 Rn. 5, BGHZ 170, 180).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2022 - 4 U 310/19

    Anfechtung von Dividendenzahlungen durch Insolvenzverwalter

    Eine weitergehende Verzinsungspflicht auf der Grundlage des § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in der bis zum 4.4.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4 BGB (vgl. BGH Urteil vom 10.12.2020, IX ZR 80/20 - juris Rdnr. 24) für den Zeitraum vom 1.4.2014 bis zum 4.4.2017 besteht nicht, da sich die Rückgabepflicht der hinsichtlich der Unentgeltlichkeit gutgläubigen Beklagten nach § 143 Abs. 2 InsO auf ihre tatsächliche Bereicherung beschränkt.
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 57/21

    Geltendmachen einer Schadensersatzforderung im Wege der Aufrechnung gegen die

    Aus Sicht des Berufungsgerichts, das durch die Einzelrichterin als im Berufungsverfahren zur Entscheidung gesetzlich zuständige Richterin über die Revisionszulassung entschieden hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02, NJW 2003, 2900 f. [juris Rn. 5]; Urteil vom 10. Dezember 2020 - IX ZR 80/20, NZI 2021, 327 Rn. 8 bis 12), ist die Revision "zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ..., soweit es die Rechtskrafterstreckung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Dresden vom 11.03.2019 ... betrifft".
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 12 U 48/22

    1. Erhebt der Insolvenzverwalter unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

    Eine inkongruente Deckung liegt auch dann vor, wenn der Schuldner in der Krise zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung geleistet hat (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2020 - IX ZR 80/20, NZI 2021, 327, 329 Rn. 23 mwN).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2022 - 4 U 239/19
    Eine weitergehende Verzinsungspflicht auf der Grundlage des § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in der bis zum 4.4.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4 BGB (vgl. BGH Urteil vom 10.12.2020, IX ZR 80/20 - juris Rdnr. 24) für den Zeitraum vom 1.4.2014 bis zum 4.4.2017 besteht nicht, da sich die Rückgabepflicht des hinsichtlich der Unentgeltlichkeit gutgläubigen Beklagten nach § 143 Abs. 2 InsO auf seine tatsächliche Bereicherung beschränkt.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2022 - 4 U 168/19

    Insolvenzanfechtung von Dividendenzahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin

    Eine weitergehende Verzinsungspflicht auf der Grundlage des § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in der bis zum 4.4.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4 BGB (vgl. BGH Urteil vom 10.12.2020, IX ZR 80/20 - juris Rdnr. 24) für den Zeitraum vom 1.4.2014 bis zum 4.4.2017 besteht nicht, da sich die Rückgabepflicht des hinsichtlich der Unentgeltlichkeit gutgläubigen Beklagten nach § 143 Abs. 2 InsO auf seine tatsächliche Bereicherung beschränkt.
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