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   BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53   

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BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53 (https://dejure.org/1955,618)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1955 - I ZR 16/53 (https://dejure.org/1955,618)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1955 - I ZR 16/53 (https://dejure.org/1955,618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 286
  • GRUR 1955, 411
  • DB 1955, 213
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 14.02.1936 - II 169/35

    Unter welchen Voraussetzungen ist deutsches Recht anwendbar auf die im Ausland

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Der Erwerb der Verkehrsgeltung lediglich im Auslande durch ein deutsches Unternehmen begründet allerdings nach dem in der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten "Territorialitätsprinzip" für den Schutz des Warenzeichengesetzes nicht im Inlande einen Anspruch auf Rechtsschutz aus den §§ 15, 24, 31 Warenzeichengesetz gegen den Inländer, der Waren aus Deutschland nach dem betreffenden Ausland geliefert hat, durch die dort die Verkehrsgeltung der Bezeichnung des anderen verletzt wird (RG GRUR 1937, 466 [470]; RGZ 140, 25 [28]; 150, 265 [269]).

    Auf Fälle der in Rede stehenden Art kann allerdings deutsches Recht nur dann angewendet werden, wenn zum mindesten ein Teil der unlauteren Wettbewerbshandlung im Inlande begangen worden ist (BGHZ 14, 286 [291]; RGZ 150, 265 [271]; RG GRUR 1937, 466 [470]).

    Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Falle aber gegeben, da die Beklagte nach dem vorgetragenen Sachverhalt ihre Messer im Inlande mit ihren Zeichen versieht und auch abgesehen davon Handlungen der im Unterlassungsantrage umschriebenen Art eine im Rechtssinne zurechenbare Betätigung der Beklagten im Inlande voraussetzen (vgl. die Ausführungen in RGZ 150, 265 [270, 271]).

  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Der erkennende Senat hat auch diesen Grundsatz übernommen (vgl. BGHZ 14, 286).

    Auf Fälle der in Rede stehenden Art kann allerdings deutsches Recht nur dann angewendet werden, wenn zum mindesten ein Teil der unlauteren Wettbewerbshandlung im Inlande begangen worden ist (BGHZ 14, 286 [291]; RGZ 150, 265 [271]; RG GRUR 1937, 466 [470]).

  • RG, 17.02.1933 - II 318/32

    Ist deutsches Recht anwendbar auf im Ausland begangene sittenwidrige

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Der Erwerb der Verkehrsgeltung lediglich im Auslande durch ein deutsches Unternehmen begründet allerdings nach dem in der jüngeren Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten "Territorialitätsprinzip" für den Schutz des Warenzeichengesetzes nicht im Inlande einen Anspruch auf Rechtsschutz aus den §§ 15, 24, 31 Warenzeichengesetz gegen den Inländer, der Waren aus Deutschland nach dem betreffenden Ausland geliefert hat, durch die dort die Verkehrsgeltung der Bezeichnung des anderen verletzt wird (RG GRUR 1937, 466 [470]; RGZ 140, 25 [28]; 150, 265 [269]).

    Für die Anwendbarkeit des deutschen Rechts muß daher wenigstens ein Teil der unerlaubten Handlung - hier des Wettbewerbsverstoßes - in Deutschland verwirklicht worden sein (RGZ 140, 25 [29]).

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Denn für eine Unterlassungsklage ist nur dann ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis gegeben, sie kann also nur dann mit Erfolg erhoben werden, wenn entweder eine Rechtsverletzung bereits erfolgt und deren Wiederholung zu befürchten ist, oder wenn eine - bislang noch nicht verwirklichte - Rechtsverletzung drohend bevorsteht (BGHZ 2, 394; RGZ 101, 138, 340; 104, 376).
  • RG, 25.01.1927 - II 210/26

    Zulässigkeit des Rechtswegs; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Deshalb läßt sie wegen der dort aufgeführten unzulässigen Handlungen, soweit diese in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten vorgenommen werden, die Unterlassungsklage auch gegen den Inhaber des Betriebes zu, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Inhaber von diesen Handlungen Kenntnis gehabt hat oder Kenntnis hätte haben müssen und ohne ihm die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises einzuräumen; das Handeln der Angestellten oder Beauftragten wird ihm als eigenes angerechnet (RGZ 116, 28 [33]).
  • RG, 30.05.1922 - II 269/21

    Unterlassungsklage im Warenzeichenrecht

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Denn für eine Unterlassungsklage ist nur dann ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis gegeben, sie kann also nur dann mit Erfolg erhoben werden, wenn entweder eine Rechtsverletzung bereits erfolgt und deren Wiederholung zu befürchten ist, oder wenn eine - bislang noch nicht verwirklichte - Rechtsverletzung drohend bevorsteht (BGHZ 2, 394; RGZ 101, 138, 340; 104, 376).
  • RG, 22.05.1936 - II 285/35

    1. Sind die Genossen einer Uhren-Einkaufsgenossenschaft, die keine eigenen

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53
    Die Bestimmung bezweckt, zu verhindern, daß der Betriebsinhaber sich wegen etwaiger von seinem Betriebe ausgehender wettbewerbswidriger Handlungen hinter mehr oder minder von ihm abhängigen Dritten verschanzen kann (RGZ 151, 287, [292]).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Die Parteien stehen zwar in einem Wettbewerbsverhältnis; § 14 UWG scheidet aber schon deshalb aus, weil das Unterlassungsbegehren sich nicht an Dritte richtete, und für eine Anwendung des § 1 UWG fehlt es an der für einen Sittenverstoß erforderlichen Kenntnis derjenigen Umstände, in denen das wettbewerblich Anstößige des Verhaltens begründet liegt; bei einer Schutzrechtsverwarnung würde dazu das Bewußtsein des Warnenden gehören, daß die Warnung nicht der patentrechtlichen Lage entspreche (Reimer, Patentgesetz, 2. Aufl., Anm. 115 zu § 6), oder doch mindestens, daß er sich dieser Einsicht verschließt oder entzieht (BGH GRUR 1955, 411 - Zahl 55); bloße Fahrlässigkeit genügt hierzu nicht.
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Ohne Rechtsverstoß und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht jedoch weiter angenommen, eine Erstbegehungsgefahr werde jedenfalls dann begründet, wenn sich der Verletzer weiterhin berühme, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein (BGHZ 3, 271, 276 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BGH, Urt. v. 11.01.1955 - I ZR 16/53, GRUR 1955, 411, 413 = WRP 1955, 43 - Zahl 55;Urt. v. 30.10.1956 - I ZR 199/55, GRUR 1957, 342, 345 - Underberg;Urt. v. 16.02.1962 - I ZR 162/60, GRUR 1963, 218, 220 = WRP 1963, 28 - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Bei der Schadensersatzpflicht des Geschäftsherrn kommt es, worauf auch die Revision zutreffend hinweist, nicht darauf an, ob der Verletzer Angestellter oder Beauftragter im Sinne des § 13 Abs. 3 UnlWG, sondern darauf, ob er Verrichtungsgehilfe im Sinne des § 831 BGB ist (BGH GRUR 1955, 411 - Zahl 55 -).

    Für die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB ist nicht Voraussetzung, daß der Verrichtungsgehilfe mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Geschäftsherrn gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 1955, 411 [415] - Zahl 55 -), denn in diesem Falle liegt, gleichgültig, ob es sich um einen Verrichtungsgehilfen oder um einen selbständigen Dritten handelt, eigenes Handeln des Zustimmenden oder mindestens mittelbare Täterschaft vor (vgl. RG JW 1931, 463; RG MuW 1929, 173 [175]).

  • LG München I, 25.01.2006 - 21 O 4177/04

    Unberechtigtes Downloaden vom Inhalt einer Internet-Domain ist

    BGH Urteil vom 11.01.1955, GRUR 1955, 411, 414.

    Den Gegensatz dazu bildet eine rein private Tätigkeit, deren Ergebnis nur dem Handelnden selbst und nicht auch dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGHZ 28, 1, 10 1; BGH in GRUR 1955, 411, 414; BGH vom 22. März 1963 - Ib ZR 161/61 2; RGZ 151, 287, 292 3.

  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    2.) Bei der Anwendung des Satzes, daß inländische Gewerbetreibende ihren Wettbewerb auch im Auslande nach inländischen Rechtsgrundsätzen einzurichten haben (BGH GRUR 1955, 411 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold), ist auch auf die Anschauungen des Auslandes Rücksicht zu nehmen.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt worden, daß inländische Gewerbetreibende ihren Wettbewerb auch im Auslande nach inländischen Rechtsgrundsätzen einzurichten haben (BGH GRUR 1955, 411 - Zahl 55; BGHZ 22, 1 (18) [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Hin inländischer Begehungsort läßt sich in den Fällen des Auslandswettbewerbs insbesondere nicht allein damit begründen, inländische Gewerbetreibende seien allgemein verpflichtet, auch ihren im Ausland stattfindenden Wettbewerb im Verhältnis zu inländischen Mitbewerbern schlechthin nach dem inländischen Wettbewerbsrecht einzurichten, sie verstießen deshalb schon durch die im Inland getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gegen diese Pflicht (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 10 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava); denn eine solche Pflicht besteht jedenfalls nicht uneingeschränkt.
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89

    Kastanienmuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung

    Der Kenntnis gleichgestellt ist der Fall, daß der Verletzer sich der Kenntnis bewußt verschließt oder entzieht (vgl. BGH, Urt. v. 11.1.1955 - I ZR 16/53, GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55; BGH, Urt. v. 15.1.1987 - I ZR 215/84, GRUR 1987, 532, 533 - Zollabfertigung).
  • OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01

    Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines

    Behauptet der Inhaber eines Betriebs, er habe von der wettbewerbswidrigen Handlung eines Angestellten oder Beauftragten keine Kenntnis gehabt, so kann er zwar zur Unterlassung, nicht aber zur Auskunft oder zum Schadensersatz verurteilt werden (wie BGH GRUR 1955, 411, 415).

    Diese Unkenntnis schützt sie wegen § 13 Abs. 4 UWG zwar nicht vor der Verurteilung zur Unterlassung, wohl aber vor einem Auskunfts- und einem Schadensersatzverlangen (so schon BGH GRUR 1955, 411, 415 [zu dem damals einschlägigen § 13 Abs. 3 UWG]), denn die Klägerin hat selbst nicht behauptet, dass die Beklagte entgegen ihrer Darstellung Kenntnis von den Äußerungen des Beklagten zu 2. gehabt habe.

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Ähnliche Wendungen finden sich auch in Urteilen des erkennenden Senats, wonach der Wettbewerbsverstoß eines inländischen Gewerbetreibenden auf dem ausländischen Markt auch im Inland begangen wurde, wenn hier die "entscheidende Initiativhandlung" erfolgte (BGHZ 14, 286, 291 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina) oder "ein Teil der beanstandeten Wettbewerbshandlung" verwirklicht wurde (BGH GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55; BGHZ 22, 1, 18 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava/Erdgold).
  • BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54

    Warenzeichen von Sortennamen

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß alle Gewerbetreibenden, die im Inland eine Niederlassung haben, untereinander ihren gesamten Wettbewerb auch für das Ausland nach den inländischen Grundsätzen über den unlauteren Wettbewerb einrichten müssen (GRUR 1955, 411 [413] - Zahl 55).
  • OLG Bremen, 17.10.1991 - 2 U 34/91

    Anspruch auf Schadensersatz wegen geltend gemachter Wettbewerbsverstöße als

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

  • BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1967 - Ib ZR 64/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Merkmals des Ankündigens eines Preisnachlasses

  • BGH, 22.03.1963 - Ib ZR 161/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 109/61

    Reiseverkäufer

  • BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65

    Ersatz des entgangenen Gewinns wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Erstellung

  • BGH, 13.04.1962 - I ZR 163/60

    Rechtsmittel

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