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   BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60   

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https://dejure.org/1961,1695
BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60 (https://dejure.org/1961,1695)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1961 - 4 ARs 32/60 (https://dejure.org/1961,1695)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1961 - 4 ARs 32/60 (https://dejure.org/1961,1695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung eines Algeriers nach Frankreich - Auslieferung wegen einer politischen Straftat und wegen Mordes - Auslieferung eines politisch Verfolgten - Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung als wesentliche und grundsätzlich ausreichende Garantie gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 297
  • NJW 1961, 738
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60
    (Im Anschluß an BGHSt 3, 392, 395 [BGH 21.01.1953 - 4 ARs 2/53] und BVerfGE 9, 174, 180 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/181.).

    Das Oberlandesgericht, das über die Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zu entscheiden hat, dem ein politisches, aber nicht im offenen Kampf begangenes Verbrechen gegen das Leben zur Last liegt, muß seine Entscheidung davon abhängig machen, ob die Gewähr besteht, daß der Verfolgte nach seiner Auslieferung weder innerhalb noch außerhalb des Strafverfahrens aus politischen Gründen Maßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wird, (Im Anschluß an BGHSt 3, 392, 395 [BGH 21.01.1953 - 4 ARs 2/53] und BVerfGE 9, 174, 180 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/181.).

    Daß weder das Grundgesetz noch das übrige Bundesrecht noch das Völkerrecht den Begriff des "politisch Verfolgten" klargestellt hat, haben sowohl der Bundesgerichtshofs als auch das Bundesverfassungsgericht dargelegt (BGHSt 8, 59, 63 [BGH 12.07.1955 - 3 ARs 86/55]/64; BVerfGE 9, 174, 179 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/180).

  • BGH, 21.01.1953 - 4 ARs 2/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60
    (Im Anschluß an BGHSt 3, 392, 395 [BGH 21.01.1953 - 4 ARs 2/53] und BVerfGE 9, 174, 180 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/181.).

    Das Oberlandesgericht, das über die Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zu entscheiden hat, dem ein politisches, aber nicht im offenen Kampf begangenes Verbrechen gegen das Leben zur Last liegt, muß seine Entscheidung davon abhängig machen, ob die Gewähr besteht, daß der Verfolgte nach seiner Auslieferung weder innerhalb noch außerhalb des Strafverfahrens aus politischen Gründen Maßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wird, (Im Anschluß an BGHSt 3, 392, 395 [BGH 21.01.1953 - 4 ARs 2/53] und BVerfGE 9, 174, 180 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/181.).

    Von diesem Gedanken ausgehend hat der Senat schon im Auslieferungsfall Lestrel (BGHSt 3, 392, 395) [BGH 21.01.1953 - 4 ARs 2/53] ausgesprochen, daß das Auslieferungsverbot auch die wegen nichtpolitischer Straftaten Verfolgten umfaßt, wenn diese im Fall ihrer Auslieferung in ihrem Heimatstaat - außerhalb eines Strafverfahrens - aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit ausgesetzt wären (ebenso BVerfG a.a.O. 180/181).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60
    Deswegen sind die Zweifel des Generalbundesanwalts darüber unbegründet, ob nicht nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 6, 222 und der beschließende Senat in der Entscheidung BGHSt 14, 175 [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59] aufgestellt haben, das Bundesverfassungsgericht allein zur Entscheidung der ersten der vom Oberlandesgericht Köln gestellten Rechtsfragen zuständig sei.

    Das ergibt sich aus den Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 6, 222 und der Senat in der Entscheidung BGHSt 14, 175 [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59] angestellt haben.

  • BGH, 16.03.1960 - B Ausl 5/59
    Auszug aus BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60
    Deswegen sind die Zweifel des Generalbundesanwalts darüber unbegründet, ob nicht nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 6, 222 und der beschließende Senat in der Entscheidung BGHSt 14, 175 [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59] aufgestellt haben, das Bundesverfassungsgericht allein zur Entscheidung der ersten der vom Oberlandesgericht Köln gestellten Rechtsfragen zuständig sei.

    Das ergibt sich aus den Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 6, 222 und der Senat in der Entscheidung BGHSt 14, 175 [BGH 16.03.1960 - 4 ARs 46/59] angestellt haben.

  • BGH, 12.07.1955 - 3 ARs 86/55
    Auszug aus BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60
    Daß weder das Grundgesetz noch das übrige Bundesrecht noch das Völkerrecht den Begriff des "politisch Verfolgten" klargestellt hat, haben sowohl der Bundesgerichtshofs als auch das Bundesverfassungsgericht dargelegt (BGHSt 8, 59, 63 [BGH 12.07.1955 - 3 ARs 86/55]/64; BVerfGE 9, 174, 179 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/180).

    Der 3. Strafsenat hat im Auslieferungsfall Skantzos (BGHSt 8, 59) die Meinung vertreten, daß der Grundgesetzgeber von dem in § 3 Abs. 3 DAG - ebenso wie in vielen von Deutschland abgeschlossenen Rechtshilfeverträgen - zum Ausdruck gebrachten Grundgedanken nicht abweichen wollte, daß also ein Verfolgter, dessen Auslieferung wegen eines zwar aus politischen Beweggründen, aber nicht im offenen Kampf begangonen vorsätzlichen Verbrechens gegen das Leben begehrt werde, kein Asyl als politisch Verfolgter beanspruchenkönne.

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Der Bundesgerichtshof hat sich deshalb bei Vorlagen nach § 27 DAG stets strikt auf die Beantwortung reiner Rechtsfragen beschränkt und hat es regelmäßig abgelehnt, sich mit über den Einzelfall in ihrer Bedeutung hinausgehenden, allgemein gehaltenen Fragen zu befassen, derartige Fragen vielmehr nur so weit beantwortet, wie sie für die Entscheidung des bestimmten, bei dem Oberlandesgericht anhängigen Auslieferungsverfahrens bedeutsam sein konnten (vgl. BGHSt 3, 392, 395; 5, 317, 320/321; 8, 59, 61; 15, 297, 304; BGH GA 1954, 117/118, insoweit in BGHSt 5, 230 nicht abgedruckt).
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