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   BGH, 11.01.1994 - VI ZR 143/93   

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https://dejure.org/1994,2718
BGH, 11.01.1994 - VI ZR 143/93 (https://dejure.org/1994,2718)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1994 - VI ZR 143/93 (https://dejure.org/1994,2718)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - VI ZR 143/93 (https://dejure.org/1994,2718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Putzhilfe mehrerer Haushalte - Unfallbedingter Verdienstausfall - Geringfügige Beschäftigungen - Überschreiten der Geringfügigkeit - Sozialversicherungspflicht - Meldung bei Einzugsstelle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 842; SGB IV § 8; SGB IV § 104; SGB IV § 109
    Putzhilfe mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249, 842; SGB IV §§ 8, 104, 109
    Berechnung des Verdienstausfalls bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 851
  • ZIP 1994, 552
  • MDR 1994, 253
  • NZV 1994, 183
  • VersR 1994, 355
  • DB 1994, 2286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus BGH, 11.01.1994 - VI ZR 143/93
    Das folge aus den Rechtsgrundsätzen, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 31. Mai 1990 - VII ZR 336/89 - NJW 1990, 2542 f. [BGH 31.05.1990 - VII ZR 336/89] - zur Nichtigkeit von Schwarzarbeitsverträgen entwickelt habe.

    Es ist ferner richtig, daß ein Vertrag, durch den beide Seiten gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen haben, grundsätzlich gemäß § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1990 - VII ZR 336/89 - aaO).

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus BGH, 11.01.1994 - VI ZR 143/93
    hätte; er soll im Wege des Schadensersatzes nicht einen Gewinn erhalten, dessen Erzielung andere gesetzliche Vorschriften gerade verhindern wollen oder - wie die Vorschriften der Arbeitszeitordnung - zumindest mißbilligen (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 151/84 - VersR 1986, 596, 598).
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89

    Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung

    Auszug aus BGH, 11.01.1994 - VI ZR 143/93
    In dieser Verkehrslage gab es für ihn nur eine Verhaltensmaßnahme, nämlich seine Geschwindigkeit sofort so weit herabzusetzen, daß er notfalls noch vor der Gefahrenstelle anhalten konnte (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 - VI ZR 340/89 - VersR 1991, 320, 321 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.02.2014 - 5 U 127/12

    Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen

    Insoweit reicht es aus, dass andere gesetzliche Vorschriften es zumindest missbilligen, den von dem Geschädigten verlangten Gewinn zu erzielen (BGH, Urt. v. 11.01.1994 - VI ZR 143/93, NJW 1994, 851, 852, juris-Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 03.07.1996 - 1 U 1375/94

    Vertragsumfang bei Pauschalvertrag im Bauwesen

    Aus einem Verstoß dagegen wie auch gegen die Vorschriften der VOB/A können vertragliche Haftungsansprüche nicht unmittelbar hergeleitet werden (BGH NJW 1994, 851 ).

    Ihr Vertrauen ist deshalb nicht schutzwürdig, weil sie die Lücken und Unklarheiten, bezogen auf die Sicht zur Zeit der Ausschreibung, ohne weiteres hätte erkennen können (vgl. dazu BGH NJW 1994, 851 ).

  • LG Karlsruhe, 19.05.2017 - 10 O 23/16

    Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregressprozess

    Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass ein Geschädigter als entgangenen Gewinn nicht fordern kann, was er nur mit rechtswidrigen Mitteln erlangt hätte, weil er im Wege des Schadensersatzes nicht einen Gewinn erhalten soll, dessen Erzielung andere gesetzliche Vorschriften gerade verhindern wollen oder zumindest missbilligen (BGH, NJW 1994, 851 Rz 10).

    Denn ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz führt zur Nichtigkeit gemäß § 134 BGB, wenn beide Seiten gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen haben (BGH NJW 1994, 851 Randzeichen 10).

  • OLG Schleswig, 23.08.2005 - 3 U 76/03

    Erschwernis bei Nassbaggerarbeiten: Keine Mehrvergütung!

    Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1994, 851 und Heiermann, a. a. O., § 9 VOB/A Rn. 150).
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